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Ren­ten­ver­si­cher­te le­ben län­ger

25.04.2017

Die DAV-Sterbetafeln stehen immer wieder bei Verbraucherschützern in der Kritik. Warum Versicherer anders kalkulieren als das Statische Bundesamt, erläutern die Aktuare in ihrer Mitgliederzeitschrift.

Die Lebenserwartung der Versicherten ist die wichtigste Kalkulationsgrundlage für die private Rentenversicherung. Gerechnet wird auf Basis der regelmäßig aktualisierten DAV-Sterbetafeln. Diese unterstellen für private Rentenversicherte eine höhere Lebenserwartung als das Statistische Bundesamt für die Gesamtbevölkerung. Woher die Unterschiede rühren und warum sie wichtig sind, erläutern die Aktuare in ihrer Mitgliederzeitschrift.

Wer länger lebt, kommt naturgemäß bei einer festen, monatlichen Rente öfter in den Genuss dieser als jemand mit frühem Tod. Oder: Eine monatliche Rente fällt umso kleiner aus, je länger der Auszahlungszeitraum für einen fixen Gesamtbetrag gewählt wird. Dies sind in etwa die Ausgangsargumente, wenn Versicherer und Verbraucherschützer über die in privaten Rentenversicherungen einkalkulierte Lebenserwartung streiten.

Eine Argumentationshilfe

In der aktuellen Ausgabe 37 ihrer Mitgliederzeitschrift „Aktuar aktuell“ liefert die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) eine kleine Argumentationshilfe für den Sinn und Zweck ihrer Sterbetafeln. Ausgangspunkt: Ab Vertragsbeginn sind die Beiträge von Lebensversicherungs-Verträgen für die gesamte Laufzeit des Vertrages festgesetzt und Leistungen garantiert. Vertragslaufzeiten von 50 und mehr Jahren sind dabei keine Seltenheit.

„Würde mit zu niedrigen Annahmen kalkuliert werden, wäre langfristig die Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gefährdet. Eine Entwicklung, die zweifellos auch nicht im Interesse der Kunden wäre“, so die Aktuare. Daher schreibt der Gesetzgeber das Prinzip der vorsichtigen Kalkulation mit eingerechneten Sicherheitszuschlägen im VAG zwingend vor.

Die Sterbetafeln der DAV fußen nach Angaben der Aktuarvereinigung auf einer Vielzahl von Quellen, von denen die Todesfallstatistiken der Versicherungs-Unternehmen die wichtigsten sind. Einbezogen werden auch die Daten zur allgemeinen Bevölkerungs-Sterblichkeit des Statistischen Bundesamtes (Destatis), die Berechnungen internationaler Forschungseinrichtungen und Auswertungen der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Die Unterschiede

Anders als die amtlichen Statistiker, die mit Periodensterbetafeln die Sterblichkeits-Verhältnisse der Bevölkerung im zurückliegenden Jahr darstellen, verwenden Aktuare Generationentafeln. In diese werden auch langfristige Trends einbezogen wie etwa das Sinken der Sterbe-Wahrscheinlichkeit seit den 1950er-Jahren aufgrund beispielsweise gesünderer Ernährung und weniger tödlicher Arbeits- und Autounfälle.

Der DAV zufolge hat sich die positive Entwicklung der Sterbe-Wahrscheinlichkeit in den letzten 25 Jahren dank besserer medizinischer Versorgung sowie dank höherem Wohlstand und Bildungsgrad in Deutschland sogar beschleunigt. Werde ein solcher Trend unterschätzt, könnten bei Vertragslaufzeiten von 50 oder 60 Jahren die vertraglich garantierten Leistungen nicht eingehalten werden, so die DAV.

Zudem leben nach Beobachtung der Aktuare Rentenversicherungs-Kunden länger. In jüngeren Jahren schlössen nämlich zumeist diejenigen eine Rentenversicherung ab, die einen höheren Bildungsstand und ein höheres Einkommen hätten, was sich in der Regel positiv auf die Lebenserwartung auswirke. Und zu Beginn der Rentenphase bevorzugten diejenigen die lebenslange Renten- statt der Kapitalauszahlung die sich subjektiv gesünder fühlten.

Nicht ganz verloren

Die Sterblichkeits-Verhältnisse in den Beständen der Versicherer wichen somit signifikant von denen der allgemeinen Bevölkerungs-Sterblichkeit ab, so die Aktuare. Daher wird bei einer Rentenversicherung, die langes Leben versichert, auf die Sterbe-Wahrscheinlichkeit ein Abschlag vorgenommen.

Weicht die tatsächliche Sterblichkeits-Entwicklung aber von den vorsichtigen Kalkulationsgrundlagen ab, entstehen Risikoüberschüsse. An diesen müssen die Versicherungsnehmer aufgrund der Mindestzuführungs-Verordnung zu 90 Prozent beteiligt werden. Die Überschüsse werden bei Rentenversicherungen beispielsweise für Rentenerhöhungen eingesetzt.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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