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Schutz­schirm für El­tern

20.02.2017

Eltern von minderjährigen Kindern tragen eine große Verantwortung – auch finanziell. Der passende Versicherungsschutz sorgt dafür, dass es auch in schwierigen Situationen nicht zu existenziellen Geldproblemen kommt.

(verpd) In Deutschland gibt es rund acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern, wie aus den Daten des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Worauf Eltern besonders achten sollten, damit auch nach einem Unfall, bei einer Krankheit oder anderen Ereignissen die Familie zumindest finanziell abgesichert bleibt.

Eltern, egal ob alleinerziehend oder als Paar, sind unter anderem für das Wohlergehen ihrer Kinder verantwortlich. Das gilt auch in Krisenzeiten und bei Notfällen. Fällt beispielsweise wegen eines schweren Unfalles oder einer langwierigen Krankheit das Einkommen eines Elternteils weg oder reduziert sich massiv, kann es schnell zu finanziellen Schwierigkeiten kommen. Daher sollten Eltern unbedingt an eine umfassende Einkommenssicherung denken.

Wenn Eltern krank werden

Zwar haben gesetzlich Krankenversicherte im Krankheitsfall einen finanziellen Schutz durch das gesetzliche Krankengeld, allerdings ist diese Lohnersatzleistung nicht so hoch wie ihr bisheriges Nettogehalt. Insbesondere wer ein hohes Gehalt hat, muss hier mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nämlich Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, maximal 78 Wochen 70 Prozent des bisherigen Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Besonders wichtig für gut Verdienende: Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 4.350,00 Euro in 2017). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung des Krankengeldes nicht mitberücksichtigt.

Besonders wichtig ist die private Einkommensabsicherung für Selbstständige. Denn sie haben in der Regel keine gesetzliche Absicherung und somit im Krankheitsfall keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, ist über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.

Einkommensausfall infolge einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit

Finanzielle Probleme drohen auch, wenn die Folgen eines Unfalles oder einer Krankheit so schwerwiegend sind, dass ein Elternteil dauerhaft seinen Beruf oder auch eine andere Erwerbstätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Denn wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat als Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente. Einzig gesetzlich Rentenversicherten, die keiner oder nur eingeschränkt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können, bleibt unter Umständen noch der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Doch auch diese ist deutlich niedriger als das bisherige Gehalt und reicht oft nicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Um Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzufedern, bietet die private Versicherungswirtschaft unter anderem eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung.

Finanzielle Absicherung der Familie beim Tod eines Elternteils

Um als Elternteil sicherzugehen, dass der Ehepartner und die Kinder auch nach dem eigenen Tod finanziell abgesichert bleiben, ist der Abschluss einer Hinterbliebenen-Absicherung in Form einer Risiko- oder auch Kapitallebens-Versicherung sinnvoll.

Eine solche Police zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme.

Eine gegenseitige Absicherung für Paare bietet eine Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit. Bei einer solchen Police werden beide Partner als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt verwenden.

Rundumschutz bei Missgeschicken

Eine der wichtigsten Policen – nicht nur für Familien – ist eine Privathaftpflicht-Versicherung. Denn eine solche Police übernimmt unter anderem Schäden, die ein Versicherter beispielsweise unabsichtlich einem anderen zugefügt hat, wehrt aber auch ungerechtfertigte oder überzogene Forderungen Dritter ab.

Grundsätzlich haftet jeder laut Gesetz in unbegrenzter Höhe für Schäden, die er einem anderen zufügt. Dies kann ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz zum finanziellen Desaster werden, beispielsweise, wenn man als Radfahrer einen Unfall verursacht, bei dem ein anderer schwer verletzt wird. Vom Unfallverursacher werden dann in der Regel nicht nur ein Schmerzensgeld und die notwendigen medizinischen Behandlungskosten eingefordert, sondern unter anderem auch die durch den Unfall verursachten Einkommensausfälle des Geschädigten.

In einer Privathaftpflichtpolice für Familien sind in der Regel die beiden Ehepartner sowie deren minderjährigen oder noch in der Ausbildung befindlichen Kinder als versicherte Personen versichert. Deswegen springt eine solche Police auch für Schäden ein, die das eigene Kind anrichtet, sofern das Kind oder auch die Eltern für den entstandenen Schaden haften müssen. Welche Absicherungen im individuellen Fall noch wichtig sind, beispielsweise, wenn eine Familie ein Haus besitzt oder einen Hund hat, analysiert auf Wunsch ein Versicherungsfachmann.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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