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Fonds(-Policen): Warum Kosten nicht per se Geld­ver­nichtung sind

14.08.2017

Immer wieder gerät die Finanz- und Versicherungsbranche wegen intransparenter und hoher Kosten ins mediale Kreuzfeuer, so auch jüngst in einem FAZ-Artikel eines der bekanntesten Finanzanalytikers Deutschlands. Wie Makler kritischen Kunden den Wind aus den Segeln nehmen können.

Die Kosten bei Fondspolicen, Dachfonds und Vermögensverwaltung sind trotz zunehmend regulierter Beratung noch wenig transparent. Daher schrecken kritische Stimmen regelmäßig Kunden und Verbraucherschützer auf und liefern neuen Stoff für Geschichten zur vermeintlichen Provisionsgier der Berater. Finanzmakler sollten dagegen steuern und selber für Transparenz sorgen.

Detlef Pohl (Bild: Pohl)
Detlef Pohl (Bild: Pohl)

Der Finanzanalytiker Volker Looman, der sich einen Namen auch mit der Honorarberatung von vermögenden Privatkunden gemacht hat, wagte in einem Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ – Abruf kostenpflichtig) vom Dienstag eine steile These: „Was die Fondspolice für den jungen Sparer ist, ist der Dachfonds für die reife Millionärin: die perfekte Geldvernichtung.“

Loomann belegt dies anschaulich mit Fakten für Dachfonds und fondsgebundene Vermögensverwaltung. Dachfonds etwa kassierten in zwei Etagen. Der erste Verwalter kostet etwa 1,5 Prozent des Vermögens und entscheidet über die Zielfonds für die Anlage. Die Zielfonds-Manager wiederum kassieren in der Regel nochmals zwischen rund 0,8 Prozent bei Rentenfonds und 1,8 Prozent bei Aktienfonds – unterm Strich summieren sich die Kosten laut Looman auf etwa 2,7 Prozent pro Jahr.

Bei fondsbasierter Vermögensverwaltung über die Hausbank fallen vergleichbar hohe Kosten an, hat er ermittelt. Auch ohne über Loomans Rechenkünste zu verfügen, steht damit fest: Bei 100.000 Euro Anlagesumme wird der Ertrag Jahr für Jahr um 2.700 Euro durch Kosten geschmälert – vor Steuern, versteht sich.

Gehören Investmentfonds in den Müll?

Als Ausweg verweist Looman auf eine vernünftige Strukturierung des Vermögens und darauf aufbauend auf die Auswahl geeigneter Anlageformen. Man darf geteilter Meinung sein, ob Investment- und Dachfonds nicht zu den geeigneten Formen gehören, sondern in den Sondermüll, weil sie nach Loomans Empfinden ihr Geld in der Regel nicht wert sind.

Es gibt durchaus Dachfonds-Konstruktionen, die nur auf einer Ebene die Anleger mit Kosten belasten. Und es gibt nicht wenige Investmentfonds-Manager, die ihren Vergleichsindex schlagen und damit sehr wohl ihr Geld wert sind. Bequeme Anleger verweist Looman gern auf passive Indexfonds, weil die deutlich weniger Gebühren kosten.

Allerdings stellt sich spätestens hier die Frage, wer die zumeist ängstlichen und schlecht informierten Anleger und Vorsorgewilligen vernünftig berät. Bei ETFs sind sie in der Regel auf sich allein gestellt, weil sowohl unabhängige Vermittler als auch Bankberater ihre Beratungsleistung nicht von den Anbietern vergütet bekommen.

Und die Nachfrage bei den wenigen Honorarberatern (zugelassen nach § 34e GewO oder § 34h GewO) ist hierzulande bei Stundensätzen ab häufig 120 Euro pro Stunde sehr überschaubar. Bleibt als gängige Form im freien Vertrieb die Beratung durch Finanzanlagenvermittler (zugelassen nach § 34f GewO) und im Falle von Fondspolicen durch Versicherungsmakler (zugelassen nach § 34d GewO).

Wer soll das bezahlen?

Ersterer wird ETFs kaum anfassen, da ihm seine Arbeit nicht vergütet wird, es sei denn, er verlangt ebenfalls Honorar vom Kunden. Und der Versicherungsmakler wird dies in der Regel nur tun, wenn er genügend gute Fondspolicen-Anbieter findet, die erfolgreiche ETFs statt aktiv gemanagter Fonds in den Versicherungsmantel packen und damit ihrem Kunden einen kostenmäßigen Mehrwert bieten.

Dieses Angebot ist aber noch sehr überschaubar am Fondspolicen-Markt. Alternativ muss er attraktive Nettopolicen suchen und dann für seine Beratung ein Honorar nehmen.

Apropos Fondspolicen: Hier ist Looman in seiner Kolumne den Beweis für seine These der Geldvernichtung komplett schuldig geblieben. In einem früheren FAZ-Artikel (Abruf kostenpflichtig) hatte er von „einem Meisterstück der Gebührenschneiderei“ gesprochen und skandalös hohe Kosten von 28 Prozent für seinen Musterfall ausgerechnet.

Vergleich von Äpfeln und Birnen?

Tatsächlich ergab sich aufs Jahr umgelegt eine Kostenquote von 1,87 Prozent des Anlagebetrages pro Jahr, erwiderte in einer Replik der Branchendienst Kapitalmarkt-intern (K-mi). Dem setzte Looman laut K-mi „eine ideale Welt ohne Kosten und Steuern“ entgegen, wobei sich der Anlagebetrag jährlich mit klassischer Zinseszins-Rechnung stabil um 5,0 Prozent verzinsen sollte, was für sichere Anlagen im Moment völlig utopisch ist.

Vielleicht ist eine Fondspolice damit noch kein Schnäppchen, aber noch lange kein Grund, dies als Geldvernichtung zu titulieren. Zudem müsste ein fairer Vergleich die Kosten im Kontext der Leistungen betrachten, die man dafür in einer Fondspolice durch professionelle Beratung erhalten kann:

Die Möglichkeit vieler Rentenversicherungen, den Fondskorb selbst auszuwählen und beispielsweise günstigere Fonds/ETFs auszuwählen, Garantie- und Hinterbliebenenschutz-Komponenten, steuerliche Effekte sowie die Vorteile einer Rentenkomponente zur Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko. Letzteres dürfte für viele wichtig sein, denn anders als bei reinen Geldanlagen reicht das Kapital tatsächlich auch bis zum Lebensende.

Was können Vermittler jetzt tun?

Finanzmakler sind gut beraten, proaktiv auch auf die Kosten gerade auch bei Fondspolicen einzugehen. Sowohl 34d- als auch 34f-Vermittler haben das Instrumentarium, ihre Vergütung frei zu gestalten und auch Mischmodelle zwischen Provision/Courtage und Honorar zu offerieren. Das war schon bisher so und kann auch künftig so bleiben.

Nach komplizierter Gesetzgebungsphase können Versicherungsmakler weiterhin Honorar auch von Privatkunden nehmen. Die per IDD-Umsetzungsgesetz neu eingeführten Regeln im VAG zur Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten gelten bereits seit 28. Juli.

Klar ist: Daraus ergeben sich auch neue Pflichten, aber auch Chancen für Vermittler. Gerade bei Fondspolicen, die künftig wohl als „verpackte Anlageprodukte“ eingestuft werden, sind Vermittler verpflichtet, noch stärker Ziele und Wünsche des Kunden zu beachten.

Zudem müssen sie eine detaillierte Risikoprofilierung vornehmen und im Kundeninteresse einen Produktvergleich auf Grundlage einer umfassenden Partner- und Produktwelt und mit einer vernetzten Angebots- und Vergleichssoftware anstellen – und das alles jährlich gegenchecken. Gute Berater haben dies schon längst so ähnlich getan und auch entsprechend dokumentiert.

Mifid II auch für Versicherungsmakler wichtig?

Das Zweite Finanzmarkt-Novellierungsgesetz, das die Finanzmarktrichtlinie (Mifid 2) in Deutschland umsetzt, schreibt vor, dass sich 34f-Vermittler hinsichtlich der Wohlverhaltensregeln künftig wohl an Bankberatern und Vermögensverwaltern messen lassen müssen.

Ursprünglich war in der Diskussion, Vermittlern von Fondspolicen, also auch Maklern, bei der Zulassung für die Fondspolicen-Beratung weitreichende Investmentkenntnisse abzufordern beziehungsweise eine Zulassung nach § 34f GewO zu verlangen. Das ist vom Tisch.

Fondspolicen werden nach IDD-Umsetzungsgesetz geregelt, nachzulesen im neuen § 7b VVG (Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 52 – Seite 2.800). Darin sind strengere Informationspflichten der Vermittler als bisher geregelt. So sind ab 3. Januar 2018 unter anderem Informationen des Beraters an den Kunden über den Vertrieb des Versicherungs-Anlageprodukts, einschließlich der Beratungskosten und der Kosten des empfohlenen Produkts, Pflicht.

Zudem ist über alle Kosten und Gebühren, die nicht durch das Marktrisiko verursacht werden, in zusammengefasster Form zu informieren – mindestens einmal jährlich. Gesamtkosten und kumulative Anlagerendite müssen verständlich sein, heißt es unmissverständlich.

Eigene Tools contra Geldvernichtungs-These?

Da werden sich einige Versicherer sehr schnell gehörig umstellen müssen, was Transparenz angeht. Aber durch die verschärften Beratungsanforderungen wird vielleicht auch der Geldvernichtungs-These für Versicherungs-Anlageprodukte der Boden entzogen.

Makler sollten Versicherer nach gesetzeskonformen Tools zur Kostenrechnung fragen oder in ihren Interessenverbänden auf gemeinsame Investition in Kostenrechnungs-Software drängen, die ab 2018 auf keiner Makler-Homepage fehlen sollte. Das wäre ein wichtiger Schritt in zukunftsträchtige Beratung.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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