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Wild­un­fäl­le las­sen sich (nicht im­mer) ver­hin­dern

26.09.2016

Nach Angaben des Deutschen Jagdverbands starben letztes Jahr knapp 212.800 Rehe, Wildschweine und Hirsche auf deutschen Straßen. Andere Wildtierunfälle, zum Beispiel mit Füchsen und Hasen, sind hier noch nicht berücksichtigt. Autofahrer können allerdings ihr Wildunfallrisiko minimieren.

(verpd) Die Wildunfallstatistik für das Jahr 2015 zeigt eine geteilte Entwicklung. So verzeichnet der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) einen Rückgang bei den Unfällen mit Paarhufern, also zum Beispiel mit Rehen, und zwar um 5,3 Prozent im Vergleich zum Fünfjahresdurchschnitt. Dafür haben die Zusammenstöße mit Wildschweinen zugenommen – um plus acht Prozent. Mit den richtigen Verhaltensweisen lässt sich das Risiko, einen Wildunfall zu haben, jedoch reduzieren. Und im Fall des Falles sollte jeder wissen, was zu tun ist.

Im Februar 2016 starben auf der Autobahn A10 in der Nähe des Autobahnkreuzes Potsdam zwei Wölfe bei Verkehrsunfällen – eine Meldung, die landesweit für Aufsehen sorgte. Die allermeisten Wildunfälle finden jedoch weniger Beachtung.

Immerhin kracht es nach Angaben des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rund 650-mal am Tag; damit ereignet sich alle zweieinhalb Minuten ein Wildunfall. In diesem Zusammenhang sind allerdings nur jene Unfälle berücksichtigt, die den Kfz-Versicherern gemeldet werden. Die tatsächliche Zahl dürfte also weitaus höher liegen.

3.054 verletzte und 13 getötete Personen durch Wildunfälle

Verkehrsunfälle mit Wildtieren können für die Menschen dramatisch ausgehen. Alleine letztes Jahr gab es laut den Daten des Statistischen Bundesamtes 2.580 Wildunfälle, bei denen 3.054 Personen verletzt und 13 getötet wurden.

Der Grund dafür ist offensichtlich: Trifft zum Beispiel ein Pkw mit 50 Stundenkilometern auf ein 80 Kilogramm schweres Wildschwein, so ergibt sich nach den Berechnungen des Deutschen Jagdverbandes e.V. (DJV) ein Aufschlaggewicht von zwei Tonnen.

Nun kann ein Hirsch bis zu 180 Kilogramm auf die Waage bringen und auf Landstraßen, wo viele derartige Unfälle passieren, sind die meisten Verkehrsteilnehmer mit einer deutlich höheren Geschwindigkeit als 50 Stundenkilometern unterwegs – die Folgen sind dementsprechend.

Gefahr besteht nicht nur am Morgen und am Abend

Zwar ereignen sich die meisten Wildunfälle, so eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV), in den Morgen- und Abendstunden, konkret zwischen 5 und 8 Uhr und zwischen 17 Uhr und Mitternacht. Doch auch nachts ist das Risiko groß, denn angesichts der geringen Verkehrsdichte in dieser Zeit kommt es dennoch zu vielen Wildunfällen. Zudem passieren, so die Spezialisten des UDV, Wildunfälle das ganze Jahr über, wobei die Monate Mai, Oktober und November besonders gefährlich sind – dennoch müssen Fahrer zu jeder Zeit damit rechnen, dass Wildtiere eine Straße überqueren.

Die Polizei rät deshalb bei eingeschränkter Sicht, in bewaldeten Gebieten und nach Wildwechsel-Schildern langsam zu fahren, den Sicherheitsabstand zu vergrößern und den Fahrbahnrand zu beobachten. Wenn Tiere auf der Straße sind, sollte man abbremsen, hupen und abblenden. Das Fernlicht blendet nämlich die Tiere, sie verlieren dann die Orientierung und laufen in vielen Fällen instinktiv auf die Lichtquelle zu statt von ihr weg. Zudem sollte man sich bewusst sein, dass Tiere oft im Rudel unterwegs sind, das heißt, wo ein Reh ist, ist ein anderes zumeist nicht weit.

„Besteht das Risiko, den Gegenverkehr zu gefährden, von der Straße abzukommen oder gegen einen Baum zu prallen, sollten Verkehrsteilnehmer auf keinen Fall versuchen, dem Wild auszuweichen“, empfiehlt die Polizei. Denn die Folgen eines solchen Ausweichmanövers sind in aller Regel schlimmer als die direkte Kollision mit dem Tier. Übrigens versucht man derzeit mit blauen oder roten Reflektoren, die an den Leitpfosten montiert werden, die Zahl der Windunfälle zu reduzieren, da die Tiere vor diesem ungewöhnlichen Licht fliehen.

Richtiges Verhalten nach dem Unfall

Konnte ein Zusammenstoß nicht mehr verhindert werden, sollte zuerst die Warnblinkanlage angeschaltet und das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt werden. Bevor die Unfallstelle dann mit dem Warndreieck abgesichert wird, muss die Warnweste angezogen werden. Damit wird man von anderen Verkehrsteilnehmern früher wahrgenommen. Die Polizei ist umgehend zu verständigen, selbst wenn das Tier „nur“ verletzt wurde und geflüchtet ist.

Die Polizei benachrichtigt nämlich auch in diesem Fall den für diese Region zuständigen Jagdaufseher, der dann das verletzte Tier sucht. Außerdem empfiehlt es sich, für eine problemlose und schnelle Schadenregulierung Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Auto zu machen. Nur wenn ein beim Zusammenstoß getötetes Tier den übrigen Verkehr behindert, sollte es entfernt werden, allerdings aufgrund der Tollwutgefahr nur mit Handschuhen aus dem Verbandskasten. Vorsicht ist bei verletzten Wildschweinen geboten, da diese aggressiv und gefährlich sein können.

Ein verletztes oder getötetes Wildtier darf nicht mitgenommen werden, anderenfalls kann der Fahrer wegen Wilderei angezeigt werden. Eine Strafe wegen Verletzung der Verkehrssicherheits-Pflicht droht auch jenen Fahrern, die nach einem Wildunfall einfach weiterfahren, ohne die Unfallstelle zu sichern. Denn dann ist das Risiko hoch, dass ein nachfolgendes Fahrzeug durch das auf der Straße liegende Tier verunfallt.

Finanzieller Schaden am Pkw

Besteht für das verunfallte Fahrzeug eine Teilkaskoversicherung, kommt diese für die entstandenen Sachschäden nach einem Unfall mit Haarwild am eigenen Fahrzeug auf. Gemäß Paragraf 1 BJagdG (Bundesjagdgesetz) zählen beispielsweise Rehe, Hasen, Füchse und Wildschweine in diese Tierkategorie. Einige Kfz-Versicherer bieten außerdem die Möglichkeit, die Teilkaskoversicherung auch auf Schäden durch andere Tiere wie Pferde, Rinder oder Vögel zu erweitern.

Ergänzend hierzu zahlt eine bestehende Vollkaskoversicherung, welche automatisch den Schutz einer Teilkaskoversicherung beinhaltet, beispielsweise auch für selbst verschuldete Schäden. Sie leistet also unter anderem für Sachschäden, wenn man bei einem Ausweichmanöver, um einen Wildunfall zu verhindern, das Auto in den Graben oder an einen Baum fährt. Außerdem zahlt sie für Unfallschäden durch Tiere wie Hunde, die je nach Vertrag nicht im Teilkaskoschutz enthalten sind.

Damit man seine Ansprüche gegenüber der Kfz-Versicherung geltend machen kann, sollte man eine Wildschaden-Bescheinigung der Polizei vorlegen. Deshalb dürfen Unfallspuren, also zum Beispiel Haar- oder Fellreste, vor der Unfallaufnahme durch die Polizei auch nicht beseitigt werden. Fotos sind hilfreich. Der Schaden muss umgehend, spätestens eine Woche nach dem Unfall, dem Versicherer gemeldet werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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