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Was Pflegebedürftige und ihre Ange­hörigen wissen sollten

16.10.2017

Diverse Broschüren, aber auch Onlineportale und Telefonservices von Bundesministerien informieren darüber, was bei einem eintretenden Pflegefall zu tun ist und welche Hilfen und Unterstützungs-Leistungen es für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige gibt.

(verpd) Jeder kann durch einen Unfall, durch Krankheit oder im Alter pflegebedürftig werden. Daher ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist, aber auch welche Leistungen einem im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen, wenn man selbst oder ein naher Angehöriger zum Pflegefall wird.

Keiner kann sich sicher sein, nicht doch irgendwann ein Pflegefall zu werden. Schon heute sind über 2,9 Millionen Bürger hierzulande pflegebedürftig und erhalten Leistungen aus der gesetzlichen (sozialen) Pflege-Versicherung beziehungsweise aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung. Tritt eine Pflegebedürftigkeit ein, stellen sich für den Pflegebedürftigen, aber auch für seine Angehörigen zahlreiche Fragen. Unter anderem ist es wichtig zu wissen, welche ersten Schritte man unternehmen muss, um eine benötigte und gewünschte Pflege sicherzustellen.

Dabei geht es auch um die personelle und finanzielle Sicherstellung einer notwendigen ambulanten oder stationären Pflege. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, welche Leistungen einem Pflegebedürftigen oder seinem pflegenden Angehörigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen und wie diese zu beantragen sind. Entsprechende Informationen stellen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auf verschiedene Arten zur Verfügung.

Wichtige Informationen zum Thema Pflege

Welche ersten Schritte bei Eintritt eines Pflegefalles zu tun sind, erklärt kurz und bündig der zweiseitige Flyer „Pflegebedürftig, was nun?“, der online beim BMG zum kostenlosen Download zur Verfügung steht oder auch als gedruckte Version bestellt werden kann. Umfassende Informationen, was bei Eintritt eines Pflegefalles zu tun ist und welche gesetzlichen Pflegeversicherungs-Leistungen dem Pflegebedürftigen und eventuell den pflegenden Angehörigen zustehen, enthält die über 200 Seiten starke aktualisierte Broschüre „Ratgeber Pflege“.

Dieser Ratgeber kann ebenfalls kostenlos im Webauftritt des BMG heruntergeladen oder als Printversion bestellt werden. Einen schnellen Überblick über die Art und Höhe der einzelnen Leistungen aus der gesetzlichen Pflege-(pflicht-)Versicherung je nach Pflegegradeinstufung und ambulanter oder stationärer Betreuung gibt der digitale Ratgeber des BMG, der sogenannte Pflegeleistungs-Helfer.

Eine erste Unterstützung und zwar in einem persönlichen Gespräch bietet zudem die Pflegeberatung. Jeder Pflegebedürftige, aber auch seine Angehörigen haben nämlich einen Anspruch auf eine kostenlose, individuelle, zeitnahe und umfassende Beratung durch einen Pflegeberater. Für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflege(pflicht-)Versicherung steht zudem das Bürgertelefon des BMG unter der Telefonnummer 030 340606602 von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.

Speziell für Angehörige von Pflegebedürftigen

Speziell an die Angehörigen von Pflegebedürftigen wendet sich das Webportal www.wege-zur-pflege.de des BMFSFJ. Es bietet umfassende Informationen, welche finanziellen Leistungen sowie sonstigen Hilfen Angehörigen von Pflegebedürftigen rechtlich zustehen.

Unter anderem wird hier die rechtliche Lage erläutert, wenn ein Arbeitnehmer als Angehöriger eines plötzlich Pflegebedürftigen kurzfristig der Arbeit fernbleiben muss, um die Pflege zu organisieren. Zudem wird auf die Regelungen zur Pflegezeit oder Familienpflegezeit eingegangen, die dann zum Tragen kommt, wenn ein Arbeitnehmer sich längere Zeit um einen Pflegebedürftigen kümmern muss oder will und deswegen nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr berufstätig sein kann.

Für Angehörige eines Pflegebedürftigen, aber auch für den Pflegebedürftigen selbst steht zudem vom BMFSFJ eine schnelle Hilfe in Form des Pflegetelefons, welches montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 030 20179131 erreichbar ist, zur Verfügung.

Kostenschutz für den Pflegefall

Zwar gibt es im Vergleich zu früher mittlerweile weitaus mehr Hilfen für den Pflegebedürftigen, aber auch den pflegenden Angehörigen. Allerdings müssen die Betroffenen immer noch mit finanziellen Nachteilen rechnen, da die Kosten für eine Pflege nur zum Teil von der gesetzlichen Pflege(pflicht-)Versicherung abgedeckt sind.

Reichen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen mit dem Einkommen und dem Vermögen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, müssen unter Umständen auch der Ehepartner und die eigenen Kinder für die restlichen Kosten aufkommen.

Wer für sich und seine Angehörigen das Kostenrisiko eines Pflegefalles möglichst klein halten möchte, kann dafür mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung vorsorgen. Je nach Vertragsgestaltung zahlt der Staat für eine entsprechende Police sogar einen Zuschuss von bis zu 60 Euro pro versicherte Person im Jahr.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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