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Für eine fried­liche Streit­bei­le­gung

25.07.2016

Ein Gerichtsverfahren ist meist teuer, zeitaufwendig und kostet zudem auch viel Nerven. Wenn es darum geht Konflikte zu lösen, gibt es mit dem sogenannten Mediationsverfahren eine Alternative, die nicht nur schnell und kostengünstig zum Ziel führen kann, sondern auch andere Vorteile hat.

(verpd) Wird ein Streit vor Gericht ausgetragen, bleibt in der Regel das Verhältnis zum Streitpartner dauerhaft zerrüttet. Wer dies vermeiden möchte, kann eine Konfliktlösung mittels Mediation versuchen, was insbesondere bei Familien- oder Nachbarstreitigkeiten oder auch bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber ein nicht zu vernachlässigender Vorteil ist. Zahlreiche Rechtsschutz-Versicherer unterstützen ihre Kunden auch bei dieser Art der Streitbewältigung.

Bei der Mediation handelt es sich um ein Vermittlungsverfahren, das versucht, eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden. Ziel ist es, dass die Streitparteien mithilfe eines speziell ausgebildeten unabhängigen und unparteiischen Dritten, des sogenannten Mediators, zu einer einvernehmlichen Regelung kommen.

Eine Mediation ist besonders sinnvoll, wenn die streitenden Parteien auch künftig aufeinandertreffen, wie beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Verwandten, dem Mieter oder Vermieter oder dem Arbeitgeber. Denn während es beim klassischen Rechtsweg meist nur Gewinner und Verlierer gibt, wird bei der Mediation eine für alle Seiten annehmbare Konfliktlösung gesucht.

Spart Zeit, Ärger und unter Umständen auch Kosten

Weitere Vorteile eines Mediationsverfahrens sind, dass sich die Streitparteien im Vergleich zu einem Gerichtsprozess nicht nur Ärger und Zeit sparen – Letzteres, weil viele Gerichtsverfahren oftmals langwierig sind –, und häufig auch die anfallenden Kosten erheblich niedriger sind.

Die Erfahrungen sind nach Aussage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer e.V. (GDV) durchwegs positiv, denn die Erfolgsquote bei Mediationsverfahren, also dass es zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen ist, liegt bei rund 70 bis 80 Prozent. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen zur Mediation, zum Beispiel welche Kenntnisse ein Mediator haben muss, sind gesetzlich geregelt.

Wird bei einer Mediation keine Einigung erzielt, können die Betroffenen immer noch den Rechtsweg wählen und vor Gericht gehen.

Doppelter Kostenschutz

Übrigens bieten die meisten Rechtsschutzversicherer in ihren Rechtsschutz-Versicherungspolicen, neben der Kostenübernahme für einen Gerichtsprozess entsprechende Meditationsverfahren für ihre Kunden an und stellen die Mediatoren und/oder übernehmen die Gebühren dafür.

Mit einer solchen bestehenden Rechtsschutz-Versicherung ist man, sofern der betreffende Konflikt versichert ist und der Versicherer eine Deckungszusage gegeben hat, in der Regel in beiden Fällen, also für eine Mediation sowie für einen Gerichtsprozess kostenmäßig abgesichert. Einige Rechtsschutz-Versicherer übernehmen, wenn vereinbart, auch Mediationskosten für Streitigkeiten, die normalerweise nicht zum Versicherungsumfang einer Rechtsschutzpolice gehören, wie Konflikte beim Hausbau oder Erbstreitigkeiten.

Weitere Details zum Thema Mediation gibt es im Webportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Die herunterladbare Broschüre „Die Rechtsschutz-Versicherung“ des GDV informiert, welche Streitigkeiten über eine Rechtsschutz-Police abgesichert werden können. Welche Police für einen persönlich sinnvoll ist, um Kostenschutz bei Mediationsverfahren, aber auch bei möglichen Gerichtsstreitigkeiten zu haben, lässt sich in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann klären.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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