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Fahrradfahrer gegen aggressiven Rentner im Auto

17.08.2017

Es kann nicht nur teuer werden, wenn man sich im Straßenverkehr nicht beherrschen kann. Dies kann auch drakonische Strafen nach sich ziehen, wie ein Urteil des Münchener Amtsgerichts belegt.

Ein Autofahrer, der einen anderen Verkehrsteilnehmer beleidigt und nötigt, kann nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch mit einem Fahrverbot bestraft werden. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 6. Dezember 2016 entschieden (942 Cs 412 Js 230288/15).

Ein 72-jähriger Rentner war mit seinem Personenkraftwagen am Rande der Münchener Innenstadt unterwegs, als er an einem auf seiner Seite in zweiter Reihe geparkten Fahrzeug vorbeifahren wollte. Er wich daher auf die Gegenfahrbahn aus.

Genau in diesem Augenblick kam ihm ein Fahrradfahrer entgegen. Weil er diesen zum Ausweichen zwingen wollte, fuhr der Rentner auf den Radler zu, bis nur noch ein Abstand von etwa zehn Zentimeter bestand.

Teurer Spaß

Nachdem beide Beteiligten angehalten hatten, drohte der Autofahrer dem Radler, ihn umzufahren, wenn er nicht zur Seite weiche. Dadurch eingeschüchtert wechselte der Fahrradfahrer an den äußeren Rand des von ihm befahrenen Fahrstreifens. Als der Rentner daraufhin an ihm vorbeifuhr, titulierte er den Radler als „Du altes Arschloch.“

Das nahm der Fahrradfahrer zum Anlass, den Autofahrer anzuzeigen. Der fand sich anschließend vor Gericht wieder. Dort bestätigten zwei Zeugen den von dem Radler geschilderten Sachverhalt. Der Rentner habe sich aggressiv verhalten und zwischendurch immer wieder Gas gegeben, als er dem Fahrradfahrer mit seinem Auto gegenüber stand. Auch dass er diesen als „Arschloch“ tituliert hatte, wurde von den Zeugen bestätigt.

Das Münchener Amtsgericht verurteilte den 72-Jährigen daher wegen Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr zur Zahlung einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro. Gegen den Rentner wurde außerdem ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.

Alter Bekannter

Die Höhe der Strafe begründete das Gericht damit, dass der Beschuldigte zuvor zweimal wegen Nötigung im Straßenverkehr verurteilt worden war und dass er sich als Autofahrer gegenüber dem Radler in einer überlegenen Position befand.

Sein Verhalten lasse darauf schließen, dass er trotz der vorangegangenen Verurteilungen immer wieder nachlässig mit den Regeln des Straßenverkehrsrechts umgehe. Daher sei neben der Verurteilung zur Zahlung einer Geldbuße auch die Verhängung eines Fahrverbots erforderlich. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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