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Der passende Schutz­schirm für Wert­gegen­stände

12.09.2016

Viele Kostbarkeiten wie Schmuck oder Kunstgegenstände, die zu Hause aufbewahrt werden, sind nur im begrenzten Umfang gegen diverse Risiken über eine Hausratversicherung finanziell abgesichert. Es gibt jedoch spezielle Policen, die einen umfassenden Versicherungsschutz gewähren.

(verpd) Eine Hausratversicherung ersetzt in der Regel die meisten Dinge des Hausrates bei einer Beschädigung oder einem Verlust unter anderem durch Brand oder Einbruch-Diebstahl bis maximal zum Neuwert. Für diverse Wertsachen gelten jedoch oft bestimmte vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen, die unter dem Wert des jeweiligen Gegenstandes liegen können. Die Versicherungswirtschaft bietet jedoch auch für solche Kostbarkeiten umfangreiche Absicherungslösungen.

Fast alles, was sich in einem Haushalt befindet, wie Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, ist über eine Hausrat-Versicherung abgesichert. Versichert sind unter anderem Möbel, Teppiche, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, IT- und Elektrogeräte, Bücher und Lebensmittel gegen die Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel. Die Hausratversicherung ersetzt normalerweise im Versicherungsfall maximal den Neuwert.

Der Neuwert ist der Preis, der für die Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände benötigt wird. Voraussetzung ist, dass die Versicherungssumme auch dem tatsächlichen Wert des Hausrates entspricht. Für Wertsachen wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Münzen, Antiquitäten – also Dinge, die älter als 100 Jahre sind, mit Ausnahme von Möbeln –, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Skulpturen und andere Kunstgegenstände gibt es meist Sonderregelungen. So sind Wertgegenstände häufig nicht zum Neuwert, sondern maximal bis zu einem bestimmten Betrag versichert.

Begrenzte Entschädigungshöhe

Je nach Police sind die Entschädigungsgrenzen für verschiedene Wertsachen unterschiedlich hoch. Die genaue Höhe steht in der Police und/oder in Versicherungs-Bedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen. So sind zum Beispiel in vielen Policen unter anderem Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Briefmarken- und Münzsammlungen nicht zum Neuwert, sondern maximal bis 20 oder 40 Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 20.000 Euro oder 40.000 Euro versichert.

Für Bargeld, Wertpapiere, Urkunden, Sparbücher und auf Geldkarten geladene Beträge sind die maximalen Erstattungsbeträge im Versicherungsfall meist um einiges niedriger, also zum Beispiel für Bargeld maximal 1.000 Euro und für Urkunden und Wertpapiere 5.000 Euro. Für manche Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Urkunden, Wertpapiere und/oder Münzsammlungen kann zudem in den Versicherungs-Bedingungen, die der Hausrat-Police zugrunde liegen, die Aufbewahrung in einem Tresor vorgeschrieben sein. Dabei muss der Tresor bestimmte Sicherheitskriterien aufweisen.

Hat sich der Wertgegenstand zum Zeitpunkt des Schadens außerhalb des vorgeschriebenen Safes befunden, gelten oftmals noch niedrigere Entschädigungsgrenzen, also beispielsweise 500 Euro für Bargeld, 2.000 Euro für Wertpapiere und Sparbücher sowie 10.000 Euro für Schmuck. Bei vielen Haurat-Policen kann man optional gegen Aufpreis auch höhere Entschädigungsgrenzen als standardmäßig im Vertrag vorgegeben vereinbaren.

Umfassende Absicherung von Wertgegenständen

Wer jedoch kostspielige Wertsachen wie seltene Antiquitäten, wertvollen Schmuck und/oder Kunstgegenstände besitzt, deren Werte die Entschädigungsgrenzen übersteigen, kann diese über spezielle Policen zum Teil umfassender absichern als über eine Hausratversicherung.

So ersetzen einige Schmuck- und Kunstversicherungs-Policen im Versicherungsfall bis zum tatsächlichen Neuwert oder Handelswert. Zudem sind hier zum Teil auch mehr Risiken, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder dem Abhandenkommen der versicherten Sachen führen können, versichert als bei einer Hausrat-Police.

Derartige Spezialversicherungen zum Beispiel mit einem umfassenderen Versicherungsumfang bezüglich der versicherten Gefahren gibt es unter anderem auch für Antiquitäten, Pelze sowie für wertvolle Musikinstrumente, Fotoausrüstungen und Elektronikgeräte.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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