Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat die aktuelle Statistik zum Finanzanlagenvermittler-Register vorgelegt. Die Zahl der Registrierungen hat sich zwischen Anfang Juli und Anfang Oktober minimal erhöht. Weiter zugenommen haben auch die Registrierungen als Honorar-Finanzanlagenberater, die allerdings auf sehr niedrigem Niveau verharren.
Zum 1. Oktober 2017 betrug die Zahl der registrierten Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) 37.612, wie am Dienstag vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) veröffentlichte Zahlen zeigen. Das sind nach absoluten Zahlen 58 beziehungsweise nicht einmal 0,2 Prozent mehr als zum Stichtag 1. Juli
Seit Jahresbeginn gab es einen Zuwachs von 383 Registrierungen (plus etwa ein Prozent). Insgesamt hat sich damit der positive Trend der letzten acht Quartale fortgesetzt.
Den letzten Rückgang gab es im Auftaktquartal vor zwei Jahren. Dies hatte der DIHK darauf zurückgeführt, dass nach Ablauf von Übergangsregelungen erforderliche Sachkundenachweise nicht erbracht werden konnten.
Fast alle mit Erlaubnis zur Investmentfonds-Vermittlung
Nach den aktuellen DIHK-Daten hatten unter den gewerblichen Finanzanlagen-Vermittlern nahezu alle – nämlich 37.095 (unverändert rund 98,6 Prozent) – die Erlaubnis zur Vermittlung von Investmentfonds nach § 34f (1) Nummer 1 GewO.
Die Vermittlung von geschlossenen Fonds (§ 34f (1) Nummer 2 GewO) ist annähernd jedem vierten Vermittler (in absoluten Zahlen: 9.352) erlaubt. Die Erlaubnis zur Vermittlung von Vermögensanlagen (§ 34f (1) Nummer 3 GewO) besitzt rund jeder sechste Vermittler (6.358).
Vier neue Honorar-Finanzanlagenberater
Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) ist nach den aktuellen DIHK-Daten auch im zweiten Quartal angestiegen, bleibt aber auf einem sehr überschaubaren Niveau (plus vier auf 161). Die entspricht einem Anteil von 0,4 Prozent – bei den Immobiliardarlehens-Vermittlern ist der Anteil fast vier Mal so groß.
Genauso wie bei den Finanzanlagen-Vermittlern besitzt der Großteil der Honorar-Finanzanlagenberater die Erlaubnis zur Beratung von offenen Investmentvermögen, während nach geschlossenen Fonds eine geringere und nach Vermögensanlagen eine deutlich geringere Nachfrage besteht.