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Ersatzkassen: PKV soll in der Pflege Solidar­ausgleich leisten

16.08.2017

Die privaten Krankenversicherer sollten nach Einschätzung der Ersatzkassen verpflichtet werden, in der Pflegeversicherung einen milliardenschweren Solidarausgleich zu leisten, weil sie über eine günstigere Versichertenstruktur verfügten. Der PKV-Verband hält dagegen.

Die sechs deutschen Ersatzkassen sehen die soziale Pflegeversicherung (SPV) derzeit zwar finanziell solide aufgestellt, längerfristig sei aber mit Problemen zu rechnen. In ihren jetzt vorgestellten „Gesundheitspolitischen Positionen“ zur anstehenden Bundestagswahl fordern die Ersatzkassen, dass die privaten Krankenversicherer (PKV) sich künftig an einem Solidarausgleich beteiligen müssen. Der PKV-Verband wies ein solches Ansinnen klar zurück.

Der Verband der Ersatzkassen e.V. (VDEK) hat in seinen jüngst veröffentlichten „Gesundheitspolitischen Positionen“ seine Erwartungen an die Bundesregierung der nächsten Legislaturperiode formuliert.

Darin fordert der VDEK auch einen Finanzausgleich zwischen der sozialen und privaten Pflegeversicherung (SPV und PPV). Dies wird damit begründet, dass die Pflegerisiken zischen den privat und den gesetzlich Versicherten „höchst unterschiedlich“ verteilt seien.

„Die Mitglieder der privaten Pflegeversicherung sind weitaus weniger von Pflegebedürftigkeit betroffen, was sich deutlich in den Leistungsausgaben widerspiegelt.“

Dies habe in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass die privaten Krankenversicherer neben den notwendigen individuellen Alterungsrückstellungen große Überschüsse hätten generieren können. „Ein Finanzausgleich würde die Pflegeversicherung um bis zu zwei Milliarden Euro entlasten“, schätzt der VDEK.

PKV-Verband: Höhere Pro-Kopf-Leistungsausgaben in der PPV

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) erklärte auf Nachfrage, Tatsache sei, dass die Leistungsausgaben je Pflegebedürftigen in der PPV höher lägen als in der SPV. „Der Ruf nach einer ‚Ausgleichzahlung‘ ist also unbegründet“, sagte PKV-Verbandssprecher Stefan Reker dem VersicherungsJournal. „Der geringfügig jüngeren Altersstruktur bei den Privaten steht eine deutlich schlechtere Pflege-Risikostruktur gegenüber.“

Nach weiteren Angaben des PKV-Verbands werden in der PPV durchschnittlich mehr Lebensjahre in Pflegebedürftigkeit verbracht als in der SPV. Wegen der statistisch etwas höheren Lebenserwartung würden in der PPV mehr Menschen die hohen Altersklassen mit einem höheren Pflegerisiko erreichen.

Auch die Versichertenstruktur der Beamten weise einige Besonderheiten auf. So seien diese überproportional häufig von Berufsunfähigkeit betroffen. Daneben hätten Beamte auch eine durchschnittlich höhere Lebenserwartung. Auch seien Beamte beziehungsweise Versorgungsempfänger im Durchschnitt älter als GKV-Versicherte.

Ersatzkassen: Pflegevorsorgefonds vor staatlichem Zugriff schützen

Sorge bereitet den Ersatzkassen auch, ob der mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) geschaffene Pflegevorsorgefonds vor staatlichen Begehrlichkeiten geschützt ist. In diesen fließen 0,1 Prozentpunkte der Beitragseinnahmen, das sind jährlich rund 1,3 Milliarden Euro. „Da die Mittel aus Beitragsgeldern stammen, muss sichergestellt werden, dass das Fondsvermögen vor staatlichem Zugriff geschützt ist“, fordert der VDEK.

Dieses Sondervermögen soll 20 Jahre lang angesammelt werden und dann ab dem Jahr 2035 wieder der SPV schrittweise zugeführt werden, um die Folgen des demografischen Wandels abzufedern. Die Politik müsse klar definieren, welche Aufgaben demografiebedingt entstünden, scheibt der VDEK.

Die Ersatzkassen glauben auch nicht, dass wegen der zu erwartenden Ausgabesteigerungen und der Risiken des Kapitalmarkts „die aktuelle Konstruktion nicht gewährleistet, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um Beitragssatz-Steigerungen aufzufangen“.

Beitragsanpassungen sorgen für Mehreinnahmen über 6,8 Milliarden Euro

Derzeit sei die SPV gut abgesichert, schreibt der Ersatzkassen-Verband in seinem Positionspapier. Denn die Beitragserhöhungen von 0,3 Prozent in 2015 und weiteren 0,2 Prozentpunkten ab 2017 führten zu Mehreinnahmen von jährlich rund 6,8 Milliarden Euro.

Für die Finanzierung der Pflegeversicherung müssen nach Einschätzung der Ersatzkassen vier Grundsätze beachtet werden: Die pflegerische Versorgung müsse im Rahmen der Pflegeversicherung erfolgen, die einkommensabhängige und paritätische Finanzierung muss beibehalten werden. Das Solidarprinzip (unter Einbeziehung der PKV) müsse gelten und die Pflegeversicherung müsse weiter über Beiträge finanziert werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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