Open Nav Beratung anfordern

Renten­an­glei­chung liegt weiter auf Eis

22.09.2016

Eine Angleichung der noch geteilten Rentensysteme in Ost- und West-Deutschland ohne gesetzgeberischen Eingriff ist nach Einschätzung der Ostbeauftragten Iris Gleicke (SPD) völlig illusorisch. Sie hofft dennoch auf eine baldige Umsetzung des noch strittigen Gesetzentwurfs.

Die Ostbeauftrage der Bundesregierung Iris Gleicke (SPD) hat sich für eine zügige Umsetzung des Gesetzentwurfs zur Angleichung der Rentensysteme in den alten und neuen Bundesländern bis zum Jahr 2020 ausgesprochen. Derzeit befinde sich dieser von Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) in der Ressortabstimmung, sagte Gleicke bei der Vorstellung des Jahresberichts zum Stand der Deutschen Einheit. Dass das Gesetz noch nicht auf den Weg gebracht wurde, liegt am Diskussionsbedarf der Union. Diese hat sich einen fairen Übergang des Rentenrechts für Jung und Alt und zwischen West und Ost zum Ziel gesetzt.

Die Angleichung der Rentensysteme in den alten und neuen Bundesländern ist nach Ansicht von Iris Gleicke (SPD) zwar einen großen Schritt vorangekommen.

Iris Gleicke (Bild: Brüss)
Iris Gleicke (Bild: Brüss)

„Aber eine Angleichung der Rentenwerte bis 2020 ohne gesetzgeberischen Schritt ist völlig illusorisch“, sagte die Beauftrage der Bundesregierung für die neuen Bundesländer im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gestern vor der Presse in Berlin.

Die im Koalitionsvertrag verankerte Rentenangleichung müsse fahrplanmäßig umgesetzt werden, so die Parlamentarische Staatssekretärin Gleicke bei der Vorstellung des Jahresberichts zum Stand der Deutschen Einheit.

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitete Gesetzentwurf erfülle die Koalitionsabsprachen und befinde sich in der Ressortabstimmung, sagte Gleicke. Ein Scheitern wäre den Menschen in den neuen Bundesländern nicht vermittelbar.

Die Union hatte in den Debatten um den Bundeshaushalt 2017 deutlich gemacht, dass sie noch Gesprächsbedarf hat, damit auch eine von allen Seiten als fair empfundene Angleichung des Rentenrechts verabschiedet werden könne.

Ostdeutsche hängen stärker an gesetzlicher Rente als Westdeutsche

In dem Bericht zum Stand der Deutschen Einheit 2016 wird festgehalten, dass die Menschen in den neuen Bundesländern in viel stärkerem Maße als die Menschen in den alten Bundesländern von der gesetzlichen Rente abhängig seien.

In Westdeutschland hätten viele Menschen zusätzliche Einkommensquellen in Alter. Auch habe es mehr Selbstständige und Beamte gegeben, die mit höheren Versorgungsbezügen rechnen könnten.

Rentenerhöhung im Juli bewirkte Angleichungsschub

Die Rentenanpassung im Juli im Osten um 5,95 Prozent und im Westen um 4,25 Prozent hat bewirkt, dass sich der Rentenwert Ost mit 27,05 Euro dem des Westen mit 28,66 Euro auf 94,1 (Vorjahr: 92,6) Prozent angenähert hat. Gleichwohl glaubt Gleicke nicht, dass bis zum Jahr 2020 die 100-Prozent-Marke erreicht werden kann.

In dem Einheits-Bericht wird auch festgehalten, dass sich der Rentenwert Ost zwischen dem 1. Juli 1991 von 10,79 bis heute fast verdreifacht habe. Im selben Zeitraum habe der Rentenwert West um 44 Prozent zugenommen. „Dies ist ein sehr positives Ergebnis und spiegelt die erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der ostdeutschen Länder seit der Wiedervereinigung wider“, heißt es in dem Bericht.

Gleicke zufolge kommt der wirtschaftliche Aufholungsprozess aber kaum noch voran. Die Wirtschaft im Osten sei zu kleinteilig organisiert und es fehlten große Unternehmen. Es helfe nichts, sich die Fortschritte schön zu reden, wenn man die boomende Hauptstadt Berlin in die Rechnung mit einbeziehe, sagte die Ostbeauftragte.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

zurück