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Die richtige Pla­nung eines Kran­ken­haus­auf­ent­hal­tes

27.02.2017

Nicht immer lässt sich eine stationäre Behandlung in einer Klinik vermeiden. Ein passender Notfallplan sorgt dafür, dass die Zeit im Krankenhaus für einen selbst als Patient, aber auch für die eigene Familie möglichst stressfrei bleibt.

(verpd) Eine stationäre Unterbringung in einem Krankenhaus ist für die meisten Patienten eine wenig erfreuliche Angelegenheit. Eine vorausschauende Planung hilft zumindest, organisatorische, aber auch persönliche Probleme, die ein Krankenhausaufenthalt mit sich bringen kann, zu mindern oder auch ganz zu vermeiden. Zwei Ratgeber helfen diesbezüglich weiter.

Zwei kostenlos angebotene Broschüren erklären unter anderem, mit welchen Maßnahmen Patienten selbst für eine reibungslose und stressfreie stationäre Behandlung im Krankenhaus sorgen können. Besonders umfassend ist der neue 55-seitige „Ratgeber Krankenhaus“, der beim Bundesministerium für Gesundheit heruntergeladen werden kann. Er informiert unter anderem über die Rechte und Pflichten eines Krankenhauspatienten, also beispielsweise inwieweit sich Patienten eine Klinik auswählen können und was der Einzelne für einen Klinikaufenthalt zu zahlen hat.

Zudem gibt es ein eigenes Kapitel zur Frage, wie man sich auf einen Krankenhausaufenthalt vorbereiten kann. Konkrete Tipps, was bezüglich eines Klinikaufenthaltes zu beachten ist, enthält auch die herunterladbare 12-seitige Checkliste der Weissen Liste gemeinnützige GmbH, einem Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände großer Patienten- und Verbraucher-Organisationen.

Wenn man nicht zu Hause ist

Schwierigkeiten, die sich durch die eigene Abwesenheit von zu Hause ergeben können, lassen sich zum Beispiel oft schon durch eine sinnvolle Vorausplanung vermeiden. Unter anderem ist es wichtig festzulegen, wer sich in diesem Fall um die Kinder, den Haushalt, die Haustiere und/oder die Zimmerpflanzen kümmert und/oder den Briefkasten leert. Frühzeitig sollten die infrage kommenden Verwandten, Freunde und/oder Nachbarn gefragt werden, ob sie diese Aufgaben im Notfall übernehmen würden.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Alleinerziehende und Familien mit Kindern unter zwölf Jahren eine anteilige Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe von der gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Ein Kriterium ist, dass ein gesetzlich krankenversichertes Elternteil ins Krankenhaus muss und keine andere im gleichen Haushalt lebende Person das Kind in dieser Zeit versorgen kann.

Bei einem geplanten Klinikaufenthalt sollte neben der Familie, den Freunden und Nachbarn insbesondere auch der Arbeitgeber frühzeitig über den Zeitpunkt und die Dauer des Klinikaufenthaltes informiert werden. Außerdem sind private und/oder berufliche Termine, die in diese Zeit fallen, zu verschieben oder abzusagen.

Damit die Formalitäten nicht zum Problem werden

Für eine reibungslose Anmeldung in der Klinik sollten der Personalausweis, die ärztliche Krankenhauseinweisung und die Krankenversicherten-Karte bei gesetzlich oder die Adresse und Mitgliedsnummer der privaten Krankenversicherung bei privat Krankenversicherten mitgeführt werden.

Wichtig sind unter anderem auch Name und Anschrift des Hausarztes sowie vorhandene medizinische Unterlagen, wie Röntgenbilder, Befunde, Röntgen-, Impf- und Allergiepass, aber auch eine Liste der bisher regelmäßig einzunehmenden Medikamente sowie der Vorerkrankungen und Operationen. In der Regel wird zudem nach den Kontaktdaten eines nahestehenden Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person gefragt.

Wer eine Patientenverfügung hat, in der unter anderem geregelt ist, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man als Patient nicht mehr in der Lage ist, dies selbst mitzuteilen, sollte bei der Anmeldung darauf hinweisen.

Welche persönlichen Dinge mitzubringen sind

Bei den persönlichen Dingen, die man zu einem Klinikaufenthalt mitnehmen will, sollte man sich auf das Notwendigste beschränken. Für eine Woche stationären Aufenthalt empfehlen Experten unter anderem die Mitnahme von ausreichender Kleidung wie Unterwäsche, Socken, Nachtwäsche und Trainingsanzüge, einen Bademantel, ein Paar Hausschuhe sowie ein paar Waschlappen und Handtücher.

Auch die im Alltag benutzten Körperpflege- und Hygieneartikel, von der Zahnbürste über das Haarshampoo bis hin zu Rasierutensilien, Kamm, Hautcreme und Föhn sowie persönliche Hilfsmittel wie eine Brille, eine Gehhilfe oder ein Hörgerät sind mitzunehmen. Ob ein Smartphone im Krankenzimmer beispielsweise zum Telefonieren oder zum Internetsurfen genutzt werden darf, ist bei der jeweiligen Klinik zu erfragen.

In manchen Kliniken müssen für die Benutzung von Telefon und TV spezielle Wertkarten gekauft werden. In den meisten Krankenhäusern gibt es zudem einen Kiosk, wo Zeitungen oder Verbrauchsartikel gekauft werden können. Daher ist die Mitnahme von Kleingeld sinnvoll. Auf die Mitnahme von teurem Schmuck, größeren Geldbeträgen und Auto- sowie Haustürschlüsseln sollte hingegen verzichtet werden. Ist dies nicht möglich, sollte man die Klinikverwaltung nach einer sicheren Verwahrung für die Wertgegenstände fragen.

Kostenschutz und mehr Komfort

Gesetzlich Krankenversicherte, die ohne finanzielles Risiko als Klinikpatient optimal behandelt und komfortabel untergebracht werden möchten, können sich mit einer Krankenhauszusatz-Versicherung entsprechend absichern. Wichtig ist jedoch, dass eine solche Police abgeschlossen wird, noch bevor ein Krankenhausaufenthalt geplant ist.

Die meisten Kliniken bieten nämlich gegen Zusatzkosten Wahlleistungen wie die Unterbringung in einem Einzel- statt in einem Mehrbettzimmer und/oder die Behandlung durch einen Chefarzt an. Je nachdem, was in einer Krankenhauszusatz-Police vereinbart wurde, übernimmt der private Krankenversicherer die Mehrkosten für solche und andere Wahlleistungen.

Wer als Patient zudem eine Krankenhaustagegeld-Versicherung hat, der erhält für jeden Tag, an dem er stationär behandelt wurde, einen vorher festgelegten Betrag. Damit kann er unter anderem die durch den Klinikaufenthalt zusätzlich anfallenden Kosten wie die gesetzlich vorgeschriebene Krankenhauszuzahlung von zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage bestreiten.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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