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Ärger ver­mei­den beim Ge­braucht­wa­gen­kauf

18.04.2017

Gebrauchtwagen sind beliebt: 2016 gab es hierzulande laut Kraftfahrtbundesamt 8,37 Millionen Ummeldungen. Das ist ein Prozent mehr als im Vorjahr. Doch nicht alle sind mit dem neuen alten Auto zufrieden. Aber man kann sich vor unliebsamen Überraschungen und Betrug schützen.

(verpd) Wer sich einen Gebrauchtwagen kauft, sollte sich nicht allzu sehr von Emotionen leiten lassen. Denn auch, wenn ein infrage kommender Wagen optisch gut aussieht sowie die gewünschte Ausstattung und Motorisierung hat, garantiert das noch lange keinen dauerhaften Fahrspaß. Denn viele Mängel und Schaden erkennt man nicht auf den ersten Blick. Eine Checkliste hilft beim Überprüfen des Fahrzeugs, um teure Überraschungen zu vermeiden.

Modernen Autos sieht man es auf dem ersten und oftmals auch auf dem zweiten Blick nicht an, ob sie 60.000 Kilometer oder 160.000 Kilometer gefahren wurden. Kein Wunder also, dass Manipulationen am Tachostand häufig vorkommen, schließlich lässt sich mit minimalem finanziellen und zeitlichen Aufwand der Wert eines Fahrzeugs um mehrere Tausend Euro erhöhen, indem man den Tacho zurückdreht.

Der Schaden, der durch diese Art des Betrugs entsteht, ist hoch – mindestens sechs Milliarden Euro pro Jahr schätzt ihn der Automobilclub ADAC. Die Polizei geht davon aus, dass bei rund jedem dritten verkauften Gebrauchtwagen am Kilometerzähler manipuliert wurde. Für den Käufer hat dies weitreichende Folgen, denn es bleibt nicht nur beim finanziellen Schaden. Infolge der Manipulation werden beispielsweise auch wichtige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nicht rechtzeitig durchgeführt, einfach weil der Käufer gar nicht weiß, dass diese überhaupt fällig wären.

Eine gesunde Skepsis …

Ein sinnvolles Misstrauen ist also durchaus angebracht. Deshalb sollte stets versucht werden, den Tachostand nachzuvollziehen. Bisherige Reparatur- und Wartungsbelege beziehungsweise die Bestätigungen über die durchgeführten Hauptuntersuchungen, in denen der Kilometerstand vermerkt ist, geben erste Anhaltspunkte. Auch der Anruf beim Vorbesitzer, der in der Zulassungsbescheinigung Teil II – das ist der Fahrzeugbrief – eingetragen ist, kann helfen, den Kilometerstand plausibel zu machen.

Außerdem tragen Kfz-Werkstätten, vor allem Markenwerkstätten, den jeweiligen Kilometerstand in eine Kundendatenbank ein. Vor dem Kauf kann man also die Fahrzeughistorie des Wunschautos bei der jeweiligen Werkstatt erfragen. Fehlen derartige Nachweise beziehungsweise ist eine solche Nachfrage nicht möglich und sind wichtige Unterlagen wie TÜV-Berichte oder Wartungsbelege der letzten Jahre nicht vorhanden oder nicht schlüssig, ist Vorsicht angesagt.

Viele Werkstätten und anerkannte Prüfstellen, wie die Dekra e.V., der Technische Überwachungsverein (TÜV), die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH oder auch freie Sachverständige, bieten jedoch einen entsprechenden Schnelltest an. Sie kontrollieren hierbei, ob die Laufleistung plausibel ist. Außerdem kann man dort auch den Wagen komplett überprüfen lassen. Der Expertencheck ist zwar meist kostenpflichtig, doch in der Regel ist dieses Geld gut angelegt und ein Verkäufer mit einem reinen Gewissen dürfte auch nichts gegen einen solchen Test haben.

Probefahrt und Checkliste

Um einen Gebrauchtwagen einschätzen zu können, sollte man diesen am besten in Begleitung eines Kfz-Experten und nur am Tag sowie bei gutem Wetter ansehen. Bei Dunkelheit und Regen lassen sich Lack- oder Unfallschäden kaum erkennen. Damit man beim Durchsehen nichts vergisst, sollte man schrittweise vorgehen und zwar sinnvollerweise mit einer Checkliste, wie sie beispielsweise der ADAC kostenlos zum Herunterladen anbietet. Ähnliche Checklisten gibt es beispielsweise auch bei den Gebrauchtwagenportalen www.autoscout24.de oder www.mobile.de.

Die Checkliste sollte man Punkt für Punkt durchgehen, so ist sichergestellt, dass nichts Wichtiges vergessen wird – eine Probefahrt ersetzen sie aber nicht. Denn nur wenn man fährt, lässt sich überprüfen, ob die Bremse ruckelfrei und nicht einseitig funktioniert, alle Gänge problemlos durchgeschaltet werden können und ob die Stoßdämpfer noch in Ordnung sind. Außerdem fallen erst beim Fahren Geräusche auf, die auf einen Defekt am Motor, am Getriebe oder am Auspuff oder auf beschädigte Tür- oder Fensterdichtungen hindeuten können.

Alle elektrischen Helfer und Komfortfunktionen des Kfz, von der Klimaanlage über die Fensterheber, den Licht- und/oder Regensensor, die Sitzverstellung bis zur Sitz- und/oder Lenkradheizung sollten auf Funktionstüchtigkeit getestet werden, um hohe Reparaturkosten zu vermeiden. Übrigens: Gibt es nach einem Kauf Probleme mit dem Wagen, die zu Streitigkeiten mit dem Verkäufer führen, hilft eine bestehende Verkehrsrechtsschutz-Versicherung weiter. Sie übernimmt nämlich die Anwalts- und Prozesskosten, wenn der Versicherer vorab eine Leistungszusage für den Streitfall gegeben hat.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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