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Ver­bes­ser­te Hil­fen für Al­lein­er­zie­hen­de

10.07.2017

Für viele Alleinerziehende ist es schwierig, finanziell über die Runden zu kommen. Wie der Staat nicht zuletzt auch mit einer neuen Regelung unterstützend zur Seite steht.

(verpd) Für viele Alleinerziehende ist die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Kindererziehung oft schwierig, so dass es häufig auch zu finanziellen Problemen kommen kann. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil zudem den Unterhalt nicht oder nicht rechtzeitig, sind schnell finanzielle Engpässe möglich. Daher gewährt der Gesetzgeber neben den bereits bestehenden finanziellen Hilfen seit dem 1. Juli 2017 eine Ausweitung des sogenannten Unterhaltsvorschusses.

Von den rund acht Millionen Familien mit Kindern, besteht rund jeder fünfte aus einem Alleinerziehenden und einem oder mehreren Kindern. Aktuell gibt es laut Statistischem Bundesamt (Destatis) rund 1,5 Millionen Frauen und 182.000 Männer, die alleine ein oder mehrere Kinder erziehen. Dass viele Alleinerziehende mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben, belegt der aktuelle Bericht zur regionalen Armutsentwicklung in Deutschland 2017 (Armutsbericht 2017) des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands - Gesamtverband e.V.

43,8 Prozent aller Alleinerziehenden waren demnach 2015 von Armut bedroht – das waren fast zwei Prozentpunkte mehr als noch im Vorjahr. Im Vergleich dazu lag die Armutsquote aller Bürger bei insgesamt 15,7 Prozent, die von Familien mit zwei Kindern bei 10,8 Prozent. Als von Armut bedroht gelten Personen, die in einem Haushalt leben, bei dem das Gesamtnettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Nettoeinkommens (Median) aller Haushalte beträgt. 2015 lag diese Armutsschwelle zum Beispiel für einen Alleinerziehenden mit einem Kind bis 14 Jahre bei 1.225 Euro.

Mögliche finanzielle Hilfen für Alleinerziehende

Bemerkenswert ist diesbezüglich, so ist im Armutsbericht zu lesen, „dass die Armutsquote der Alleinerziehenden steigt, obwohl ihre Erwerbstätigenquote seit Jahren zunimmt. Das heißt, Arbeit schützt nicht unbedingt vor Armut. Als Ursachen dafür können Beschäftigungen im Niedriglohnsektor oder in instabilen oder befristeten Arbeitsverhältnissen in den sogenannten frauentypischen Branchen, wie etwa in der Dienstleistungsbranche und im Pflegebereich, und den damit einhergehenden geringen Löhnen, identifiziert werden“.

Als weitere Gründe, warum Alleinerziehende überdurchschnittlich von Armut bedroht sind, nennen die Studienautoren, „die steigenden Kosten nach einer Trennung oder Scheidung, fehlende Kinderbetreuungs-Möglichkeiten sowie die unzureichende Ausgestaltung monetärer familienpolitischer Leistungen für Alleinerziehende“.

Allerdings gibt es bereits diverse staatliche Hilfen, mit denen Alleinerziehende unterstützt werden sollen, damit sie die Kindererziehung, die Organisation des Alltags und die Berufstätigkeit miteinander vereinbaren sowie finanzielle Notlagen vermeiden können. Zu diesen Hilfen zählen beispielsweise das Elterngeld, das Kindergeld für Alleinerziehende, der Kinderzuschlag, die Sozialhilfe oder auch steuerliche Entlastungen.

Neue Regelungen beim Unterhaltsvorschuss

Eine weitere wichtige Unterstützung für Alleinerziehende, die keinen, einen zu geringen oder nur unregelmäßigen Unterhalt von dem unterhaltspflichtigen Elternteil ihres Kindes erhalten, ist der sogenannte Unterhaltsvorschuss. Dieser wurde zum 1. Juli 2017 neu geregelt. Bisher zahlte der Staat auf Antrag maximal für 72 Monate, nicht jedoch über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus einen Unterhaltsvorschuss. Seit 1. Juli 2017 entfällt diese zeitliche Höchstbegrenzung.

Zudem steht nun auch Alleinerziehenden für ein 12- bis 17-jähriges Kind ein Unterhaltsvorschuss zu, allerdings nur, sofern für das Kind kein Sozialgeld (Hartz-IV-Leistung) bezogen wird oder der Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr gibt es keine derartigen Einkommens-Einschränkungen für den Alleinerziehenden.

Die Höhe des staatlichen Unterhaltsvorschusses entspricht dem Mindestunterhalt abzüglich des gezahlten Kindergelds und beträgt in 2017 für Kinder bis unter sechs Jahren 150 Euro, für Kinder ab sechs bis unter 12 Jahren 201 Euro und für Kinder ab 12 bis unter 18 Jahren 268 Euro. Der Unterhaltsvorschuss ist in der Regel beim Jugendamt zu beantragen. Mehr Informationen zum neu geregelten Unterhaltsvorschuss enthält die kostenlos bestellbare Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“ sowie ein downloadbares Merkblatt.

Persönliche Hilfen

Informationen nicht nur zu den finanziellen Hilfen für Alleinerziehende enthält der Webauftritt www.familien-wegweiser.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren und Frauen und Jugend (BMFSFJ). Hier können auch die Broschüren „Alleinerziehend – Tipps und Informationen“ und „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. heruntergeladen oder bestellt werden.

Anlaufstellen für eine persönliche Erziehungs- oder Familienberatung sind das regionale Jugendamt sowie die Träger von freien Erziehungs- und Familienberatungs-Stellen wie die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland und das Rote Kreuz. In Krisensituationen kann zudem das vom BMFSFJ geförderte anonyme und kostenlose Elterntelefon der Nummer gegen Kummer e.V. unter der Rufnummer 0800 1110550 angerufen werden.

Damit auch Alleinerziehende mit ihren Kindern ausreichend abgesichert sind, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Versicherungsfachmann. Dieser kann klären, inwieweit bereits ein Versicherungsschutz für existenzielle Gefahren wie eine Berufsunfähigkeit, einen schweren Unfall oder Schäden, die der Alleinerziehende selbst oder sein Kind bei anderen anrichten könnte und für die der Erziehende voll haften muss, besteht.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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