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Worauf beim Christ­baum­trans­port zu ach­ten ist

05.12.2016

Fast 30 Millionen Weihnachtsbäume finden Jahr für Jahr den Weg in die deutschen Wohnzimmer – Tendenz steigend. Damit sie dort sicher ankommen, sollte jeder, der seinen Christbaum mit dem Auto nach Hause transportiert, bestimmte Vorschriften und Regeln beachten.

(verpd) Nur wenige Händler liefern den gekauften Weihnachtsbaum auf Wunsch bis nach Hause. In aller Regel übernehmen die Kunden den Transport selbst. Vor allem bei mittelgroßen bis großen Bäumen, die eben nicht einfach an der Hand nach Hause getragen werden können, kann dies durchaus eine Herausforderung sein – schließlich soll keiner gefährdet werden noch der Baum Schaden nehmen.

Kleine und dementsprechend leichte Bäume machen beim Transport keine großen Probleme: Verpackt in einem entsprechenden Transportnetz, werden diese zumeist einfach nach Hause getragen – sofern das Zuhause in der Nähe des Händlers ist. In manchen Fällen liefern auch die Händler die gekauften Bäume direkt in die Wohnung.

In vielen Fällen muss sich der Kunde jedoch selbst um den Transport kümmern, was vor allem bei mittelgroßen bis großen Bäumen, aber auch bei weiten Transportwegen problematisch sein kann. Dann ist oftmals das Auto das Mittel der Wahl. Doch wohin mit dem Baum? Aufs Dach, in den Koffer- oder in den Innenraum? Und wie sollte man den Baum beim Transport sichern?

Auf Nummer sicher: Der Transport im Koffer- oder Innenraum

Sicher ist der Transport, wenn der Baum in den Kofferraum oder zum Beispiel auf die Rücksitzbank beziehungsweise dank umgeklappter Rücksitzbank und/oder umgelegten Beifahrersitzes in den Innenraum passt. Dabei muss allerdings das Transportgut, in diesem Fall also der Baum, so gesichert werden, dass er bei einem Brems- oder Ausweichmanöver nicht verrutschen kann. Zudem darf er nicht das Sehfeld des Fahrers beeinträchtigen, das heißt, der Fahrer muss eine freie Sicht nach vorne zu den Seiten- und Rückspiegeln haben.

Beim Transport im Kofferraum sollte der Stamm, wenn der Baum nach hinten aus dem Auto ragt, an der Rücksitzbank anstehen. Der Baum darf dabei laut Paragraf 22 StVO (Straßenverkehrsordnung) maximal bis zu 1,5 Meter über das Fahrzeug hinausragen. Doch bereits bei mehr als einem Meter Überstand ist der Baum mit einem roten Warnfähnchen oder bei Dunkelheit mit einer roten Lampe zu versehen. Zudem dürfen der Baum beziehungsweise dessen Zweige, wenn er bei geöffnetem Kofferraum transportiert wird, weder das Autokennzeichen noch die Rückleuchten verdecken.

Außerdem ist für den Transport die Heckklappe so zu fixieren, dass sie sich nicht komplett öffnet. Übrigens: Ist man mit einer geöffneten Heckklappe unterwegs, empfiehlt es sich, die Seitenfenster bei der Fahrt etwas zu öffnen. Dadurch wird verhindert, dass gefährliche Abgase ins Fahrzeuginnere gelangen. Außerdem sollte man den Innenraum vor Schmutz und abgefallenen Tannennadeln schützen. Eine Wolldecke oder auch eine Folie sind hier hilfreich.

Aufs Dach mit dir …

Oft lassen sich nur kleinere Bäume im Koffer- beziehungsweise im Innenraum des Autos verstauen. Größere Bäume werden deshalb meist auf dem Autodach transportiert. Die Verwendung eines Dachgepäckträgers ist aus Sicherheitsgründen unabdingbar – selbst für eine kurze Strecke. Ganz abgesehen davon, dass ein Baum, der direkt auf dem Autodach transportiert wird, den Lack verkratzen kann. Die Baumspitze sollte beim Transport nach hinten weisen, sodass der Fahrtwind die Äste nicht abreißen kann. Eine freie Sicht des Fahrers ist auch hier zwingend notwendig.

Bei dieser Art des Transports gilt: Das Fahrzeug und der Baum dürfen zusammen laut Paragraf 22 StVO nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als vier Meter sein. Ist das Fahrzeug inklusive der Ladung niedriger als 2,50 Meter, darf die Ladung beziehungsweise der Baum auch nicht nach vorne über das Fahrzeug hinausragen. Zudem muss der Baum sicher fixiert werden. Hierfür sollte er mindestens an drei Stellen am besten mit reißfesten Spanngurten – und nicht mit Gummibändern, Expandern oder sonstigen Schnüren – fest umschlungen werden.

Bei einem Crashversuch des Automobilclubs ADAC, bei dem ein Baum lediglich mit Expandern gesichert war, machte sich der Baum beim Aufprall mit 50 Stundenkilometern selbstständig und flog über die Motorhaube. Bei einem wirklichen Unfall hätte der Baum andere Verkehrsteilnehmer massiv gefährdet, denn ein 30 Kilogramm schwerer Baum entwickelt bei einem abrupten Stopp mit dieser Geschwindigkeit das 25-Fache seines Eigengewichts – das wären in diesem Beispiel 750 Kilogramm. Trifft ein Baum mit dieser Wucht einen Fußgänger oder Radfahrer, kann dies lebensgefährlich sein.

… oder doch besser in den Anhänger

Eine gute und sichere Transportmöglichkeit ist die Verwendung eines Anhängers, wobei auch hier der Baum gegen das Verrutschen auf der Ladefläche gesichert werden muss. Sofern der Baum nach hinten über den Anhänger ragt, gelten die gleichen Vorschriften wie bei einem Auto. Die Ladung respektive der Baum muss, wenn er mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Hängers ragt, mit einer roten Warnflagge oder einem Schild (30 mal 30 Zentimeter) in gleicher Farbe gesichert werden.

Beim Transport in der Dunkelheit reicht das nicht: Dann müssen eine geprüfte Leuchte mit rotem Licht und ein Rückstrahler verwendet werden. Übrigens: Man könnte einen Baum auch mit dem Cabrio bei geöffnetem Dach transportieren. Hierbei wird der Beifahrersitz umgelegt, der Baum mit dem Stamm beziehungsweise Ballen im Fußraum auf der Beifahrerseite verstaut und der Baum angeschnallt. Auch hier darf der Baum maximal nur 1,5 Meter überstehen.

Wird der Weihnachtsbaum nicht sicher transportiert, ist ein Bußgeld von bis zu 75 Euro möglich. Hinzu kommt noch ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) – von der Gefährdung von sich und anderen Verkehrsteilnehmern einmal ganz abgesehen. Übrigens: Wenn der Baum (viel) weiter transportiert werden muss, gibt es sogar Fluggesellschaften, die einen Weihnachtsbaum mitnehmen. Allerdings muss dieses Sperrgut frühzeitig angemeldet werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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