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So viel dürfen Hinter­bliebene zu ihrer Rente hinzu­ver­dienen

20.06.2016

Aufgrund der positiven Lohnentwicklung wird sich die gesetzliche Rente zum 1. Juli 2016 deutlich erhöhen. Wer eine gesetzliche Hinterbliebenenrente bekommt, darf zudem mehr als bisher dazuverdienen, ohne dass er mit Abzügen rechnen muss.

Ab dem 1. Juli 2016 werden die gesetzlichen Renten aufgrund der jährlichen Anpassung um über vier Prozent in den alten und um fast sechs Prozent in den neuen Bundesländern erhöht. Zeitgleich steigen auch die Freibeträge, bis zu denen die Bezieher einer gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente dazuverdienen dürfen, ohne dass die Hinterbliebenenbezüge gekürzt werden.

Jeder, der eine gesetzliche Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente erhält, muss eine Kürzung der Bezüge hinnehmen, wenn sein anrechenbares Nettoeinkommen über einem bestimmten Freibetrag liegt. Zum anrechenbaren Nettoeinkommen zählen zum Beispiel Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld I, Einkünfte aus Vermögen und Betriebsrenten, nicht jedoch die Rente aus einem Riester-Vertrag oder Sozialhilfe.

Der Freibetrag des Einkommens, bis zu dessen Höhe die Rente nicht gemindert wird, errechnet sich nach gesetzlich vorgegebenen Regeln unter Berücksichtigung des aktuellen Rentenwertes. Dieser wiederum wird entsprechend der jährlichen Rentenanpassung, die unter anderem die gesetzliche Alters-, aber auch die Hinterbliebenenrente betrifft, zum 1. Juli angepasst.

In diesem Jahr gibt es für die Ruheständler eine besonders kräftige Erhöhung. Ab dem 1. Juli 2016 dürfen sich die Bezieher einer gesetzlichen Rente aufgrund der jährlichen Anpassung über eine Erhöhung bestehender Ruhestandsbezüge um 4,25 Prozent in den alten und um 5,95 Prozent in den neuen Bundesländern freuen. Am Freitag hat der Bundesrat der Rentenanpassung zugestimmt.

Bis 30. Juni 2016

Der Freibetrag entspricht bei der gesetzlichen Witwen-, Witwer- und Erziehungsrente dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwertes. Bei Beziehern einer Hinterbliebenenrente, die Kinder mit einem Anspruch auf Waisenrente erziehen, erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um das 5,6-Fache des Rentenwertes je Kind.

Der aktuelle Rentenwert, der noch bis zum 30. Juni 2016 gilt, liegt in Westdeutschland bei 29,21 Euro und in Ostdeutschland bei 27,05 Euro. Dementsprechend darf bis zum 1. Juli 2016 ein Bezieher einer gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente maximal 771,14 Euro in West- und 714,12 Euro in Ostdeutschland im Monat hinzuverdienen, ohne dass seine Bezüge gekürzt werden.

Je waisenrenten-berechtigtes Kind, das der Hinterbliebene erzieht, erhöht sich dieser Freibetrag um 163,58 Euro in den alten und 151,48 Euro in den neuen Bundesländern.

Ab 1. Juli 2016

Aufgrund der Erhöhung des Rentenwertes ab dem 1. Juli 2016 in Höhe von bisher 29,21 Euro auf dann 30,45 Euro (plus 4,25 Prozent) in Westdeutschland und von bisher 27,05 Euro auf 28,66 Euro (plus 5,95 Prozent) in Ostdeutschland wird entsprechend auch der jeweilige Freibetrag angehoben.

Für Bezieher einer gesetzlichen Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente in den alten Bundesländern beträgt der Freibetrag ab dem 1. Juli 2016 somit 803,88 Euro und in den neuen Bundesländern 756,62 Euro.

Je waisenrenten-berechtigtes Kind, das der Hinterbliebene erzieht, wird dazu ein Freibetrag in Höhe von 170,52 Euro in West- und 160,50 Euro in Ostdeutschland hinzugerechnet. Minderjährige und auch volljährige Kinder, die Anspruch auf Waisenrente haben, können unbegrenzt hinzuverdienen.

Komplizierte Berechnung

Um Nachteile zu vermeiden, sollte sich jeder Bezieher einer Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente, der etwas dazuverdienen möchte, vorher bei der zuständigen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung informieren, mit welchen Abzügen er konkret rechnen muss.

Denn die Berechnung, ob und in welcher Höhe ein Abzug tatsächlich erfolgt, ist kompliziert. Je nach Einkommensart wird zum Beispiel nur ein bestimmter prozentualer Anteil bei der Ermittlung des Nettoeinkommens und des möglichen Abzuges angerechnet.

Nähere Einzelheiten dazu enthält die downloadbare Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV). Die Deutschen Rentenversicherung bietet zudem ein kostenloses Servicetelefon unter der Nummer 0800 100048070 an.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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