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BRSG: Wie die Ge­ring­ver­die­ner-För­de­rung funk­tio­niert

20.06.2017

Auf einer Fachkonferenz zur Zusatzversorgung stand auch das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) auf der Agenda. Dabei gab es auch ausführliche, vor allem für Arbeitgeber interessante Details zu Funktionsweise und Volumen der Förderung für Geringverdiener.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) will möglichst zeitnah noch offene Details zu Fragen des Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG), insbesondere der neuen Zielrente, in einem BMF-Schreiben klären. Zunächst müsse aber der Bundesrat das Gesetzgebungsverfahren abschließen, sagte BMF-Regierungsdirektorin Christine Harder-Buschner gestern auf einer Fachkonferenz in Berlin.

Das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) befindet sich nach der Verabschiedung durch den Bundestag Anfang Juni auf der Zielgeraden.

Der federführende Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik wird sich am Donnerstag im Rahmen der Beratungen über das zweite Rentenpaket der Bundesregierung abschließend mit dem BRSG befassen. Am 7. Juli dürfte dann das Plenum der Länderkammer dem Gesetzpaket zustimmen.

Christine Harder-Buschner (Bild: Brüss)
Christine Harder-Buschner (Bild: Brüss)

Offene Fragen sollen zeitnah geklärt werden

Das BRSG war auch Thema auf der Fachkonferenz „Zusatzversorgung 2017“ der Euroforum Deutschland SE. In der Diskussion über das Vorhaben zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung wurde schnell deutlich, dass es noch eine ganze Reihe offener Detailfragen gibt.

Diese will das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nach dem Grünen Licht durch den Bundesrat umgehend angehen, wie die BMF-Regierungsdirektorin Christine Harder-Buschner erläuterte.

Man wolle möglichst früh einen Entwurf für ein BMF-Schreiben veröffentlichen, damit die interessierte Öffentlichkeit erkennen könne, wohin das BMF-Schreiben, das Ende Oktober dann vorliegen könnte, tendieren wird.

Diese BMF-Schreiben sind zwar an die Finanzbehörden gerichtet, aber eben auch für das Fachpublikum von hohem Interesse. Bei dem Teil des BSRG, bei dem es um die Stärkung der Riester-Rente gehe, bestehe dieser Zeitdruck nicht, so dass der zweite Teil des BMF-Schreibens auch erst im kommenden Jahr kommen dürfte, sagte Harder-Buschner am Rande der Veranstaltung.

BMF rechnet mit 200 Millionen Euro für Geringverdiener-Förderung

Die Bundesregierung hofft, dass mit dem BRSG vor allem Geringverdiener angesprochen und gefördert werden. Dazu dienen im Wesentlichen drei Vorhaben. Damit sich eigene Anstrengungen zur Altersvorsorge auch auf jeden Fall lohnen, wird es bei der Grundsicherung einen Freibetrag von bis zu rund 200 Euro geben. Zudem wird bei der Riester-Rente die Grundzulage von 154 auf 175 Euro angehoben.

Und dann wird es für die vom Arbeitgeber für Geringverdiener – mit einem Brutto-Monatseinkommen von bis zu 2.200 Euro – geleisteten Zuschüsse zwischen 240 und 480 Euro im Jahr einen 30-prozentigen steuerlichen Zuschuss geben.

„Die hierfür vorgesehenen 200 Millionen Euro sind schon eine hohe Nummer“, so die BMF-Regierungsdirektorin. Damit könnten etwa 1,4 Millionen Geringverdiener mit dem maximalen Steuerbetrag von 144 Euro gefördert werden.

Arbeitgeber sollten Chance zur Förderung ihrer Geringverdiener nutzen

Wichtig sei auch, dass die Geringverdiener-Förderung additiv sei. Der Arbeitgeber steuere allein den Zuschuss, wenn mit dem Arbeitnehmer ein erstes Dienstverhältnis (Steuerklassen I bis V) vorliege.

Harder-Buschner riet den Arbeitgebern, den Zuschuss nicht ratierlich, sondern in einer Summe zu gewähren. Dann müsse auch nur für den Monat des Bezugs geprüft werden, ob der Arbeitnehmer die Einkommensgrenze nicht überschreitet. Sonst müsste der Arbeitgeber diese Prüfung jeden Monat vornehmen. Man habe diesen steuerlich geförderten Zuschuss so einfach wie möglich konzipiert, sagte Harder-Buschner. Aber werden die 2.200 Euro brutto überschritten – „dann fällt das Fallbeil“.

Und der Arbeitgeber könne seinen Steuerzuschuss ganz einfach über eine Kürzung der zu zahlenden Lohnsteuern zurückbekommen. Und dies bereits nach 14 Tagen oder längstens sechs Wochen.

Das BMF will über die kommenden fünf Jahre die Daten erfassen, und dann evaluieren, wie die BMF-Regierungsdirektorin weiter ausführte. „Wenn es keinen Erfolg gibt, schaffen wir das wieder ab.“ Allerdings äußerte sie sich überzeugt, dass das neue Fördermodell auch angenommen wird. Und auch im öffentlichen Dienst sei dieses Modell für die untersten Besoldungsgruppen interessant.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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