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Wann Betriebs­sport nicht ge­setz­lich ab­ge­sichert ist

09.05.2016

Betriebliche Sportangebote fördern in der Regel nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Teamgeist der Mitarbeiter. Passiert während einer solchen Veranstaltung ein Unfall, greift der gesetzliche Unfallschutz jedoch nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

(verpd) Wie bei der beruflichen Tätigkeit sind Arbeitnehmer nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in der Regel auch bei der Teilnahme am Betriebssport gesetzlich unfallversichert. Dies gilt sowohl für den Weg zur Sportveranstaltung und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz als auch während des Betriebssports selbst. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

Ein gesetzlicher Unfallschutz für Unfälle während der Teilnahme eines betrieblichen Sportangebots besteht nach Aussagen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) nur, wenn der Sport als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dient. Außerdem muss der Betriebssport regelmäßig stattfinden. Eine weitere Voraussetzung für einen gesetzlichen Unfallschutz ist, dass die Organisation des Betriebssports im Zusammenhang mit dem Arbeitgeber steht.

Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Raum für die sportliche Betätigung zur Verfügung stellt oder den Mitarbeitern feste Zeiten vorgibt, wann sie daran teilnehmen können. Zudem muss der Teilnehmerkreis auf die Beschäftigten eines Unternehmens oder mehrerer Unternehmen, für den Fall, dass sich Arbeitgeber zu einer Betriebssport-Gemeinschaft zusammengeschlossen haben, beschränkt sein.

Kein gesetzlicher Schutz bei Wettkämpfen und Turnieren

Bei der gesetzlichen Unfallabsicherung spielt die Sportart, die der Betrieb als Ausgleich seinen Mitarbeitern anbietet, keine Rolle. Der gesetzliche Unfallschutz besteht also, egal ob der Arbeitgeber als Betriebssport beispielsweise Fußball, Tanzen, Gymnastik, Inlineskating, Tennis oder Mountainbiken anbietet. Nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz fallen jedoch Veranstaltungen, bei denen es schwerpunktmäßig um sportliche Höchstleistungen oder um eine Wettkampfteilnahme geht.

Darunter fällt beispielsweise eine Betriebs-Fußballmannschaft, die bei einem Turnier gegen eine Mannschaft einer anderen Firma antritt. Auch für sportliche Betätigungen, die als Freizeitgestaltung zu bewerten sind, wie mehrtägige Wanderungen oder Skiausflüge, besteht keine Absicherung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Individuelle ...

Doch selbst, wenn ein Unfall während einer betrieblichen Sportveranstaltung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, kann es dennoch zu finanziellen Einbußen kommen. Denn die gesetzlichen Leistungen reichen zum Beispiel nicht aus, um den Einkommensverlust im Vergleich zum bisherigen Einkommen nach einer unfallbedingten dauerhaften Erwerbsunfähigkeit auszugleichen. Abgesehen davon ereignen sich die meisten Unfälle in der Freizeit – und hier besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.

Doch diese Absicherungslücken kann jeder selbst schließen. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung bieten einige private Versicherungslösungen Versicherungsschutz rund um die Uhr, zum Beispiel bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit wie zum Beispiel im Straßenverkehr, beim Sport oder zu Hause – und das sogar weltweit. Sinnvoll ist beispielsweise eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Police, mit der sich unfall- aber auch krankheitsbedingte Einkommensausfälle ausgleichen lassen.

... oder auch betriebliche Absicherung

Sinnvoll ist auch eine private Unfallversicherung. Versicherbar sind unter anderem eine frei wählbare Rentenleistung oder/und Kapitalsumme im Invaliditätsfall, um Einkommensausfälle oder auch Kosten für invaliditätsbedingte Umbaumaßnahmen abzudecken. Die Höhe der Absicherung kann bei den genannten privaten Versicherungspolicen entsprechend dem persönlichen Bedarf gestaltet werden.

Auch ein Arbeitgeber kann eine private Unfallversicherung im Rahmen einer Gruppenunfall-Police für seine Beschäftigten abschließen. Damit können Unternehmen ihre Mitarbeiter finanziell entlasten und sie zudem besser absichern. Ein Versicherungsfachmann berät darüber, welche Vorteile eine private Absicherung für jeden Einzelnen und/oder eine betriebliche Arbeitnehmerabsicherung für ein Unternehmen im Detail haben.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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