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Rund um das The­ma Pa­ti­en­ten­rech­te

20.02.2017

Viele Patienten wissen nicht genau, welche Rechte sie gegenüber Ärzten, Kliniken oder Krankenversicherungs-Trägern haben. Entsprechende Informationen gibt es von offiziellen Institutionen

(verpd) Als Patient können viele Fragen aufkommen: Darf ich als Patient nach einem Befund meines Arztes eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einholen? Habe ich ein Anrecht darauf, meine Patientenakte einzusehen? Inwieweit kann ich das Krankenhaus für eine notwendige stationäre Behandlung frei wählen? Antworten darauf, findet man unter anderem beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG), aber auch bei anderen offiziellen Stellen.

Ein Patient hat diverse Rechte: Er kann beispielsweise seine Krankenakte einsehen und hat einen Anspruch auf eine Kopie der Unterlagen, sofern der Patient die Kosten der Kopien übernimmt. Ein Patient hat nicht nur ein Anrecht auf umfassende Informationen zur Behandlung, wie über die Chancen und Risiken möglicher Heilungsmethoden. Er hat auch ein Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung, wenn er an der Richtigkeit der Diagnose oder vorgeschlagenen Therapie zweifelt.

Ein Arzt darf kein Geld für Zusatzleistungen, sogenannte IGeL-Leistungen, beim Patienten einfordern, wenn der Patient nicht vorher vom Arzt über die genauen Kosten schriftlich informiert wurde und der Patient einer Durchführung der Leistung zugestimmt hat. Diese und andere Patientenrechte sind in diversen Gesetzen wie dem Patientenrechtegesetz geregelt.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zum Thema Patientenrechte bietet die aktualisierte 81-seitige Broschüre „Informiert und selbstbestimmt – Ratgeber für Patientenrechte“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). Sie kann kostenlos im BMG-Webauftritt bestellt oder auch heruntergeladen werden.

Ein ebenfalls umfassender Ratgeber insbesondere über die Rechte, die ein Patient gegenüber seinem Arzt hat, ist die kostenlos herunterladbare, überarbeitete 68-seitige Broschüre „Patientenrechte Arztpflichten“ der Bundesarbeits-Gemeinschaft der PatientInnenstellen und Initiativen.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), eine gemeinnützige GmbH, die laut BMG jeden Bürger, egal ob gesetzlich wie privat krankenversichert, objektiv und kostenfrei rund um das Thema Gesundheit berät, informiert online, aber auch telefonisch über die Patientenrechte. Entsprechende Auskünfte gibt es von der UPD unter www.patientenberatung.de sowie unter der Telefonnummer 0800 0117722. Auch eine Onlineberatung per E-Mail sowie eine Vor-Ort-Beratung an eine der 30 festen und drei mobilen Beratungsstellen in Deutschland ist möglich.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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