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Damit der Schul­weg unfall­frei bleibt

24.07.2017

Bald sind die Sommerferien vorbei und die Schule beginnt wieder. Doch jedes Jahr verunglücken mehr als 100.000 Schüler auf dem Schulweg so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Was Eltern beachten können, um das Unfallrisiko zu minimieren.

(verpd) Nach den Sommerferien werden wieder rund 11 Millionen Schüler den werktäglichen Weg zur Schule antreten. Dabei sind nicht nur die Jüngsten im Straßenverkehr diversen Unfallgefahren ausgesetzt. Es gibt jedoch Maßnahmen, damit Kinder möglichst sicher den Schulweg absolvieren können.

Wie aus den Statistiken der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervorgeht, werden jedes Jahr rund 100.000 Schüler auf dem Schulweg bei einem Unfall verletzt. Überdurchschnittlich viele solcher Unfälle gibt es bei den 10- bis 18-Jährigen. Während beispielsweise in 2015 sechs von 1.000 Kinder, die eine Grundschule besuchen, einen Schulwegunfall erlitten haben, waren es bei den Realschülern 14 und bei den Hauptschülern sogar 26 Kinder pro 1.000 Schüler der jeweiligen Bildungseinrichtung.

Doch auch Schulanfänger sind im Straßenverkehr gefährdet. Sie sind oft noch nicht mit den Verkehrsregeln vertraut und übersehen Gefahrenstellen, da sie sich schnell vom Verkehrsgeschehen ablenken lassen. Zudem können Abc-Schützen häufig weder die Entfernung und die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs richtig einschätzen noch über parkende Autos hinwegschauen. Laut der Unfallforschung der Versicherer (UDV) verunglücken junge Schüler, die als Fußgänger unterwegs sind, besonders häufig, wenn sie eine Fahrbahn überqueren und dabei nicht auf den Verkehr achten oder hinter einer Sichtbarriere auf die Straße laufen und deshalb übersehen werden.

Erstklässler sollten ihren Schulweg genau kennen

Grundsätzlich ist es daher schon für Erstklässler wichtig, dass sie ihren künftigen Schulweg genau kennen, bevor sie zum ersten Mal alleine in die Schule gehen. Die UDV rät Eltern, frühzeitig mit den Kindern gemeinsam den Weg zur Schule festzulegen und zu trainieren. Bei der Planung des Schulweges sollte der Weg mit den wenigsten Gefahrenstellen bevorzugt werden.

Der Schulweg sollte mehrmals, am besten noch lange vor dem ersten Schultag, gemeinsam mit dem Kind gegangen werden, damit es beispielsweise lernt, wie es sich an einem Zebrastreifen, einer Fußgängerampel oder Bushaltestelle zu verhalten hat. Insbesondere sollten Eltern beim Üben des Schulweges auf die vorhandenen gefährlichen Stellen hinweisen, zum Beispiel, wenn ein Überqueren einer Straße notwendig ist, und das richtige Verhalten vorführen.

Ist man überzeugt, dass das Kind bereits selbstständig den Schulweg meistern kann, sollten die Rollen getauscht werden, das heißt, die Eltern sollten sich einige Zeit von ihrem Kind zur Schule führen lassen und nur noch in Gefahrensituationen vorbeugend eingreifen. Wichtig zu wissen: Helle und farbenfrohe Kleidung, aber auch Reflektoren an Schultaschen, Schuhen und Jacken sowie am Fahrrad minimieren das Risiko, dass ein Kind bei Dunkelheit oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen wird.

Zu Fuß, per Rad oder mit Bus und Bahn zur Schule

Prinzipiell sollte jedes Kind, das alleine zur Schule geht, die Verkehrsregeln kennen und beachten. Gerade Hektik und Stress verleiten Fußgänger, aber auch Radfahrer immer wieder dazu, sich regelwidrig und unvernünftig zu verhalten und so einer unnötigen Unfallgefahr auszusetzen. Daher sollten Eltern darauf achten, dass ihr Kind früh genug das Haus verlässt, damit es den Schulweg entspannt absolvieren kann. Außerdem sollte man seinem Kind eindeutig zu verstehen geben, dass es nicht in Panik geraten muss, wenn es sich einmal verspätet.

Für jüngere und ältere Schüler, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, ist es wichtig, dass sie auf dem Schulweg nicht durch Smartphone und Musikkopfhörer abgelenkt sind. Der UDV rät Eltern, zudem Kinder erst ab der 5. Schulklasse oder frühestens nach bestandener Radfahrausbildung, die oft in der vierten Klasse angeboten wird, alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Jüngere Kinder können nach Angaben von Verkehrspädagogen nämlich beim Radfahren oft nicht alle Aufgaben wie Treten, Lenken und dabei richtig zu reagieren gleichzeitig bewältigen.

Eltern, deren Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, sollten ihre Sprösslinge eindringlich auf die Risiken, die zum Beispiel durch Drängeln, Schubsen oder Raufen an einer Bus- oder Zughaltestelle entstehen können, hinweisen. Zudem ist es wichtig, dass die Kinder wissen, mit welchem Abstand sie zur Bordsteinkante auf den Bus, den Zug oder die Straßenbahn warten müssen. Ist ein Sitzplatz frei, sollte sich das Kind setzen, da es sonst leicht den Halt verlieren kann. Gibt es keinen Sitzplatz, sollten Kinder wissen, wo sie am sichersten stehen und sich festhalten können.

Für einen möglichst risikolosen Schulweg

Eine vernünftige Schulwegplanung ist nicht nur für Erstklässler, sondern für alle Schüler, die aufgrund eines Schul- oder Wohnortwechsels einen anderen Schulweg haben, sinnvoll. Das Gleiche gilt, wenn sich der Schulweg ändert, weil das Kind nicht mehr zu Fuß gehen, sondern mit dem Rad oder Bus zur Schule fahren möchte.

Bei der Planung sollte beachtet werden, dass der kürzeste Weg zur Schule nicht immer der sicherste ist. Besser ist es daher, einen Umweg in Kauf zu nehmen als eine Strecke mit diversen Gefahrenstellen wie Straßen, die ohne Ampel oder Zebrastreifen zu überqueren sind, sowie unübersichtliche Kreuzungen, Bahnübergänge oder Baustellen.

Hilfen zur richtigen Schulwegplanung bieten die kostenlos bestell- und herunterladbaren Broschüren des UDV „Der sichere Schulweg“ und „Neue Schule neue Wege“. Mittlerweile gibt es bereits für diverse Regionen Schulwegpläne, die in Zusammenarbeit von Behörden, Eltern und Lehrkräften erarbeitet und beispielsweise bei der Schule oder der jeweiligen Kommune erhältlich sind. Sie zeigen örtliche Schulwege mit möglichst wenigen Gefahrenstellen. Weitere Tipps, damit Kinder ohne Unfälle zur Schule und wieder nach Hause kommen, enthält das Webportal des UDV.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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