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Immer mehr Rent­ner ge­hen weiter ar­bei­ten

18.07.2016

Für eine stark zunehmende Zahl der 65- bis 70-Jährigen ist mit 65 noch nicht Schluss mit der Arbeit, wie aktuelle Daten zeigen.

(verpd) Die Zahl der erwerbstätigen 65- bis 70-Jährigen hat sich in den vergangenen 15 Jahren mehr als verdoppelt. Aktuell ist rund jeder Sechste in dieser Altersgruppe weiterhin beruflich tätig. Dabei ist nur ein geringer Teil dieses Zuwachses auf die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters zurückzuführen, das heißt viele, die das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben, arbeiten dennoch weiter.

Um als gesetzlich Rentenversicherter einen Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente zu haben, muss man bestimmte Kriterien erfüllen und unter anderem eine vorgegebene Altersgrenze erreicht haben. Doch immer mehr Senioren arbeiten darüber hinaus. Dies geht aus den Daten hervor, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vor Kurzem unter Verweis auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit sowie des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Rahmen der GDV-Initiative „7 Jahre länger“ veröffentlicht hat.

So ging 2015 jeder sechste Bundesbürger zwischen 65 und 70 Jahren noch einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit, Teilzeit oder einer geringfügigen Beschäftigung nach. Der Anteil ist mehr als doppelt so groß wie noch im Jahr 2000. Nach absoluten Zahlen waren im vergangenen Jahr rund 665.000 in dieser Altersgruppe erwerbstätig. 15 Jahre zuvor waren es etwa 300.000 weniger.

Große Unterschiede zwischen den Bundesländern

Wie der GDV weiter mitteilte, ist die Zunahme nur zu einem geringen Teil auf die schrittweise Anhebung der Altersgrenze zurückzuführen. Über 560.000 der arbeitenden 65- bis 70-Jährigen waren bereits im Ruhestand.

Nur gut 100.000 der arbeitenden Senioren dieser Altersgruppe hatten die reguläre Altersgrenze – aktuell 65 Jahre und fünf Monate – noch nicht erreicht.

Besonders stark war der Zuwachs in den vergangenen fünf Jahren – bundesweit erhöhte sich die Beschäftigungsquote der 65- bis 70-Jährigen zwischen 2010 und 2015 um 5,2 Prozentpunkte. Im Vergleich zu 2000 gab es einen bundesweiten Anstieg der Quote um fast 110 Prozent.

Anhebung der Altersgrenze

Seit 2012 wird zum Beispiel für alle, die eine Regelaltersrente oder eine Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen wollen und die ab 1947 bis 1963 geboren sind, die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht.

Für die seit Juli 2014 geltende abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte müssen insgesamt 45 Beitragsjahre nachgewiesen und die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht werden. Diese Altersgrenze wird seit 2016 bis 2027 für alle, die 1952 oder später geboren sind, schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben.

Wer 1964 oder später geboren ist und die vorgegebene Wartezeit nachweisen kann, erhält demnach erst ab dem 67. Lebensjahr eine Regelaltersrente oder Altersrente für langjährig Versicherte ohne Abschläge. Eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für alle ab 1964 Geborenen mit Erreichen des 65. Lebensjahres, vorausgesetzt sie erfüllen die sonstigen notwendigen Kriterien.

Planung des Ruhestandes

Wer sicherstellen will, dass er nicht aus finanziellen Gründen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten muss, sollte vorzeitig privat vorsorgen. Denn die gesetzliche Rente entspricht bei Weitem nicht einmal der Hälfte des bisherigen Durchschnittseinkommens während der Erwerbstätigkeit.

Wie hoch die voraussichtliche gesetzliche Rente unter Berücksichtigung der Abschläge tatsächlich sein wird und welche individuellen, teils staatlich geförderten Altersvorsorgeformen für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.

Um auch im Rentenalter seinen Lebensstandard halten zu können, ist es wichtig, dass sowohl die Höhe der garantierten Rente einer privaten Altersvorsorgevorsorge als auch der Rentenbeginn aus dieser Vorsorge auf das (gewünschte) Renteneintrittsdatum abgestimmt werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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