In Folge 99 der Serie „Testen Sie Ihr Versicherungswissen“ geht es um die Beratung der Generation 50 plus hinsichtlich einer Unfallversicherung. Angehende Versicherungsfachwirte mussten am Beispiel der offiziellen DIHK-Prüfungsaufgabe erläutern, was es mit der Todesfallleistung, Assistance, dem Schutz von Kindern und der steuerlichen Behandlung auf sich hat.
- (Bild: Nikolae/Fotolia.com, Pieloth)
„Beraten Sie Herrn Müller, der bei der fiktiven Gesellschaft Proximus eine Unfallversicherung abgeschlossen hat.“
Mit diesem Satz wurden diverse Einzelfragen eingeleitet, die angehende Versicherungsfachwirte mit Wahlfach „Kranken- und Unfallversicherungen – Produktmanagement“ bei ihrer offiziellen IHK-Prüfung beantworten sollten.
Das gesamte Fragenpaket, dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) für die Prüfungen entwickelt hat, wurde als eher schwer eingestuft.
Einzelne Fragen aus dem Wahlfach wurden bereits in der VersicherungsJournal-Serie „Testen Sie Ihr Versicherungswissen“ vorgestellt. Die hier aufgeführte Aufgabe stellt ein Beispiel aus der Kundenberatung in den Mittelpunkt.
Aufgabe – Generation 50 plus über eine private Unfallversicherung beraten
Als Mitarbeiter in der Unfall-Vertragsabteilung der Proximus Versicherung AG erhalten Sie von Ihrem Abteilungsleiter den Auftrag, einen Kunden zu beraten. Herr Müller ist mit einer Todesfallleistung, einer Invaliditätsleistung und einer Unfallrente unfallversichert.
a) Todesfallleistung:
- Stellen Sie dar, wozu Herr Müller eine Todesfallleistung braucht,
- wer sie gesetzlich erhält und wie Herr Müller diese Regelung vertraglich abändern kann.
b) Assistance:
- Stellen Sie dar, welches Assistance-Produkt zu empfehlen ist, wenn er 50 Jahre alt wird, und
- nennen Sie vier Leistungen, die es beinhaltet.
c) Stellen Sie dar, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Kinder, die während der Vertragslaufzeit geboren werden, aus dem Vertrag Unfallversicherungs-Schutz erhalten, und welches Vorgehen Herrn Müller zu empfehlen ist.
d) Erläutern Sie, ob Herr Müller auf Unfallversicherungs-Leistungen Steuern zahlen muss und gegebenenfalls welche und in welcher Höhe.
Lösungshinweise
Aufgabe | Lösung |
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Quelle: Schriftliche Prüfung zum „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen“, Herbst 2014, Handlungsbereich „Kranken- und Unfallversicherungen – Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte“. © DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung – Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, Bonn. Die komplette Prüfung ist abgedruckt in „Aufgaben/ Lösungsvorschläge“. | |
Zu a) |
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Zu b) |
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Zu c) | Das Kind ist für drei Monate beitragsfrei unfallversichert. Wenn die Geburt innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei der Proximus Versicherung AG angezeigt wird, verlängert sich dieser Zeitraum auf sechs Monate (Zusatzbedingungen für die beitragsfreie Kinder-Vorsorge-Unfallversicherung). Anschließend ist der Abschluss einer Kinder-Unfallversicherung zu empfehlen. |
Zu d) | Die Leistungen sind nicht zu versteuern, lediglich die Unfallrente in Höhe des Ertragsanteiles mit dem persönlichen Steuersatz, § 22 EStG. |
Frühere Beiträge aus dieser Artikelserie finden sich im Archiv des VersicherungsJournals unter diesem Link.