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Neue Re­gelun­gen für Er­werbs­tä­ti­ge im Ren­ten­alter

19.12.2016

Mit dem sogenannten Flexi-Rentengesetz, das ab 1. Januar 2017 gilt, gibt es Änderungen für alle, die zwar das Rentenalter erreicht haben, aber weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

(verpd) Ab dem 1. Januar 2017 können Personen, die über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten in zweifacher Hinsicht ihre künftige Rente erhöhen.

Vor Kurzem wurde der Entwurf des Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexi-Rentengesetz) vom Bundestag verabschiedet.

Eine Änderung, die sich dadurch ergibt, ist die Möglichkeit, dass jemand, der bereits eine Regelaltersrente erhält, durch eine Erwerbstätigkeit seine Rentenbezüge erhöht.

Über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten: Zwei Varianten

Für die Erwerbstätigkeit nach dem Rentenalter gibt es zwei Versionen. Zum einen kann man nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, ohne einen Rentenantrag zu stellen.

Man erhält, wie es bereits auch vor Einführung der Flexi-Rente war, für jeden Monat, den man später, also nach der Regelaltersgrenze, in Rente geht, einen monatlichen Zuschlag von 0,5 Prozent zu seiner künftigen Rente, die bei Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt worden wäre, dazu.

Zudem erhöht sich durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die weiterhin vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu zahlen sind, zusätzlich die künftige Altersrente.

Als Rentner arbeiten

Zum anderen kann man aber auch einen Rentenantrag stellen, um beim Erreichen der Regelaltersgrenze eine reguläre Regelaltersrente (Vollrente) zu beziehen, und neben dem Rentenbezug zusätzlich erwerbstätig sein. Bisher, also bis zum Inkrafttreten der Flexi-Rente, ist es so, dass bei demjenigen, der einen Rentenantrag auf eine volle Altersrente gestellt hat, sich die bis zum Rentenbeginn errechnete Rentenhöhe nicht mehr ändert. Das gilt selbst dann, wenn man als Rentenbezieher weiter eine Erwerbstätigkeit ausübt.

Gemäß dem neuen Flexi-Rentengesetz können ab dem 1. Januar 2017 nun auch Rentner, die eine gesetzliche Regelaltersrente beziehen, mit einer Erwerbstätigkeit weiter ihre Rente erhöhen. Normalerweise muss für einen Bezieher eine Regelaltersrente, der zusätzlich zum Rentenbezug arbeitet, nur noch der Arbeitgeber entsprechende gesetzliche Rentenversicherungs-Beiträge zahlen, nicht jedoch der Rentner. Die Rente erhöht sich dadurch allerdings nicht.

Neu durch die Flexi-Rente: Erklärt der Rentner gegenüber dem Arbeitgeber jedoch, dass er freiwillig gesetzliche Rentenbeiträge entrichtet, erhöht sich seine Rente durch die von ihm als Arbeitnehmer und die vom Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungs-Beiträge jeweils ab der Rentenanpassung im darauffolgenden Jahr. Weitere Informationen, was sich durch die Flexi-Rente ändert, gibt es im Webportal der Deutschen Rentenversicherung.

Für eine ausreichende Rente

Wer plant, dass er weder bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, sollte vorzeitig privat vorsorgen, da die gesetzliche Rente um einiges geringer als der bisherige Verdienst ist.

Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente sein wird und welche individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.

Um auch im Rentenalter seinen Lebensstandard halten zu können, ist es wichtig, dass der Rentenbeginn und die Höhe der garantierten Rente einer privaten Rentenvorsorge auf das gewünschte Renteneintrittsalter abgestimmt werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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