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Wenn der unfallversicherte Herr Müller seinen 50. feiert

17.08.2017

50 Jahre und ein bisschen weise, bittet Kunde Müller seinen Berater um einen Besuch. Er hat spezielle Fragen zu seiner Unfallversicherung. Außerdem wird er erstmals Vater, so Folge 99 der Serie „Testen Sie Ihr Versicherungswissen“.

In Folge 99 der Serie „Testen Sie Ihr Versicherungswissen“ geht es um die Beratung der Generation 50 plus hinsichtlich einer Unfallversicherung. Angehende Versicherungsfachwirte mussten am Beispiel der offiziellen DIHK-Prüfungsaufgabe erläutern, was es mit der Todesfallleistung, Assistance, dem Schutz von Kindern und der steuerlichen Behandlung auf sich hat.

(Bild: Nikolae/Fotolia.com, Pieloth)

„Beraten Sie Herrn Müller, der bei der fiktiven Gesellschaft Proximus eine Unfallversicherung abgeschlossen hat.“

Mit diesem Satz wurden diverse Einzelfragen eingeleitet, die angehende Versicherungsfachwirte mit Wahlfach „Kranken- und Unfallversicherungen – Produktmanagement“ bei ihrer offiziellen IHK-Prüfung beantworten sollten.

Das gesamte Fragenpaket, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) für die Prüfungen entwickelt hat, wurde als eher schwer eingestuft.

Einzelne Fragen aus dem Wahlfach wurden bereits in der VersicherungsJournal-Serie „Testen Sie Ihr Versicherungswissen“ vorgestellt. Die hier aufgeführte Aufgabe stellt ein Beispiel aus der Kundenberatung in den Mittelpunkt.

Aufgabe – Generation 50 plus über eine private Unfallversicherung beraten

Als Mitarbeiter in der Unfall-Vertragsabteilung der Proximus Versicherung AG erhalten Sie von Ihrem Abteilungsleiter den Auftrag, einen Kunden zu beraten. Herr Müller ist mit einer Todesfallleistung, einer Invaliditätsleistung und einer Unfallrente unfallversichert.

a) Todesfallleistung:

  1. Stellen Sie dar, wozu Herr Müller eine Todesfallleistung braucht,
  2. wer sie gesetzlich erhält und wie Herr Müller diese Regelung vertraglich abändern kann.

b) Assistance:

  1. Stellen Sie dar, welches Assistance-Produkt zu empfehlen ist, wenn er 50 Jahre alt wird, und
  2. nennen Sie vier Leistungen, die es beinhaltet.

c) Stellen Sie dar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Kinder, die während der Vertragslaufzeit geboren werden, aus dem Vertrag Unfallversicherungs-Schutz erhalten, und welches Vorgehen Herrn Müller zu empfehlen ist.

d) Erläutern Sie, ob Herr Müller auf Unfallversicherungs-Leistungen Steuern zahlen muss und gegebenenfalls welche und in welcher Höhe.

Lösungshinweise

Fachwissen aus dem Handlungsbereich „Kranken- und Unfallversicherungen – Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“

Aufgabe

Lösung

Quelle: Schriftliche Prüfung zum „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“, Herbst 2014, Handlungsbereich „Kranken- und Unfallversicherungen – Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“.

© DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, Bonn. Die komplette Prüfung ist abgedruckt in „Aufgaben/ Lösungsvorschläge“.

Zu a)

  1. Die Todesfallleistung soll zum einen Beerdigungskosten abdecken. Zum anderen ermöglicht sie es dem Versicherer, im Invaliditätsfall vor Abschluss des Heilverfahrens einen Vorschuss in Höhe dieser Summe zu zahlen, Ziffer 9.3 AUB.
  2. Die Leistung steht den Erben zu, § 1922 BGB. Herr Müller kann stattdessen einer oder mehreren Personen ein Bezugsrecht einräumen, § 185 VVG.

Zu b)

  1. Ab 50 ist der Einschluss von Unfall-Assistance-Leistungen zu empfehlen (besondere Bedingungen für den Einschluss der Unfall-Assistance).
  2. Zum Beispiel:
  • Hausnotruf,
  • Mahlzeitendienst,
  • Begleitung bei Behördengängen,
  • entsprechender Fahrdienst,
  • Besorgungen/ Einkäufe,
  • Wohnungsreinigung,
  • Versorgung der Wäsche,
  • Grundpflege,
  • Pflegeberatung,
  • eine Tag- und Nachtwache nach stationärem Aufenthalt,
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln,
  • Vermittlung einer Tierbetreuung.

Zu c)

Das Kind ist für drei Monate beitragsfrei unfallversichert. Wenn die Geburt innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei der Proximus Versicherung AG angezeigt wird, verlängert sich dieser Zeitraum auf sechs Monate (Zusatzbedingungen für die beitragsfreie Kinder-Vorsorge-Unfallversicherung). Anschließend ist der Abschluss einer Kinder-Unfallversicherung zu empfehlen.

Zu d)

Die Leistungen sind nicht zu versteuern, lediglich die Unfallrente in Höhe des Ertragsanteiles mit dem persönlichen Steuersatz, § 22 EStG.

Frühere Beiträge aus dieser Artikelserie finden sich im Archiv des VersicherungsJournals unter diesem Link.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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