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Immer mehr Pfle­ge­be­dürf­ti­ge

21.09.2016

Aktuelle Daten des Bundesministeriums für Gesundheit belegen, dass immer mehr Bürger hierzulande pflegebedürftig sind und entsprechende Hilfen in Anspruch nehmen müssen. Mehr als jeder Vierte ist in einer stationären Pflege.

Im Jahr 2015 ist die Zahl der Pflegebedürftigen um etwa 3,8 Prozent auf insgesamt 2,84 Millionen Personen gestiegen, wie den aktuellen Daten des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen ist. Bereits in den letzten drei Jahren davor gab es einen kontinuierlichen Anstieg von jährlich weit über drei Prozent.

Ende 2015 erhielten in Deutschland rund 2,84 Millionen Menschen aufgrund einer festgestellten Pflegebedürftigkeit Leistungen aus der gesetzlichen (sozialen) Pflegeversicherung beziehungsweise aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung. Ein Jahr zuvor waren es noch rund 105.000 Pflegebedürftige weniger. Dies entspricht einer Zunahme von 2014 auf 2015 um 3,8 Prozent.

Dies geht aus den kürzlich veröffentlichten Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, die kostenlos als herunterladbare PDF-Datei zur Verfügung stehen. In den letzten fünf Jahren hat die Zahl der Pflegebedürftigen kontinuierlich jedes Jahr um 3,2 bis 3,8 Prozent zugenommen.

Mehr als jeder vierte Pflegebedürftige wird in einem Heim gepflegt

Insgesamt wurden Ende 2015 von den 2,84 Millionen Pflegebedürftigen knapp 2,04 Millionen Personen ambulant, das heißt in den meisten Fällen zu Hause, gepflegt. Dies entspricht einem Anteil von fast 72 Prozent. Die verbleibenden gut 28 Prozent waren auf eine stationäre Pflege, also eine Pflege im Heim, angewiesen.

Weit über die Hälfte aller Pflegebedürftigen war in Pflegestufe I eingestuft. Ein knappes Drittel (hatten die Pflegestufe II und ein knappes Achtel die Pflegestufe III.

Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung und privaten Pflegepflicht-Versicherung nach Pflegestufen zum 31.12.2015

Pflegestufe

Anzahl der Pflegebedürftigen

Prozentualer Anteil

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflegstufe I

1.622.584

57,07%

Pflegstufe II

883.705

31,08%

Pflegstufe III

326.947

11,50%

Noch keine Pflegestufe endgültig festgelegt

9.948

0,35%

Von den Pflegebedürftigen, die ambulant versorgt wurden, waren rund 63 Prozent (1,28 Millionen Pflegebedürftige) in Pflegestufe I, 28 Prozent (579.000 Betroffene) in Pflegestufe II und etwa acht Prozent (166.000 Pflegebedürftige) in Pflegestufe III eingestuft.

Bei den stationär untergebrachten und versorgten Pflegebedürftigen hatten 42 Prozent (342.000 Personen) Pflegestufe I, fast 38 Prozent (knapp 305.000 Personen) Pflegestufe II und rund 20 Prozent (161.000 Pflegebedürftige) Pflegestufe III.

Bundesministerium empfiehlt private Pflegevorsorge

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums steigt das Risiko, ein Pflegefall zu werden, mit zunehmendem Alter an: So liegt die Wahrscheinlichkeit bei den unter 60-Jährigen bei 0,8 Prozent, bei den 60 bis unter 80-Jährigen bei 5,2 Prozent und bei den ab 80-Jährigen sogar bei 31,7 Prozent.

Mit anderen Worten: Bei den 60- bis 80-Jährigen wird statistisch gesehen jeder 20. und bei den über 80-Jährigen mehr als jeder Dritte zum Pflegefall. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt jedoch nur zum Teil die Kosten für die Versorgung eines Pflegebedürftigen ab.

Dementsprechend empfiehlt das BMG unter anderem in seinem Webportal: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung die Kosten der Grundversorgung trägt, sollten die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen.“ Die Bundesregierung unterstützt die Bürger diesbezüglich unter anderem mit einer staatlichen Zulage für eine private Pflege-Zusatzversicherung.

Als Vertriebsargument gegenüber Kunden, die glauben, dass sie dafür kein Geld übrig haben, könnte unter anderem folgende Aussage des BMG nützlich sein: „Um allen Menschen, also auch gerade denjenigen mit geringem Einkommen, den Abschluss einer Pflegezusatz-Versicherung zu ermöglichen, unterstützt der Staat die private Pflegevorsorge mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr.“

Umfassende Informationen zum Thema Pflege

Welche Leistungen einem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen aktuell von der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehungsweise der privaten Pflegepflicht-Versicherung zustehen, wird in der kostenlos herunterladbaren 146-seitigen Broschüre des BMG „Ratgeber zur Pflege“ ausführlich erklärt. Sie kann kostenlos heruntergeladen sowie online oder telefonisch unter 030 182722721 (Bestellnummer: BMG-P-07055) bestellt werden.

Welche Pflegeleistungen ab 2017 von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen werden, zeigt der 28-seitige Ratgeber „Die Pflegestärkungsgesetze – Alle Leistungen zum Nachschlagen“, der ebenfalls zum Download oder zum Bestellen zur Verfügung steht. Zudem bietet das BMG für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 030 340606602 sowie im BMG-Webportal einen Onlineratgeber zur Pflege.

Für privat Pflegepflicht-Versicherte gibt es unter anderem vom Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) unter www.pflegeberatung.de Informationen, Checklisten und Datenbanken zur Unterstützung von Betroffenen. Unter der Telefonnummer 0800 1018800 steht eine kostenlose Pflegeberatung von der Compass Private Pflegeberatung GmbH, einem Tochterunternehmen des PKV-Verbandes, zur Verfügung.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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