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Was Rad­fahrer vor Allein­un­fällen schützt

25.08.2014

Nach einer aktuellen Studie ereignen sich die meisten Verkehrsunfälle, die eine stationäre Behandlung von Fahrradfahrern zur Folge haben, ohne ein Fremdverschulden durch einen weiteren Verkehrsteilnehmer. Experten erklären, wie sich solche Unfälle vermeiden lassen.

(verpd) Eine internationale Studie belegt, dass die meisten Radfahrer, die eine medizinische Behandlung in einem Krankenhaus benötigen, zum Unfallzeitpunkt nicht durch einen anderen geschädigt wurden. Es gibt jedoch Verhaltensmaßnahmen, wie Radler solche Alleinunfälle vermeiden oder zumindest die Verletzungsgefahr durch einen Unfall reduzieren können.

Nach Angaben der Unfallforschung der Versicherer (UDV) wurde vor Kurzem eine Metastudie veröffentlicht, die insgesamt über 200.000 in Krankenhäusern und medizinischen Ambulanzen behandelte Radfahrer in 18 Länder erfasste. Danach verunfallte die Mehrheit der Radfahrer – je nach Land und Untersuchungskollektiv waren es zwischen 60 bis 90 Prozent – alleine, also ohne dass ein anderer bei dem Unfall beteiligt war. Zudem kam die Studie zu dem Ergebnis, dass in Städten oder Regionen, in denen viel Rad gefahren wird, es deswegen nicht zu mehr Alleinunfällen kommt.

In Frankreich und Belgien, hier lag die größte Kollektive für die Studie vor, lag der Anteil der Alleinunfälle bei 71 beziehungsweise 87 Prozent. In Deutschland wurden die entsprechenden Unfalldaten von Münster und Göttingen berücksichtigt. Der Anteil der Alleinunfälle bei den stationär behandelten Radfahrern betrug in Münster 72 Prozent und in Göttingen 60 Prozent.

Unfallursache: Alkohol

Eine der häufigsten Unfallgefahren, die zu Alleinunfällen führen können, sind das Radfahren unter Alkoholeinfluss, das Übersehen von Hindernissen oder eine den Straßen- und Witterungsverhältnissen nicht angepasste Fahrweise. Dies belegt auch eine aktuelle Ausführung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: Letztes Jahr waren bei rund zwei Drittel der erfassten Fahrrad-Alleinunfälle mit Personenschaden Fahrfehler des Radfahrers die Unfallursache. Knapp jeder fünfte dieser Unfälle wurde durch eine unangepasste Geschwindigkeit und circa 16 Prozent durch Fahrfehler infolge Alkoholeinflusses verursacht.

Manche Alleinunfälle ereignen sich auch infolge technischer Mängel des Fahrrades, wie nicht funktionierender Bremsen, oder aufgrund einer schlechten Straßenbeschaffenheit, beispielsweise durch tiefe Schlaglöcher oder Spurrillen.

Angepasste Fahrweise

Um solche Alleinunfälle zu vermeiden, empfiehlt unter anderem der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auch beim Radfahren möglichst auf Alkohol zu verzichten. Verursacht ein Radler mit 0,3 Promille oder mehr einen Unfall oder zeigt er Fahrunsicherheiten, muss er bereits ab diesem Alkoholgehalt mit empfindlichen Strafen rechnen. Ein Fahrradfahrer mit 1,6 Promille gilt als absolut fahruntüchtig. Ihm kann neben einer hohen Strafe auch der Entzug der Kfz-Fahrerlaubnis drohen.

Radfahrer sollten zudem ihre Fahrweise und Geschwindigkeit den Straßen- und Witterungsverhältnissen anpassen. Dies gilt insbesondere, wenn es auf den Straßen durch Regen, Schmutz oder im Herbst durch herabgefallenes Laub, Schnee oder überfrierende Nässe rutschig und glatt sein kann. Aufmerksam und entsprechend langsam fahren sollte man zudem, wenn Straßenbahnschienen, Kopfsteinpflaster oder ein schlechter Straßenbelag vorhanden sind.

Wichtig ist auch, dass sich das Rad in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet. Unter anderem sollten insbesondere die Bremsen gut funktionieren. Außerdem sollte die Lichtanlage bei Dunkelheit für eine ausreichende Beleuchtung sorgen, damit der Radfahrer beispielsweise Hindernisse und Gefahrenstellen, wie Absperrpfosten, Schilder, parkende Autos oder Schlaglöcher auch bei Dunkelheit rechtzeitig erkennen kann.

Nur mit Helm fahren

Da man auch als umsichtiger Radfahrer nicht ausschließen kann, einen Unfall zu haben, empfehlen Verkehrsexperten wie der UDV, bei jeder Fahrt einen Fahrradhelm zu tragen, denn das vermindert das unfallbedingte Risiko von schweren Kopfverletzungen erheblich.

Mehr Tipps und Hilfen, wie das Radfahren sicherer wird, finden Interessierte unter anderem im Webauftritt des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e.V. (ADFC), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und des UDV. Was man beachten sollte, damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, kann online beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat und bei der Deutschen Verkehrswacht nachgelesen werden. Sollte es trotz aller Vorsicht doch zu unfallbedingten gesundheitlichen Schäden kommen, ist eine private Einkommensabsicherung sinnvoll.

Denn die gesetzliche Absicherung hat diverse Lücken. So leistet die gesetzliche Unfallversicherung zum Beispiel nicht bei Unfällen in der Freizeit. Zudem reicht häufig die Leistung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, sofern man überhaupt Anspruch darauf hat, nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard nach einer unfallbedingten Invalidität zu halten. Diese Lücken lassen sich durch eine private Unfall- und/oder Berufsunfähigkeitsversicherung schließen.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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