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Als Be­rufs­an­fän­ger gut ab­ge­sich­ert

15.08.2016

Wer nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem absolvierten Studium mit dem Berufsleben beginnt, sollte dafür sorgen, dass auch sein Versicherungsschutz zur neuen Lebenssituation passt. Anderenfalls droht durch diverse Risiken der finanzielle Ruin.

(verpd) Während Studenten und Auszubildende in der Regel noch in vielen Bereichen durch die Versicherungspolicen ihrer Eltern geschützt sind, gilt das für Berufsanfänger nicht mehr. Sie müssen sich selbst darum kümmern, dass sie ausreichend gegen existenzbedrohende Risiken abgesichert sind.

Volljährige Kinder haben in der Regel bis zu einem bestimmten Alter während der ersten Berufsausbildung oder des Studiums in einer bestehenden Privathaftpflicht- und/oder Familienrechtsschutz-Versicherung der Eltern einen kostenlosen Versicherungsschutz. Die entsprechende Altersgrenze, oftmals ist es das 25. Lebensjahr, ist in den Versicherungs-Bedingungen, die der jeweiligen Police zugrunde liegen, festgelegt. Der Versicherungsschutz für das Kind entfällt, sobald die Ausbildung oder das Studium beendet wurde oder die Altersgrenze überschritten ist.

Da jeder für Schäden in voller Höhe haftet, die er verursacht hat, ist eine Privathaftpflicht-Versicherung auch schon für Berufsanfänger existenziell. Diese Police leistet, wenn man durch fahrlässiges Verhalten einen anderen geschädigt hat, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Gerade bei Personenschäden, die man beispielsweise als Fußgänger oder Radfahrer verursacht hat, könnten diese Schadenersatz-Forderungen ohne eine entsprechende Privathaftpflicht-Police den finanziellen Ruin bedeuten.

Ausreichender Schutz bei Unfall, Krankheit und andere Risiken

Wichtig ist zudem die eigene finanzielle Absicherung bei einer durch Unfall oder Krankheit verursachten Berufs- oder gar Erwerbsunfähigkeit. Denn Betroffene erhalten – wenn überhaupt – nur wenige gesetzliche Leistungen, die oftmals die unfall- oder krankheitsbedingten Kosten und Einkommensausfälle nicht oder nur zum Teil ausgleichen. Nach dem 1. Januar 1961 Geborene haben beispielsweise keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente. Diese Versorgungslücke kann durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung geschlossen werden.

Auch andere Versicherungen wie die Privatrechtsschutz-, Hausrat- und Unfallversicherung müssen unter Umständen entsprechend der geänderten Lebenssituation angepasst werden, um nicht im Falle des Falles zumindest finanziell abgesichert zu sein. Aufgrund der geänderten Lebenssituation ist es für Berufsanfänger sinnvoll, sich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen, welche Versicherungen notwendig sind und worauf sie beim Berufsstart noch verzichten können.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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