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Wie man seine Ren­te be­an­tragt

28.02.2017

Bei der Beantragung einer gesetzlichen Rente gibt es eine ganze Reihe von Fallstricken. Worauf man achten muss, damit es beim Bezug des Ruhegeldes keine Komplikationen gibt, darüber gibt eine kürzlich von der Deutschen Rentenversicherung aktualisierte Broschüre Aufschluss.

Je nach Rentenart müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Rente zu haben. Grundsätzlich erhält zudem jeder nur eine entsprechende Rente, wenn er diese vorher beantragt hat. Um eine Verzögerung der Rentenbewilligung zu vermeiden, ist es für den Antragsteller wichtig zu wissen, wo, wann und mit welchen Angaben sowie Unterlagen ein Antrag zu stellen ist. Eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei.

Wer einen Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Hinterbliebenen- oder Erwerbsminderungs-Rente geltend machen will, muss dafür einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) stellen.

Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen für die beantragte Rente gegeben sind. Derzeit erhalten rund 25 Millionen Bürger eine gesetzliche Rente. Alleine letztes Jahr stellten über 1,6 Millionen Personen einen Rentenantrag.

Doch nur, wenn ein Rentenantrag vollständig und fehlerfrei gestellt wird, kann die Antragsbearbeitung zügig und ohne zeitraubende Nachfragen erfolgen. Anderenfalls kann sich die Rentenbewilligung und -auszahlung unnötig verzögern, die Rentenhöhe falsch berechnet oder der Rentenanspruch sogar ganz abgelehnt werden.

Was beim Rentenantrag…

Die kürzlich aktualisierte, 24-seitige Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ der DRV erklärt, worauf bei der Beantragung einer gesetzlichen Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente zu achten ist.

In der Broschüre wird unter anderem beschrieben, wo, wann und mit welchen Unterlagen und Formularen ein Rentenantrag gestellt werden sollte. So kann ein Rente beispielsweise persönlich vor Ort an einer der bundesweiten DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen, aber auch in Gemeindeverwaltungen oder Versicherungsämtern beantragt werden.

…zu beachten ist

Darüber hinaus kann ein Rentenantrag in Papierform ausgedruckt und ausgefüllt an den zuständigen Rentenversicherungs-Träger gesendet oder auch direkt online bei der DRV gestellt werden.

Im Ratgeber wird empfohlen, einen Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung an einer der Auskunfts- und Beratungsstellen des DRV zu stellen. Denn so können Fragen direkt mit dem Antragsteller geklärt und die Antragsunterlagen für eine schnelle Bearbeitung ohne Umwege an die richtigen Stellen weitergeleitet werden.

Enthalten in der Broschüre ist zudem eine Liste mit Anschriften und Telefonnummern der regionalen Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV.

Der Ratgeber kann kostenfrei bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 10004800 bestellt oder im DRV-Internetauftritt direkt als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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