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Wann die Deutschen in Rente gehen

14.08.2017

Beim Renteneintrittsalter hat es in den vergangenen Jahren deutliche Verschiebungen gegeben, wie aktuelle Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen. Diese geben auch Aufschluss über die Frühverrentungen und die dafür in Kauf zu nehmenden Abschläge.

(verpd) 2016 bezogen über 783.700 Bundesbürger erstmals eine gesetzliche Altersrente – sie waren nach Zahlen der Deutschen Rentenversicherung jedoch im Durchschnitt rund zwei Jahre älter als die Rentenbezieher, die vor 20 Jahren erstmals in den Ruhestand gingen. Mehr als jeder Vierte ging vorzeitig in Rente und musste dafür im Schnitt fast acht Prozent weniger Rente in Kauf nehmen.

Das durchschnittliche Renteneintritts- oder auch -zugangsalter eines Rentners, der 2016 erstmalig eine gesetzliche Rente wegen Alters erhielt, lag bei 64,1 Jahren, wie aktuelle Statistikdaten der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zeigen. Das entspricht in etwa dem Renteneintrittsalter von 2012 bis 2015 von 64,0 und 64,1 Jahren. Im Vergleich zu 2010 und 2011, hier lag das durchschnittliche Rentenzugangsalter noch bei 63,5 Jahren, ist in 2016 eine Zunahme um rund sieben Monate zu beobachten.

2005 betrug das Renteneintrittsalter im Schnitt 63,2 Jahre und damit gut zehn Monate mehr als in 2016. Im Jahr 2000 war das Renteneintrittsalter mit 62,3 Jahren im Vergleich zu 2016 sogar noch um 1,8 Jahre niedriger. Nach DRV-Angaben ist bei den genannten Daten die Mütterrente mit eingerechnet. Durch die Mütterrenten haben laut DRV „viele westdeutsche Frauen im Alter ab 65 Jahren […] durch die Anerkennung eines weiteren Kindererziehungsjahres pro Kind mit Geburt vor 1992 die Wartezeit von fünf Jahren für einen erstmaligen Rentenanspruch erlangt“.

Fast jeder Vierte ging 2016 vorzeitig in Altersrente

2016 haben insgesamt 783.718 Bundesbürger erstmals eine Altersrente bezogen, wie aus dem statistischen Datenmaterial weiter hervorgeht. Fast jeder Vierte davon – in absoluten Zahlen fast 200.000 Personen – ist vor dem gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter in Rente gegangen und musste in der Regel deswegen eine entsprechende Minderung der Versorgungsbezüge in Kauf nehmen.

Aktuell gilt: Wer vor der vorgegebenen Rentenaltersgrenze zum Beispiel im Rahmen eine Altersrente für langjährig Versicherte in Rente gehen will und nicht die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte hat, muss mit einem Abschlag bei der Rentenhöhe rechnen. Der Rentenabschlag berechnet sich aus der Anzahl der Monate, die man vor Erreichen der vorgegebenen Altersgrenze in Rente geht – die sogenannten Abschlagsmonate.

Pro Abschlagsmonat werden 0,3 Prozent von der Rente, die bei Erreichen der Rentenaltersgrenze ausbezahlt worden wäre, gekürzt. Maximal ist zum Beispiel bei der Altersrente für langjährig Versicherte ein Abschlag von 14,4 Prozent möglich, was einem vorzeitigen Renteneintritt von 48 Monaten vor dem jeweiligen gesetzlich vorgegebenen Renteneintrittsalter entspricht. Der Abschlag ist für die gesamte Dauer des Rentenbezugs, also ab Rentenbeginn bis zum Lebensende des Rentenbeziehers gültig.

2016 im Schnitt 26,2 Monate Rentenabschlag

Am häufigsten gab es Abschläge bei den gut 150.000 Altersrenten für langjährig Versicherte – hier wurden in 99 von 100 Fällen Abschläge in Kauf genommen. Bei den gut 310.000 Regelaltersrenten gab es hingegen nur in rund jedem tausendsten Fall Abschläge. Noch geringer war der Anteil bei den knapp 225.000 Altersrenten für besonders langjährig Versicherte, hier hatte nicht einmal jeder 4.000ste Rentenabschläge.

Bundesweit kamen 2016 die Neurentner mit Abschlägen auf durchschnittlich 26,2 Abschlagsmonate, im Vorjahr waren es noch 25,5 Monate. Das bedeutet, dass Neurentner mit Abschlägen in 2016 im Durchschnitt einen Rentenabschlag von 7,86 Prozent hatten. Übrigens: Nach dem Flexirentengesetz können seit Juli 2017 gesetzlich Rentenversicherte ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um mögliche Rentenabschläge zu vermeiden.

Da die Höhe der Rente selbst ohne Abschläge deutlich unter dem bisherigen Arbeitseinkommen liegt, ist es wichtig, bereits während des Erwerbslebens frühzeitig eine sinnvolle Altersvorsorge aufzubauen, um im Rentenalter seinen Lebensstandard zu halten. Wie hoch die voraussichtliche persönliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen, teils mit staatlicher Förderung, für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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