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Mehr Verkehrs­unfälle, mehr Verkehrs­opfer

12.09.2016

Nach der aktuellen Verkehrsunfallstatistik gab es im ersten Halbjahr 2016 mehr Verkehrsunfälle als im letztjährigen Vergleichszeitraum. Zwar nahm auch die Anzahl der Verletzten zu, allerdings gab es weniger Verkehrstote.

(verpd) Laut dem Statistischen Bundesamt (Destatis) nahm die Zahl der bei der Polizei registrierten Verkehrsunfälle in den ersten sechs Monaten diesen Jahres im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 um 3,6 Prozent zu. Die Anzahl der Verletzten stieg zudem um fast ein Prozent. Positiv hingegen ist, dass die Zahl der Verkehrstoten im Vergleichszeitraum um neun Prozent gesunken ist.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden in den ersten sechs Monaten diesen Jahres über 1.247.500 Verkehrsunfälle bei der Polizei gemeldet. Das waren 3,6 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2015 – damals waren es rund 1.204.000 Verkehrsunfälle.

Mehr Unfallverletzte und weniger Verkehrstote

Die reinen Sachschadenunfälle nahmen von circa 1.062.800 im ersten Halbjahr 2015 auf über 1.105.400 Unfälle im Vergleichszeitraum 2016 und damit um vier Prozent zu. Die Unfälle mit Personenschäden stiegen um 0,7 Prozent von knapp 141.200 Unfällen in den ersten sechs Monaten in 2015 auf rund 142.100 Fälle im ersten Halbjahr 2016 an.

Insgesamt verunglückten von Januar bis einschließlich Juni 2016 184.820 Menschen. 2015 waren es im gleichen Zeitraum noch 183.258 Personen und damit circa 0,8 Prozent mehr. Insgesamt wurden im ersten Halbjahr 2016 183.370 Verkehrsunfall-Beteiligte verletzt, das sind rund 0,9 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2015 – hier waren es 181.664 Personen.

Allerdings nahm die Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2015 im Vergleich zu den ersten sechs Monaten in 2016 um neun Prozent ab. Von Januar bis einschließlich Juni 2016 verunglückten 1.450 Menschen bei einem Verkehrsunfall tödlich, im Vergleichszeitraum 2015 waren noch 1.594 Verkehrstote zu beklagen.

Gesetzliche Lücken

Da ein Unfall jeden treffen kann, ist es wichtig, privat richtig vorzusorgen, um im Falle des Falles beispielsweise bei bleibenden Gesundheitsschäden oder Schlimmerem sich und seine Familie zumindest finanziell abgesichert zu wissen. Die gesetzliche Absicherung greift nämlich nicht immer. Denn einen gesetzlichen Unfallschutz gibt es in der Regel nur für Arbeitnehmer auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle oder für Arbeitsunfälle während der Berufsausübung.

Auch Studenten, Schüler und Kindergartenkinder sind nur auf dem Weg von und zum Unterricht oder zum Kindergarten und während des Besuchs dort gesetzlich unfallversichert. In der Freizeit sowie bei privaten Tätigkeiten besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Selbstständige, Hausfrauen und -männer sowie Kleinkinder sind normalerweise gar nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Doch auch wenn ein Leistungsanspruch aus den Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und/oder Unfallversicherung besteht, werden dadurch die finanziellen Folgen in der Regel nicht ausreichend abgedeckt.

Persönliche finanzielle (Unfall-)Absicherung

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch für alle Personengruppen, egal ob Arbeitnehmer, Nichterwerbstätige oder Kinder, zahlreiche individuell passende Lösungen an. Eine private Unfallversicherung gewährt beispielsweise meist weltweit und rund um die Uhr Versicherungsschutz. Zudem kann hier neben einer Kapital- und/oder Rentenzahlung im Invaliditätsfall auch ein Krankenhaustagegeld, die Übernahme von Bergungskosten und eine Todesfallsumme individuell vereinbart werden.

Für denjenigen, der bei Unfall, aber auch bei Krankheit finanziell abgesichert sein möchte, empfiehlt sich eine Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Sie zahlt zum Beispiel eine vereinbarte Rente, wenn aufgrund gesundheitlicher Probleme eine Erwerbstätigkeit auf Dauer nicht mehr möglich ist.

Eine der günstigsten Hinterbliebenen-Absicherungen ist die Risiko- oder auch Kapitallebens-Versicherung. Sie zahlt an die Hinterbliebenen beziehungsweise an die im Vertrag festgelegte Person im Todesfall, egal ob dieser durch Krankheit oder Unfall verursacht wurde, die vereinbarte Versicherungssumme.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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