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Selbst­stän­di­ge spa­ren mehr Steu­ern mit der Al­ters­vor­sor­ge

16.01.2017

In 2017 können Selbstständige, Freiberufler, aber auch gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte mithilfe einer staatlich geförderten Altersvorsorge ihre Steuerlast noch mehr reduzieren als im letzten Jahr. Denn sie können mehr Beiträge für einen Basis- oder Rürup-Rentenvertrag steuerlich absetzen.

(verpd) Wer als Selbstständiger, Freiberufler, Arbeitnehmer oder Beamter eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrages nutzt, kann die Prämien in einem bestimmten Anteil steuerlich geltend machen und so Steuern sparen. Ab 2017 ist der steuerlich absetzbare Prämienanteil im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Insbesondere für Selbständige und Freiberufler gibt es mit der Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Die staatliche Förderung erfolgt während der Ansparphase in Form einer Steuererleichterung. Auch gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte können vom Abschluss eines Basis-(Rürup-)Rentenvertrages durch eine mögliche Reduzierung ihrer Steuerlast profitieren.

Flexibilität bei der Prämienzahlung

Grundsätzlich handelt es sich beim Basis- beziehungsweise Rürup-Rentenvertrag um eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllt. So erhält derjenige, der Prämien in seinen Basis-Rentenvertrag nach Erreichen einer vertraglich festgelegten Altersgrenze, frühestens jedoch ab dem 62. Lebensjahr, für Verträge, die ab 2012 abgeschlossen wurden oder noch werden, eine monatliche lebenslange Rente ausgezahlt.

Während der Ansparphase steht es dem Versicherungsnehmer (Versicherungskunde) weitestgehend frei, wann und wie viel er in seinen Basis-Rentenvertrag einzahlt. Je nach Vertragsgestaltung sind eine Monats-, Jahres- oder auch Einmalprämie möglich.

Auch längere beitragsfreie Zeiträume sind möglich, ohne die steuerliche Förderung bei Wiedereinsetzen der Prämienzahlung einzubüßen, was insbesondere bei vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten von Vorteil ist.

Mehr Förderung

Der Staat fördert alle, die einen Basis-Rentenvertrag abschließen und Prämien einzahlen, mit steuerlichen Vorteilen. Der Rürup-Sparer kann einen Teil seiner eingezahlten Prämien bis zu einem bestimmten Höchstbetrag steuerlich absetzen und somit sein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

Konkret: Im Jahr 2005 konnten 60 Prozent der einbezahlten Prämie steuerlich geltend gemacht werden. Seitdem steigt der prozentuale Anteil der Prämie, der steuerlich als Sonderausgabe für Altersvorsorge-Aufwendungen absetzbar ist, jährlich um zwei Prozent, bis im Jahr 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Der steuerlich als Sonderausgaben absetzbare Prämienanteil ist dementsprechend von 82 Prozent in 2016 auf nunmehr 84 Prozent in 2017 gestiegen.

Auch der maximale Höchstbetrag nach Paragraf 10 Absatz 3 EStG (Einkommensteuer-Gesetz), der pro Jahr als Sonderausgaben im Rahmen von Altersvorsorge-Aufwendungen unter Berücksichtigung des genannten prozentualen Anteils steuerlich absetzbar ist, erhöhte sich. Die maximal absetzbaren Altersvorsorgebeiträge sind von 18.669 Euro in 2016 auf 19.624 Euro in 2017 gestiegen. Für zusammen veranlagte Ehegatten erhöhten sie sich von 37.338 Euro in 2016 auf 39.248 Euro in 2017.

Detaillierte Informationen

Mehr Detailinformationen zur Basis- beziehungsweise Rürup-Rente gibt es im Webportal und der Broschüre „Die Basisrente“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

Unter anderem erfährt man, welche Personengruppen von der Basis-Rente besonders profitieren. Zudem enthält die Broschüre Rechenbeispiele über die steuerlichen Vorteile der Basisrente für Selbstständige und Arbeitnehmer.

Welche Vorteile eine solche Altersvorsorge im individuellen Fall bietet und inwieweit bei der Vertragsgestaltung beispielsweise eine zusätzliche Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeits-Absicherung sinnvoll ist, kann ein Versicherungsexperte in einem Beratungsgespräch darlegen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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