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Gesetz­liche Rente erst ab dem 73. Lebens­jahr?

13.06.2016

Eine Studie eines arbeitgebernahen Instituts ist der Frage nachgegangen, welche Kriterien notwendig wären, um ein stabiles Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung zu erreichen.

(verpd) Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW Köln) hat eine Kurzstudie zum Thema Rente veröffentlicht. Darin werden drei Trends erörtert, die die gesetzliche Rentenversicherung belasten. Sie betreffen die Lebenserwartung, Geburtenrate und Alterung der Gesellschaft. In letzter Konsequenz müsste das Renteneintrittsalter auf 73 Jahre verlängert werden, so ein Studienergebnis.

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. (IW Köln) hat unter vereinfachten Annahmen untersucht, wie das gesetzliche Renteneintrittsalter weitersteigen müsste, wenn man den Rentenbeitragssatz und das Rentenniveau stabil halten will. Die Ergebnisse wurden vor Kurzem in einer Kurzstudie veröffentlicht.

Laut dieser Studie würde die Regelaltersgrenze – also das Renteneintrittsalter, ab dem eine Regelaltersrente ohne Abschlag in Anspruch genommen werden kann – dann bis zum Jahr 2041 bis auf das 73. Lebensjahr ansteigen. Betroffen wären in diesem Fall bereits die Geburtsjahrgänge ab 1968, die 2016 48 Jahre alt sind. Heute schon gilt für die Geburtsjahrgänge ab 1964 eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren.

Demografie lässt wenig Handlungsspielraum

Nach Einschätzung der Studienautorin Dr. Susanna Kochskämper vom IW Köln wird die demografische Entwicklung der Politik nur wenig Handlungsspielraum lassen. So werde etwa der Anteil der 67-Jährigen und Älteren bereits im Jahr 2030 um etwa ein Drittel zunehmen.

Selbst eine gegenwärtig höhere Zuwanderung könne laut der Studie nicht verhindern, dass die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber den Rentnern abnehmen werde.

Nach jüngsten Berechnungen des IW Köln dürfte allerdings die Bevölkerungszahl dank der Wanderungsgewinne im Jahr 2035 mit rund 83,1 Millionen um etwa 1,3 Millionen über dem heutigen Wert liegen.

Derzeit kommt auf drei Erwerbstätige ein Rentner

Das in der Studie angenommene Modell geht davon aus, dass sowohl das Rentenniveau als auch der Rentenbeitragssatz festgeschrieben werden sollen. Für das Jahr 2013 errechnet sich ein Rentenquotient – das Verhältnis potenzieller Rentner zu potenziellen Erwerbstätigen – von etwa 34 Prozent. Das heißt auf knapp drei Erwerbstätige kommt ein Rentner.

„Soll dieser Quotient in den nächsten Jahrzehnten höchstens mit einem Prozentpunkt überschritten werden dürfen, müsste das Renteneintrittsalter stark ansteigen“, so die Studienautorin. Ab 2041 könnte es dann bei 73 Jahren konstant gehalten werden. Und selbst bei einem großzügiger angelegten Rentnerquotienten von maximal 45 Prozent würde das Renteneintrittsalter für eine Regelaltersrente ab 2036 bei 69 Jahren liegen und ab 2045 auf 70 Jahre angehoben werden müssen.

Die Autorin räumt ein, dass die angestellten Rechnungen zwar stark vereinfacht sind. „Deutlich wird aber, dass die demografische Entwicklung keinen großen Handlungsspielraum lässt.“

Vorausschauendes Handeln ist gefragt

Auch wenn es zumindest derzeit noch keine Rentenreform gibt, bei der die Regelaltersgrenze auf das 73. Lebensjahr angehoben wird, liegt schon heute das Rentenniveau bei nur noch rund 47,8 Prozent des Nettoeinkommens vor Steuern. Rentenexperten und die Bundesregierung rechnen zudem damit, dass das Rentenniveau noch weiter absinken wird.

Wer weder bis zum Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalters arbeiten möchte noch im Rentenalter erwerbstätig sein will, um seinen bisherigen Lebensstandard zu erhalten, sollte möglichst früh eine sinnvolle Altersvorsorge aufbauen. Dies kann über eine betrieblich sowie staatlich geförderte und/oder private Anlageform erfolgen.

Wie hoch die voraussichtliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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