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Ver­brau­cher­schüt­zer drän­gen er­neut auf Pro­vi­si­ons­ver­bot

21.04.2017

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält ein Provisionsverbot in Deutschland für dringend geboten. Die Verbraucherschützer verweisen auf die für sie ermutigende Zwischenbilanz zur Honorarberatung in Großbritannien. Doch es gibt auch Schattenseiten.

Die britische Finanzaufsicht hat einen zweiten Zwischenbericht zu den Folgen des seit 2013 bestehenden Provisionsverbots in der Finanzanlagenberatung vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) spricht von ermutigenden Ergebnissen in Großbritannien. Deshalb müsse auch für Deutschland ein Provisionsverbot eingeführt werden, folgert der VZBV. Der Bericht zeigt allerdings auch, dass der Übergang zur Honorarberatung nicht ruckelfrei verlaufen ist.

Dorothea Mohn (Bild: Brüss)
Dorothea Mohn (Bild: Brüss)

Großbritannien hatte im Jahr 2013 ein Provisionsverbot für Anlageberatungen etwa für Investmentfonds und Lebensversicherungen eingeführt. Ihre Vergütungen erhalten die Berater seither ausschließlich vom Kunden. Der beratungsfreie Direktvertrieb ist vom Provisionsverbot ausgenommen.

Nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (VZBV) zeigt der aktuelle Fortschrittbericht der britischen Finanzaufsicht, dass Beratungsqualität und Verbrauchervertrauen in Folge des Provisionsverbots zugenommen hätten.

VZBV-Finanzteamleiterin Dorothea Mohn erklärte jetzt in Berlin, die Qualität der Anlageberatung in Deutschland sei nachweislich schlecht. „Deshalb braucht es in Deutschland dringend ein Provisionsverbot.“

Der VZBV hatte sich bereits im Rahmen der Umsetzung der europäischen Mifid-2-Richtlinie in nationales Recht für ein Provisionsverbot bei Finanzanlagen ausgesprochen, das mit Hilfe einer fünfjährigen Übergangsfrist bis 2023 durchgesetzt werden sollte.

VZBV: Bei Honorarberatung steht das Kundeninteresse im Vordergrund

„Beratung ist nie kostenlos“, stellt Mohn fest. Die meisten Vermittler würden in Deutschland allerdings erst nach einem Abschluss über Provisionen entlohnt, die die Kunden indirekt über höhere Produktkosten bezahlen müssten.

„Im Gegensatz zur Finanzierung durch Provisionen steht bei der Beratung auf Honorarbasis aber das Kundeninteresse im Mittelpunkt“, erklärt Mohn weiter. Dies sei wichtig, damit die Verbraucher passende Produkte empfohlen bekämen.

Die in Großbritannien gemachten Erfahrungen würden auch aufzeigen, dass eine unabhängige Beratung „für alle Verbraucher“ bezahlbar gemacht werden könne.

Den größten Effekt erhoffe sich die Finanzaufsicht aber von einem steigenden Verbrauchervertrauen. Bislang hätte mangelndes Vertrauen der Verbraucher dazu geführt, dass diese überhaupt keine Beratung in Anspruch genommen hätten.

Was tun, wenn die Honorarberatung für den Verbraucher zu teuer ist?

Der britische Zwischenbericht räumt allerdings auch ein, dass der Übergang zur Honorarberatung nicht ruckelfrei – insbesondere bei Kleinanlegern – verlaufen ist. Das Provisionsverbot habe die Wahrnehmung der Kosten für eine Finanzberatung verändert, hält der VZBV dazu fest.

Deshalb habe die britische Finanzaufsicht nach Lösungen gesucht, wie man auf diese veränderte Kostenwahrnehmung reagieren könne. Die einfachste Lösung sei, dass der Arbeitgeber die Kosten der Honorarberatung seines Arbeitnehmers trägt. Im Gegenzug kann er bis zu 500 Pfund (418 Euro) von der Steuer absetzen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Beraterhonorar durch Ratenzahlungen aufzubringen. Schließlich könne das Honorar durch „eine einmalige Anleihe an den eigenen Rentenansprüchen“ bezahlt werden, hebt der VZBV hervor.

Zudem könne jetzt der Honorarberater gegen „kleines Geld“ den Kunden auch auf einfache Lösungsmöglichkeiten für seine Finanzprobleme hinweisen, solange keine konkrete Kaufempfehlung ausgesprochen wird.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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