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Mo­no­pol­kom­mis­si­on for­dert mehr Wett­be­werb in der GKV

26.04.2017

In einem Sondergutachten hat die Monopolkommission die Wettbewerbssituation im deutschen Gesundheitssystem untersucht. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sehen die Gutachter beim Risikostrukturausgleich erhebliche Mängel.

Die Monopolkommission hat in einem Sondergutachten den Stand und Perspektiven des Wettbewerbs im deutschen Krankenversicherungs-System untersucht. Für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellen die Gutachter einen seit Jahrzehnten anhaltenden Konzentrationsprozess fest. Zugleich fordert die Monopolkommission eine Überarbeitung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) als zentrales Steuerungsinstrument in der GKV.

Die Monopolkommission hat sich in einem Sondergutachten (Bundestagsdrucksache 18/11490), das heute im Gesundheitsausschuss des Bundesrates beraten wird, für mehr Wettbewerb im deutschen Gesundheitssystem ausgesprochen.

Grundsätzlich hält das Sondergutachten fest, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine Vielzahl von ungenutztem wettbewerblichen Potenzial vorhanden sei. In der PKV bezieht die Kommission sich hier unter anderem auf den kaum vorhandenen Bestandskunden-Wettbewerb und die ausbaufähige Position der PKV gegenüber den Leistungserbringern.

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nach Einschätzung der Monopolkommission bereits seit Jahrzehnten ein zunehmender Konzentrationsprozess zu beobachten, der sich mit der Einführung des Kassenwahlrechts für die Versicherten im Jahr 1996 noch beschleunigt habe. Jetzt gebe es noch gut 110 gesetzliche Krankenkassen mit etwa 72 Millionen versicherten Menschen.

Missbrauchspotenzial beim Morbi-RSA unterbinden

Einen Ansatz für mehr Wettbewerb sieht die Kommission beim Risikostrukturausgleich. „Eine grundlegende Voraussetzung für Effizienzwettbewerb in einem solidarischen Krankenversicherungs-Markt ist ein funktionierender Risikostrukturausgleich“, stellt das Sondergutachten fest. Der zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) weiter entwickelte Mechanismus sei allerdings weiterhin mit Problemen behaftet.

So löse der Morbi-RSA keine Anreize für die Kassen aus, in präventive Versorgung zu investieren. Zudem bestünden Missbrauchspotenziale bei der Frage, nach welchem Verfahren Krankheiten in den Morbi-RSA aufzunehmen seien und wie die Diagnosefeststellung für eine Auslösung des Verteilmechanismus‘ erfolgen solle.

Für die Monopolkommission könnte in einer zweistufigen Berechnung der Morbiditätszuschläge ein zentraler Baustein für eine effizienzfördernde Weiterentwicklung des Morbi-RSA liegen, in dem eben Erfolge bei der Prävention mit berücksichtigt würden. Schließlich könnten auch regionale Faktoren beim Morbi-RSA berücksichtigt werden.

GKV-Kassen sollten Wahltarife anbieten müssen

Darüber hinaus sollten die Kassen nach Ansicht der Monopolkommission verpflichtet werden, ihren Versicherten „stets und ausschließlich Wahltarife“ anzubieten, durch die sie konkret auf die Qualität der Versorgung Einfluss nehmen könnten.

Zu diesen Wahltarifen sollten ein verpflichtend anzubietender Standardtarif für die Regelversorgung sowie optional kassenindividuelle und gegebenenfalls regionale Tarife über besondere Versorgungsformen offeriert werden.

Die Regulierung der Wahltarife soll nach den Vorschlägen so angepasst werden, dass für diese ein tarifindividueller Zusatzbeitrag erhoben werden darf. „Die Zusatzbeiträge für andere Tarife als den Standardtarif sollten gegenüber dem Standardtarif (Regelversorgung) allerdings nur nach unten abweichen dürfen.“

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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