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Wann Pa­tien­ten An­spruch auf ei­nen Me­di­ka­ti­ons­plan haben

10.10.2016

Gesetzlich Krankenversicherte, die mehrere Arzneimittel einnehmen sollen, können seit dem 1. Oktober 2016 von ihrem Arzt einen Medikationsplan verlangen. Was es damit auf sich hat.

(verpd) Wer jeden Tag mehrere Arzneimittel einnehmen muss, kann schnell den Überblick verlieren, wann und wie viel er von jedem Medikament einnehmen muss. Aus diesen und anderen Gründen wurde gesetzlich festgelegt, dass jeder gesetzlich Krankenversicherte, der dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel benötigt, einen sogenannten Medikationsplan verlangen kann.

Fast jeder vierte Bundesbürger nimmt drei oder mehr Medikamente am Tag ein. Dies ergab eine repräsentative Umfrage der Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH, die im Auftrag der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) durchgeführt wurde. Nach Schätzungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte werden jedes Jahr jedoch rund 500.000 Fälle, bei denen Patienten in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandelt werden müssen, durch Fehler bei der Medikamenteneinnahme verursacht.

Mit der Einführung eines Medikationsplanes für gesetzlich Krankenversicherte möchte die Bundesregierung diese und andere Risiken, die bei der notwendigen Einnahme mehrerer Arzneimittel bestehen, minimieren. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit hat daher jeder gesetzlich krankenversicherte Patient, der dauerhaft mindestens drei ärztlich verordnete Medikamente einnehmen soll, seit dem 1. Oktober dieses Jahres Anspruch auf einen Medikationsplan in Papierform. Die gesetzliche Grundlage dafür ist der neue Paragraf 31 a SGB V (Fünftes Sozialgesetzbuch).

Medikationsplan soll nicht nur Einnahmefehler verhindern

Bundesgesundheits-Minister Hermann Gröhe betont diesbezüglich: „Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden.“

Der Medikationsplan ist laut BMG vom Arzt, der den Patienten hauptsächlich betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert, zu erstellen und bei Änderungen auch zu aktualisieren. In der Regel ist das der Hausarzt. Gibt es keinen Hausarzt, muss dies der betreuende Facharzt übernehmen. Ändert sich die Medikation, ist auch die Apotheke, bei der die Medikamente bezogen werden, verpflichtet, den Medikationsplan zu aktualisieren, wenn das der Patient wünscht.

Im Medikationsplan sind alle Arzneimittel, die der Patient einnehmen soll, egal ob sie rezeptpflichtig oder rezeptfrei sind, mit den entsprechenden Dosierungs- und Einnahmehinweisen in übersichtlich und in verständlicher Form aufzulisten. Wie ein solcher Medikationsplan aussehen kann, zeigt ein online downloadbares Merkblatt der ABDA. Laut ABDA sollten Patienten, die einen Medikationsplan haben, diesen bei jedem Arzt- oder Apothekenbesuch mitführen und ihn bei Änderungen der Medikation aktualisieren lassen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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