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Die passende Ab­siche­rung eines mo­dernen Lebens­standards

17.05.2016

Jeder, der in den letzten Jahren neue Möbel, elektrische Geräte oder sonstigen Hausrat und persönliche Dinge gekauft hat, sollte auch daran denken, den Versicherungsschutz den geänderten Werten anzupassen. Zudem können heute viel mehr Risiken abgesichert werden als früher.

(verpd) Alte Hausratversicherungs-Verträge bieten oft nur einen Versicherungsschutz, der sich auf die Risiken, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses üblich waren, beschränkt. Mittlerweile hat sich jedoch vieles geändert. Zum einen haben heute viele eine höherwertige Hausratausstattung als noch vor einigen Jahren, zum anderen sind auch neue Risiken hinzugekommen. Beispiele dafür sind die weitverbreiteten Smartphones und Tablet-PC und die Gefahren, die eine Internetnutzung mit sich bringen kann. Um Absicherungslücken zu vermeiden, ist es daher wichtig, veraltete Verträge auf den neuesten Stand zu bringen.

Die Lebensgewohnheiten ändern sich ständig. Während beispielsweise noch vor einigen Jahren Onlinebanking sowie der Besitz von Smartphone, Tablet-PC und internetfähigen Fernsehern noch Utopie waren, gehört dies mittlerweile zum Standard. Diese Veränderungen bringen zum Teil Risiken mit sich, die in älteren Hausrat-Versicherungsverträgen, welche bereits seit mehreren Jahren unverändert bestehen, nicht abgesichert sind.

So gewähren viele ältere Policen nur den üblichen Standardschutz, der die Risiken Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel beinhaltet. Allerdings ermöglichen die meisten Versicherer ihren Kunden, den Versicherungsschutz den aktuellen Anforderungen anzupassen. So ist vieles, was es früher nicht gab, heute versicherbar und entweder bereits kostenlos in einer neueren Police enthalten oder kann optional gegen einen kleinen Aufpreis in den bisherigen Versicherungsvertrag mit eingeschlossen werden.

Umfangreiche Gefahrenabsicherung

Neben den genannten Standardrisiken können in neueren Policen beispielsweise zum Teil Schäden durch Vandalismus und Trickdiebstahl, Überspannungs-, Seng- und Schmorschäden, aber auch ein einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten versichert werden.

Ebenfalls versicherbar sind mittlerweile bei manchen Hausratverträgen der Einbruchdiebstahl aus einem Auto oder Hotelzimmer, Wasserschäden durch defekte Aquarien und Wasserbetten, ein Fahrraddiebstahl oder sogar Phishingschäden beim Onlinebanking.

Selbst wetterbedingte Schäden, beispielsweise durch Starkregen, Überschwemmung oder Schneelast, sowie Schäden, die durch andere Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch entstanden sind, lassen sich in vielen modernen Policen mitversichern.

Mehr Service im Schadenfall

Auch bestimmte Gegenstände und Kosten, die in alten Verträgen nicht versicherbar waren, können zum Teil bis zu einer bestimmten Schadensumme abgesichert werden. Dazu zählen Gefriergutschäden, Schäden an einer außerhalb der Wohnung gelagerten Sportausrüstung sowie die Wiederherstellungs-Kosten wichtiger Daten, welche durch ein versichertes Risiko beschädigt wurden.

Auch Vermögenseinbußen infolge eines Telefon- oder Kreditkartenmissbrauchs nach einem Einbruchdiebstahl lassen sich in manchen Policen bis zu einer bestimmten Höhe mitversichern. Daneben kann in einigen Versicherungsverträgen ein genereller Unterversicherungs-Verzicht oftmals bis zu einer bestimmten Höhe und/oder auch der Verzicht des Versicherers, bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, die Leistung entsprechend zu kürzen, vereinbart werden.

Einige Versicherer bieten zudem optional im versicherten Schadenfall die Vermittlung und/oder Übernahme von notwendig gewordenen Handwerkern, vom Heizungs-, Sanitär- oder Elektroinstallateur über einen Schlüsseldienst bis hin zum Schädlingsbekämpfungs-Service an. In einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann lässt sich klären, ob der Hausrat entsprechend den aktuellen Möglichkeiten umfassend abgesichert ist.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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