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Jede Wo­che ster­ben 500 Men­schen bei ei­nem Un­fall

13.02.2017

Tödliche Unfallrisiken lauern überall, egal ob in der Freizeit, zu Hause, während der Arbeit oder im Straßenverkehr. Wer sichergehen möchte, dass im Falle des Falles seine Angehörigen neben der Trauer nicht auch noch unter finanziellen Schwierigkeiten leiden, sollte frühzeitig vorsorgen.

(verpd) 2015 sind nach Angaben des Statistischen Bundesamtes über 26.000 Menschen hierzulande durch einen Unfall ums Leben gekommen. Die gesetzliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den Einkommensverlust, der beispielsweise entsteht, wenn bei einer Familie der Hauptverdiener durch einen Unfall ums Leben kommt, auszugleichen. Daher ist in vielen Fällen eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung wichtig.

Eine hundertprozentige Sicherheit, nicht bei einem Unfall ums Leben zu kommen, gibt es nicht. Darum sollte jeder darüber nachdenken, ob seine Angehörigen im Fall des Falles zumindest finanziell abgesichert sind.

Stirbt zum Beispiel ein Ehepartner beziehungsweise Elternteil, trifft es die hinterbliebenen Familienangehörigen, also Partner und/oder Kinder, oft doppelt hart. Zum einen müssen sie mit ihrer Trauer zurechtkommen, zum anderen drohen oftmals auch finanzielle Probleme durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen.

Absicherungslücke bei der gesetzlichen Hinterbliebenenrente

Die gesetzliche Hinterbliebenenrente, sofern der tödlich Verunfallte überhaupt gesetzlich rentenversichert war und die Angehörigen einen Anspruch darauf haben, ist um einiges niedriger als das bisherige Einkommen des Verstorbenen. Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Bei Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, sind es 60 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen, sofern der verstorbene Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Die kleine Witwen- oder Witwerrente beträgt 25 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen. Die Versichertenrente entspricht in etwa dem Rentenanspruch, die der verstorbene Versicherte in Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, die er zum Zeitpunkt des Todes gehabt hätte, oder der Altersrente, die er bereits bezogen hat und ist damit bereits niedriger als das bisherige Einkommen. Zudem wird die Witwen- oder Witwerrente gekürzt, wenn der hinterbliebene Ehegatte ein eigenes Einkommen hat, das über einem festgesetzten Freibetrag liegt.

Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent, die der Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, die dem verstorbenen Elternteil zum Zeitpunkt des Todes zugestanden hätte. Zusätzlich sind noch Zuschläge möglich, die von der Anzahl der rentenrechtlichen Zeiten des oder der Verstorbenen abhängen.

Durchschnittliche Waisenrente unter 200 Euro

Die durchschnittliche gesetzliche Witwenrente für Frauen, die 2015 erstmalig eine solche Rente bezogen haben, betrug nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung im Durchschnitt nur 593 Euro pro Monat in West- und 629 Euro in Ostdeutschland. Bei der Witwerrente waren es 257 Euro in West- und 346 Euro in Ostdeutschland. Die gesetzliche Waisenrente betrug durchschnittlich 164 Euro pro Monat in den alten und 163 Euro in den neuen Bundesländern.

Um voraussichtliche Einkommenslücken im Todesfall für die Angehörigen abzudecken, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Vorsorgemöglichkeiten zum Beispiel in Form einer privaten Unfall- und/oder Lebensversicherung an. Bei einer Unfallversicherung lässt sich zum Beispiel eine frei zu vereinbarende Geldsumme, die im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird, vereinbaren.

In einer Risiko- oder Kapitallebens-Versicherungs-Police kann meist optional eine Unfalltod-Zusatzversicherung mit eingeschlossen werden. Wenn der Versicherte an den Folgen eines Unfalles verstirbt, erhöht sich damit die in der Lebensversicherung vereinbarte Todesfallsumme um den in der Unfallzusatz-Versicherung vereinbarten Betrag.

Ausreichende Absicherung für nahestehende Angehörige

Besonders für Personen, die einen Beruf mit einer erhöhten körperlichen Belastung ausüben wie Zimmerer oder Maurer, kann es günstiger sein, eine Unfalltodabsicherung in der Lebensversicherung einzuschließen, als den Hinterbliebenenschutz über eine Unfall-Police abzusichern. Allerdings bietet eine private Unfallversicherung auch einen wichtigen finanziellen Schutz des Versicherten im Falle einer unfallbedingten Invalidität durch eine vereinbarte Kapitalsumme und/oder Rente.

Generell ist der finanzielle Versorgungsbedarf von Hinterbliebenen jedoch unabhängig von der Todesursache, also ob jemand infolge einer Krankheit oder eines Unfalles stirbt. Die Absicherung im Todesfall sollte immer so hoch sein, dass die Hinterbliebenen weiterhin ihren Lebensstandard halten können. Wer eine Lebensversicherung mit einer ausreichenden Todesfallsumme vereinbart hat, kann unter Umständen auf eine zusätzliche Unfalltodversicherung im Rahmen der Lebens- oder der Unfallversicherung verzichten.

Bei der Ermittlung, wie hoch die Hinterbliebenen-Absicherung für einen ausreichenden Schutz sein sollte, hilft ein Versicherungsexperte weiter. Sie hängt unter anderem von diversen Faktoren wie der gesetzlichen Absicherung, vorhandenen Verbindlichkeiten und bisherigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ab.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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