Open Nav Beratung anfordern

Was bei der häus­lichen Pfle­ge wichtig ist

24.05.2016

Damit eine ambulante Pflege weder den Pflegebedürftigen noch die pflegenden Angehörigen überfordert, sollte sie detailliert geplant werden.

Eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit zeigt, was Pflegebedürftige und Angehörige beachten sollten, wenn die Pflegeversorgung zu Hause erfolgen soll.

Umfragen belegen, dass sich die Mehrheit der Bundesbürger wünscht, bei einer durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte körperliche Gebrechen eintretenden Pflegebedürftigkeit möglichst lange im vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können.

Cover BMG-Broschüre Häusliche Pflege (Bild: Monika Höfler)
Cover BMG-Broschüre Häusliche Pflege
(Bild: Monika Höfler)

Schon heute werden über 1,9 Millionen pflegebedürftige Bundesbürger in Deutschland ambulant versorgt. Zwei Drittel der Betroffenen werden ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt.

Ohne eine umfassende Planung der häuslichen Pflege können schnell diverse Schwierigkeiten und Fehler auftreten. Daher hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die neue Broschüre „Informationen für die häusliche Pflege“ herausgebracht.

Von der Beratung bis zur pflegegerechten Wohnung

Unter anderem wird in dem Ratgeber darauf hingewiesen, dass die Pflegekassen verpflichtet sind, für ihre pflegebedürftigen Versicherten eine individuelle Pflegeberatung anzubieten. Ansprechpartner ist in der Regel die gesetzliche Krankenkasse oder der private Krankenversicherer des Pflegebedürftigen.

Angehörige haben außerdem ein Anrecht, an speziellen Pflegekursen kostenlos teilzunehmen, die beispielsweise praktische Tipps beim Umgang mit Pflegebedürftigen vermitteln.

Die Broschüre gibt zudem konkrete Tipps, wie beispielsweise das häusliche Umfeld eingerichtet sein sollte, um die Pflege zu erleichtern. Das fängt bei der Wahl des richtigen Pflegebettes an und geht bis hin zum behindertengerechten Umbau der Wohnung.

Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder pflegende Angehörige auf eine ausreichende Auszeit und genügend Entlastung achten sollte, um nicht selbst seelisch und körperlich überfordert zu werden. Unter anderem werden Unterstützungsmaßnahmen beschrieben, wie zum Beispiel ein Hausnotruf oder die Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes.

Informationen zu den gesetzlichen Leistungen und weitere Hilfen

Abgerundet wird der Ratgeber durch die Nennung von weiteren Publikationen, Informations- und Anlaufstellen, die hilfreiche Informationen zum Thema Pflege enthalten. Die Broschüre enthält nur wenige Informationen zu den Leistungen, die den betroffenen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen.

Deshalb empfiehlt sich ergänzend dazu beispielsweise der Ratgeber „Alle Leistungen zum Nachschlagen“. Noch umfassender ist die Broschüre „Ratgeber zur Pflege“, da hier nicht nur die Leistungen ausführlich beschrieben, sondern auch diverse Checklisten und Praxisbeispiele enthalten sind.

Weitere Informations-Möglichkeiten bieten die Webportale Pflegeleistungs-helfer.de des BMG und Wege-zur-pflege.de, ein Webauftritt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Auch eine telefonische Beratung wird vom Bürgertelefonservice der BMG unter 030 340606602 (Montag bis Donnerstag acht bis 18 Uhr, Freitag acht bis zwölf Uhr) sowie vom BMFSFJ mit dem Pflegetelefon 030 20179131 (Montag bis Donnerstag neun bis 18 Uhr) angeboten.

Muss ein Pflegender ambulant oder auch stationär gepflegt werden, übernimmt die Pflegekasse je nach anerkannter Pflegestufe zwar einen Teil der Kosten, aber bei Weitem nicht alles. Reicht das eigene Einkommen nicht, um die Kosten abzudecken, kann es auch sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

zurück