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Die Haupt­ur­sachen, die zu schwe­ren Ver­kehrs­un­fäl­len führen

18.07.2016

Die aktuelle Verkehrsunfallstatistik zeigt nicht nur, wie viel Verkehrsunfälle sich letztes Jahr ereignet haben, sondern auch, was im Detail hauptsächlich zu Verkehrsunfällen mit Toten und/oder Verletzten führte.

(verpd) Letztes Jahr ereigneten sich im Vergleich zum Vorjahr mehr Verkehrsunfälle. Auch die Zahl der bei Verkehrsunfällen verletzten oder getöteten Personen ist gestiegen. Die meisten der schweren Unfälle wurden durch fehlerhaftes beziehungsweise verkehrsregelwidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern verursacht.

Letztes Jahr gab es nach der aktuellen Verkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) über 2,5 Millionen Verkehrsunfälle, knapp 4,6 Prozent mehr als noch in 2014. Davon kam es bei mehr als 2,2 Millionen Unfällen ausschließlich zu einem Sachschaden.

Bei 305.659 Verkehrsunfällen, und damit fast 5,1 Prozent mehr als im Vorjahr, wurden Personen verletzt oder getötet. Der größte Teil der Unfälle mit Personenschäden, nämlich 91 Prozent, ist auf menschliches Versagen zurückzuführen.

Menschliches Versagen führt am häufigsten zu schweren Unfällen

Insgesamt wurden bei Verkehrsunfällen 393.432 Menschen verletzt, was einer Zunahme zu 2014 von fast 6,0 Prozent entspricht, und 3.459 Personen wurden getötet, das sind 82 Personen beziehungsweise 2,4 Prozent mehr als noch im Vorjahr

Laut Destatis waren 88 Prozent der Unfälle, bei denen es Verletzte oder Tote zu beklagen gab, auf ein Fehlverhalten von Pkw-, Krad-, Lkw-, Fahrrad- oder sonstigen Fahrzeugfahrern zurückzuführen. Drei Prozent dieser Unfälle wurden durch ein Fehlverhalten von Fußgängern verursacht.

Acht Prozent der schweren Unfälle sind auf widrige Straßen- und Witterungsverhältnisse wie Glätte, Starkregen oder Nebel, und Hindernisse – zum Beispiel Wildtiere, die auf die Straße laufen –, und ein Prozent auf technische Defekte und Wartungsmängel am Fahrzeug zurückzuführen.

Die folgenreichsten Fehlverhalten der Fahrzeugführer

Im Detail wurden 16 Prozent oder fast 58.000 Unfälle mit Personenschäden und damit die meisten schweren Unfälle durch Fehler eines Fahrzeugfahrers beim Abbiegen, Wenden, Rückwärts- oder beim Ein- oder Ausfahren in eine Straße verursacht. 15 Prozent sind auf Vorfahrts- oder Vorrangverletzungen eines Fahrers, 14 Prozent auf das Unterschreiten des nötigen Abstandes zum vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer und 13 Prozent auf eine zu hohe oder den Straßenverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen.

Auf Platz fünf der Hauptursachen für schwere Unfälle liegt mit sieben Prozent beziehungsweise bei 24.736 Unfällen eine falsche Straßenbenutzung wie das Befahren einer Straße in die verkehrte Richtung. Durch dieses Fehlverhalten wurden fast genauso viele Unfälle durch Radfahrer, konkret von fast 11.400 Velofahrern, verursacht wie von Kfz-Fahrern.

Die Plätze sechs bis acht der häufigsten Unfallursachen bei Unfällen mit Personenschäden belegen ein Fehlverhalten von Fahrzeugführern gegenüber Fußgängern, Fehler beim Überholen und Fahren unter Alkoholeinfluss.

Falsche Geschwindigkeit führt zu den meisten tödlichen Unfällen

Die Hauptursache für besonders schlimme Unfälle ist jedoch zu schnelles Fahren. Laut Destatis kamen pro 1.000 Unfälle mit Personenschäden, welche auf eine unangepasste Geschwindigkeit zurückzuführen sind, jeweils 26 Unfallbeteiligte ums Leben und 345 Personen wurden schwer verletzt. Bei allen anderen Unfallursachen waren es pro 1.000 Unfälle mit Personenschäden jeweils elf Verkehrstote und 222 Schwerverletzte.

Im Detail starben letztes Jahr 1.192 Personen infolge eines Unfalles, bei dem der Unfallverursacher zu schnell unterwegs war. Damit sind 34 Prozent, also mehr als jeder dritte tödliche Unfall, auf eine zu hohe beziehungsweise nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen.

Weitere häufige Ursachen, die zu tödlichen Unfällen führten, waren mit jeweils 22 Prozent eine falsche Straßenbenutzung und Fehler beim Überholen.

Eine Frage der Haftung

Ist die Schuldfrage eindeutig, zahlt den Schaden bei Unfällen, bei denen ausschließlich Kraftfahrzeuge beteiligt sind, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Hat man als Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verursacht, übernimmt den Schaden eine Privathaftpflicht-Versicherung. Allerdings ist nur ein Kraftfahrzeughalter beziehungsweise -besitzer verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Eine Privathaftpflicht-Versicherung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Da man nach dem Gesetz jedoch für Schäden, die man unter anderem fahrlässig verursacht, in unbegrenzter Höhe haftet, sollte jeder eine entsprechende private Haftpflichtversicherung haben. Die Frage nach der Schuld oder der richtigen Entschädigungshöhe ist nach einem Unfall nicht immer eindeutig. Bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen hilft gegebenenfalls die Kfz-Haftpflichtversicherung bei Kfz-Fahrern. Entsprechendes gilt für die private Haftpflichtversicherung, wenn einem als Fußgänger oder Radfahrer ein Verschulden vorgeworfen wird.

Um seine eigenen Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallverursacher durchsetzen zu können, ist nach einen Verkehrsunfall häufig der Gang zum Anwalt notwendig. Die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten werden im Versicherungsfall von einer Verkehrs- und/oder Privatrechtsschutz-Versicherung übernommen. Bei der Frage nach der für den Einzelnen richtigen Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung hilft der Versicherungsexperte.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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