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Wie geht es wei­ter mit den Le­ben-Pro­vi­sio­nen?

24.04.2017

Das LVRG wird nächstes Jahr auf den Prüfstand gestellt. Aus der IDD-Umsetzung sind ebenfalls Änderungen an den Vergütungssystemen zu erwarten. Wie weit die Vergütungen jetzt schon abgesunken sind, will eine aktuelle Umfrage aufzeigen.

Das VersicherungsJournal startet zusammen mit Willis Towers Watson und der Fachhochschule Dortmund ab sofort eine Umfrage zu Provisionen und Courtagen im Versicherungsvertrieb. Die Ergebnisse, die im Laufe des Jahres als Studie veröffentlicht werden, dienen einerseits zur Bestimmung des Status quo der Provisions-/ Courtagehöhe. Andererseits wird daraus für jeden einzelnen Vermittler ersichtlich, wo er selbst mit seiner Vergütung im Wettbewerb steht.

Einen „Druck auf die Abschlusskosten“ wollte der Gesetzgeber mit dem 2015 in Kraft getretenen LVRG erzeugen. Dazu wählte er das Mittel, die bilanzielle Berücksichtigung von einmaligen, bei Vertragsbeginn fälligen Abschlusskosten wie unter anderem Abschlussprovisionen zu reduzieren.

Der Satz sank von 40 auf 25 Promille der Beitragssumme. Höhere Abschlusskosten sind zwar weiter möglich und auch branchenüblich, aber sie müssen vom Lebensversicherer vorfinanziert und auf die Laufzeit verteilt werden.

2015 wurden die ersten Änderungen durchgesetzt

In der Folge konnten schon einige Auswirkungen beobachtet werden. Das VersicherungsJournal, das Beratungsunternehmen Willis Towers Watson und die Professoren Matthias Beenken und Michael Radtke von der Fachhochschule Dortmund erfragten im Jahr 2015 bereits, welche Veränderungen an Vergütungen vorgenommen wurden.

Damals berichtete bereits rund jeder dritte Vermittler, dass er Veränderungen an den Vergütungen hinnehmen musste, und jeder zweite Vermittler, dass solche Maßnahmen angekündigt wurden. In der Ausschließlichkeit waren wenn, dann meist Verlängerungen der gesetzlichen Stornohaftungszeit über fünf Jahre hinaus vereinbart worden.

In allen Vertriebswegen wurde zudem eine allerdings meist nur geringfügige Senkung der einmaligen Abschlussprovision durchgesetzt, teilweise unter Verteilung der fehlenden Provision auf die Laufzeit. Sehr selten nur wurde die Abschlussprovision komplett in die Laufzeit umverteilt zur laufenden Provision.

Bafin vom Erfolg des Kostendrucks wohl nicht überzeugt

Das alles scheint aber die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) nicht zu überzeugen, wie verschiedene Äußerungen seit letztem Jahr zeigen. „Die bloße Umbuchung von Abschlussprovisionen in laufende Provisionen ist sicherlich nicht hinreichend. Aus meiner Sicht reicht das im Moment noch nicht“, so Dr. Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht der Bafin, in einem Zeitungs-Interview.

Die Aufsicht muss Anfang nächsten Jahres dem Bundestag über den Erfolg des LVRG berichten, und hatte dazu sogar schon Ende 2015 eine Umfrage unter den Versicherern durchgeführt. Sie wollte dabei konkrete Angaben zu den jeweils größten Vermittlern aller Vertriebswege erhalten, die der jeweilige Lebensversicherer betreibt.

IDD will schädliche Einflüsse der Vergütung verhindern

Eine zusätzliche Brisanz erhält das Thema Provisionen durchaus nicht nur in der Lebensversicherung durch die Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD in deutsches Recht, die sich derzeit im parlamentarischen Prozess befindet.

Denn die Richtlinie verlangt von allen „Versicherungsvertreibern“, das heißt von Versicherern wie von Vermittlern und deren Mitarbeitern, dass sie keine Vergütungen und andere Anreize einsetzen, die dem Ziel zuwiderlaufen, das bestmögliche Interesse des Kunden zu verfolgen.

Speziell bei Versicherungs-Anlageprodukten soll verschärfend sichergestellt werden, dass Provisionen keine Nachteile für die Kunden bedeuten, insbesondere nicht zu Interessenkonflikten führen. Man darf davon ausgehen, dass diese Regeln keineswegs auf Versicherungs-Anlageprodukte beschränkt bleiben, sondern auf alle Lebensversicherungen ausstrahlen werden.

Versicherer und Vermittler streiten über die Verteilung der Spar-Lasten

Abschlusskosten setzen sich aber keineswegs nur aus Provisionen oder anderen Anreizen an Vermittler zusammen. Vielmehr enthalten sie auch Kosten des Versicherers, zum Beispiel für dessen Vertriebsorganisation, Werbung, Antragsbearbeitung und Risikoprüfung.

Wie genau sich die Anteile aufteilen, wird von den Versicherern nicht offengelegt. Der Map-Report hat dies aber vor einigen Jahren durch eine Erhebung auf rund 65 Prozent Vermittler- und 35 Prozent Versicherer-Anteil am Gesamtkostenblock eingrenzen können.

Aktuell werden wieder zahlreiche Verhandlungen mit Vertretervereinigungen, größeren Maklern und Maklerpools über deren Vergütungen geführt. Dabei wird immer auch eine Rolle spielen, wie beide Seiten, Versicherer und Vermittler, ihren jeweiligen Beitrag zur beabsichtigten Kosteneinsparung erbringen.

Neue Umfrage

Das VersicherungsJournal will deshalb wieder Licht in das Dunkel der mit den Vermittlern vereinbarten Vergütungen bringen und ruft daher alle Leserinnen und Leser auf, sich erneut an der Provisionsumfrage zu beteiligen.

Bild: Screenshot Internetseite Willis Towers Watson
Zum Vergrößern Bild klicken (Bild: Screenshot Internetseite Willis Towers Watson)

Die Umfrage ist unter dem Link https://insight2.towerswatson.com/wix/p30783849.aspx ab heute bis zum 8. Mai 2017 erreichbar. Die Ergebnisse werden wieder im VersicherungsJournal im Überblick sowie später in einer Studie im Detail vorgestellt.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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