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Für eine ga­ran­tier­te und le­bens­lan­ge Ren­te

13.02.2017

Eine ausreichende Altersabsicherung ist zwar kein einfaches, aber auch kein unmögliches Vorhaben. Private Vorsorgelösungen, zum Teil mit staatlicher Förderung, helfen dabei.

(verpd) Wer im Alter finanziell gut aufgestellt sein möchte, kann sich nicht alleine auf die gesetzliche Rente verlassen. Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich diverse Vorsorgelösungen an, um das Einkommensdefizit zwischen gesetzlicher Rente und bisherigem Einkommen zu minimieren.

Wenn es um eine ausreichende Absicherung des Alterseinkommens geht, müssen zahlreiche Faktoren wie die voraussichtliche gesetzliche Rentenhöhe, sonstige Einnahmen und Ausgaben im Rentenalter berücksichtigt werden.

Ein Versicherungsfachmann kann mithilfe komplexer Computerprogramme ermitteln, wie hoch die Absicherung des Einzelnen im Alter entsprechend der aktuellen Situation sein wird beziehungsweise inwieweit eine Versorgungslücke besteht. Außerdem kann der Experte aufzeigen, welche Absicherungslösungen individuell sinnvoll sind und wie der Einzelne eine staatlich geförderte Altersvorsorge optimal nutzen kann.

Garantierte lebenslange Rente

Eine klassische private Rentenversicherung garantiert beispielsweise eine lebenslange Rente. Die Rentenhöhe setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, einer garantierten Verzinsung und den erwirtschafteten Überschüssen des gewählten Versicherers zusammen.

Aktuell liegt der garantierte Zinssatz einer ab 2017 neu abgeschlossene Police, der für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages gilt, bei 0,9 Prozent. Für Policen, die vorher abgeschlossen wurden, bleibt der bei Vertragsabschluss geltende Garantiezins bestehen.

Neben der garantierten Leistung und einer lebenslangen Rente ist ein weiterer Vorteil einer klassischen privaten Rentenversicherung, dass die Rentenzahlungen einer günstigeren Ertragsanteils-Besteuerung unterliegen als beispielsweise die Erträge aus anderen vermögensbildenden Ansparverträgen.

Verschiedene Rentenversicherungs-Varianten

Es werden verschiedene Rentenversicherungs-Varianten angeboten. Bei einer privaten Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung spart der Kunde ein Kapital durch regelmäßige Zahlungen an. Nach Erreichen eines in der Police festgelegten Zeitpunkts erhält der Kunde eine lebenslange monatliche Rente. Selbst, wenn das bis zum Beginn der Rentenzahlung angesparte Kapital im Laufe der Rentenzahlungsdauer aufgebraucht ist, wird die vereinbarte Rente weiterhin bis zum Tod der versicherten Person ausgezahlt.

Wurde in der Police ein Kapitalwahlrecht vereinbart, kann sich der Kunde statt einer Rente auch eine Kapitalabfindung in Form einer einmaligen Geldsumme auszahlen lassen. Eine weitere Variante ist eine Rentenversicherung mit sofortiger Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag. Bei einer solchen Police erhält der Kunde, nachdem er einen Einmalbetrag geleistet hat, ohne Wartezeit sein Leben lang eine monatliche Rentenzahlung.

Eine besondere Variante der privaten Rentenversicherung ist die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form von Riester- oder Basis-(Rürup-)Rentenverträgen. Je nach Vertragsart wird hier der Versicherte während der Ansparphase durch staatliche Geldzulagen und/oder steuerliche Vergünstigungen dabei unterstützt, eine Altersvorsorge aufzubauen. Bei der Riester-Rente erhält ein Riester-Sparer jedes Jahr bis zu 154 Euro Grundzulage zuzüglich 300 Euro jährlich pro Kind – 185 Euro, wenn das Kind vor 2008 geboren wurde –, für das der Riester-Sparer Anspruch auf ein Kindergeld hat.

Private Rente mit staatlicher Förderung

Grundsätzlich gilt: Je früher man mit dem Sparen anfängt, desto niedriger sind aufgrund des Zinseszinseffekts die monatlichen Prämien, um eine bestimmte Rente zu erreichen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat dazu ein Rechenbeispiel veröffentlicht: Ein 20-jähriger Mann zahlt rund 52 Euro jeden Monat in eine private Rentenversicherung ein, um bei seinem Renteneintritt mit 67 Jahren daraus eine monatliche Zusatzrente in Höhe von 200 Euro zu erreichen.

„Fängt er dagegen erst mit 40 Jahren an vorzusorgen, muss er jeden Monat bereits etwa 124 Euro zur Seite legen, um auf die gleiche Rentenzahlung zu kommen“, so der GDV.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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