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Winter-Up­date für den Ers­te-Hil­fe-Kas­ten im Pkw

17.10.2016

In der kalten Jahreszeit kann aufgrund widriger Straßenverhältnisse schnell ein Unfall passieren. Wird dabei jemand verletzt, ist man zur Ersten Hilfe verpflichtet. Eine Kontrolle des Verbandkastens im Auto sorgt dafür, dass das notwendige Equipment im Falle des Falles auch griff- und einsatzbereit ist.

(verpd) Der Inhalt eines Verbandkastens im Auto ist teilweise nur begrenzt haltbar. Deshalb sollte er einmal im Jahr überprüft werden.

Gab es bei dem Verkehrsunfall Verletzte, sind diese direkt nach der Sicherung des Unfallortes im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und der vorhandenen Erste-Hilfe-Kenntnisse zu versorgen. Damit eine entsprechende Hilfe möglich ist, muss in jedem Pkw laut Gesetz ein Verbandskasten mitgeführt werden, anderenfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro. Zudem wird bei einer Hauptuntersuchung (TÜV) ein fehlender Erste-Hilfe-Kasten als geringer Mangel gewertet.

Auch der Inhalt ist vorgeschrieben und muss der DIN Norm 13164, die seit dem 1. Januar 2014 gilt, entsprechen. Unter anderem sind Pflaster in verschiedenen Formaten, ein Wundschnellverband, Verbandstücher, Kompressen, eine Rettungsdecke, medizinische Handschuhe und eine Schere vorgeschrieben. Im Vergleich zu älteren Erste-Hilfe-Kästen müssen zum Beispiel auch ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandpäckchen K (klein) und zwei Feuchttücher zur Hautreinigung enthalten sein.

Vieles hält nicht ewig

Wichtig ist nicht nur, dass der Verbandkasten mitgeführt wird, sondern auch, dass die Materialien tatsächlich einsatzbereit sind. Denn es gibt diverse Inhalte in einem Erste-Hilfe-Kasten, die mit einem Mindesthaltbarkeits-Datum versehen sind oder aber im Laufe der Zeit funktionsuntüchtig werden.

Sterile Wundkompressen und Verbände haben beispielsweise ein Verfallsdatum. Zudem können Heftpflaster im Laufe der Zeit ihre Klebekraft verlieren. Auch Einmalhandschuhe sollten alle zwei Jahre ausgetauscht werden, da sie danach rissig oder spröde werden können und so der Schutz für den Anwender vor Infektionserregern nicht mehr gewährleistet ist.

Jeder Pkw-Halter sollte daher mindestens einmal im Jahr den Inhalt des Verbandskastens überprüfen und abgelaufenes oder bereits geöffnetes Material austauschen. Bei älteren Modellen kann eine Neuanschaffung unter Umständen sogar günstiger sein als ein Austausch der veralteten Materialien.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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