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Organspendeausweis – eine Er­leich­te­rung für An­ge­hörige

17.05.2016

Die Mehrheit der Bundesbürger steht einer Organspende positiv gegenüber. Allerdings hat nur ein Bruchteil tatsächlich einen entsprechenden Organspendeausweis. Warum dies im Ernstfall neben der Trauer zu einer zusätzlichen Belastung für die Hinterbliebenen führen kann.

(verpd) Laut einer jährlich durchgeführten Umfrage haben immer mehr einen Organspendeausweis. Dennoch sterben hierzulande immer noch rund 1.000 Bürger, weil ein Spenderorgan fehlt. Aktuell warten in Deutschland rund 10.000 Menschen auf ein teils lebensrettendes Spenderorgan. Wer sich allerdings keinen Organspendeausweis zu Lebzeiten ausstellen hat lassen, belastet damit seine Hinterbliebenen. Denn dann müssen unter Umständen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen eine Entscheidung treffen.

Für eine Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wurden 2014 über 4.000 Bürger zum Thema Organspende befragt. 71 Prozent der Befragten wären zu einer Organ- und Gewebespende bereit. Allerdings besitzen nur 35 Prozent auch tatsächlich einen Organspendeausweis. Es gibt jedoch immer mehr, die sich dafür entscheiden – 2012 hatten 22 Prozent und 2013 28 Prozent einen Organspendeausweis.

Die Mehrheit der Inhaber eines Organspendeausweises, konkret 86 Prozent, haben der Entnahme von Organen und Geweben nach ihrem Tod zugestimmt. Allerdings kann der Organspendeausweis auch genutzt werden, um klarzustellen, dass man mit einer Organspende nicht einverstanden ist, oder die Entscheidung darüber auf eine andere Person überträgt.

Damit das geschieht, was man selbst will

Der potenzielle Organspender kann mit einem Organspendeausweis sicher sein, dass seiner Einstellung zu diesem Thema entsprochen wird. Grundsätzlich erleichtert ein solcher Ausweis auch oftmals die Situation für die Hinterbliebenen. Denn in Deutschland muss ein Verstorbener bereits zu Lebzeiten einer Organspende, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, zugestimmt haben, damit ihm im Ernstfall – also bei der Feststellung seines Hirntodes – ein Organ oder Gewebe zur Transplantation entnommen werden darf.

Fehlt diese Zustimmung, müssen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen darüber entscheiden, ob eine Organspende erlaubt wird oder nicht. Für die trauernden Hinterbliebenen ist dies jedoch häufig eine sehr belastende Situation, insbesondere dann, wenn sie nicht wissen, welche Meinung der verstorbene Angehörige zum Thema Organspende gehabt hat.

Mit einem Organspendeausweis kann das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilt, auf bestimmte Organe oder Gewebe eingeschränkt, grundsätzlich der Organ- und Gewebespende widersprochen oder die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen werden. Der Organspendeausweis wird an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt. Somit kann ein potenzieller Organspender seine Meinung jederzeit revidieren, den bisherigen Organspendeausweis vernichten und zum Beispiel auf einem neuen Ausweis die geänderten Vorgaben festhalten.

Gegen illegalen Organhandel

Es gibt diverse gesetzliche Regeln und Verfahrensweisen, die bei der Vergabe von Spenderorganen eingehalten werden müssen, um beispielsweise einen Handel mit Organen, der verboten ist, oder andere unethische Vorgehensweisen zu verhindern. Die Regelungen zur Organspende, die Entnahme und die Übertragung von Organen und Geweben mit der Entscheidungslösung sind beispielsweise im Transplantationsgesetz festgelegt.

Demnach dürfen beispielsweise Organe und Gewebe einem verstorbenen Organspender erst entnommen werden, wenn dessen Hirntod festgestellt wurde. Dazu müssen zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft den Hirntod zweifelsfrei feststellen und die Untersuchungsergebnisse schriftlich dokumentieren. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme oder Übertragung der Organe beteiligt sein noch Weisungen eines Arztes unterstehen, der an diesen Maßnahmen beteiligt ist.

Des Weiteren steht im Transplantationsgesetz zu lesen: „Der Leichnam des Organ- oder Gewebespenders muss in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen.“

Die Dringlichkeit entscheidet

Wer eine Organspende als Nächster erhält, hängt unter anderem von den Laborwerten des Patienten ab und spiegelt sich in der Platzierung auf einer Warteliste wider. Entscheidend ist auch die Dringlichkeit und die bisherige Wartezeit auf eine Transplantation, welche die Vergabestelle Eurotransplant aus verschiedenen Indikatoren ermittelt.

Damit eine hohe Transparenz bei der Übermittlung der Laborwerte für die Warteliste gegeben ist, müssen diese Untersuchungen im Sechs-Augen-Prinzip durchgeführt und erfasst werden.

Außerdem gibt es unangemeldete Prüfungen. Gemäß dem aktuellen Transplantationsgesetz kann jeder, der Wartelisten für Spenderorgane manipuliert, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden.

Organspendeausweis zum Herunterladen oder Bestellen

Detaillierte Auskünfte und weiterführende Ratgeber zur Organspende stellt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) im Internet zur Verfügung. Telefonische Informationen zur Organspende gibt es unter der Servicenummer 0800 9040400, einem gebührenfreien Infotelefondienst der DSO und der BZgA.

Umfassende Informationen zum Organspendeausweis und zur Organspende gibt es online beim Bundesministerium für Gesundheit sowie unter www.organspende-info.de, einem Webportal des BZgA. Auf dem genannten Webportal kann beispielsweise jeder einen Organspendeausweis selbst ausdrucken oder online ausfüllen und bestellen.

Übrigens: Nach dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz erhält in Deutschland jeder über 16-Jährige regelmäßig von seiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Informationen zur Organspende. Ihm wird darin eine freiwillige Entscheidung für oder gegen eine Organspende nahegelegt.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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