Open Nav Beratung anfordern

Das sind die Versicherungs­tücken bei Mäh­robotern

23.05.2017

Sie mähen und fahren selbstständig über das Grundstück – welche Risiken bei der Nutzung von Robomähern entstehen können und wie sie versichert sind, erfragte das VersicherungsJournal bei Versicherern.

Um sich das Kürzen ihrer Wiesen zu erleichtern, setzen einige Gartenbesitzer bereits auf einen Robomäher. Meist unbeaufsichtigt mäht er das Gras. Verlässt er jedoch beispielsweise das Grundstück, kann er Schäden anrichten und als teure Anschaffung kann er zu einem begehrten Diebstahlobjekt werden. Das wirft neue Versicherungsfragen in den Sparten Hausrat und Privathaftpflicht auf. Die Redaktion des VersicherungsJournals hat stichprobenweise acht Versicherer gefragt, wie sie mit den Geräten umgehen.

Der Absatz von Haushaltsrobotern steigt an, fand die Statistikabteilung des IFR International Federation of Robotics in der Studie „World Robotics 2014 – Serviceroboter” heraus.

Demnach sollen weltweit zwischen 2014 und 2017 circa 31 Millionen Serviceroboter in private Haushalte verkauft worden sein. Das seien neben Assistenzroboter für Senioren, für Haushaltsaufgaben und zur Unterhaltung auch Staubsaug- und Mähroboter.

Robomäher flitzen selbstständig über das Grundstück und mähen ganz autonom den Rasen auf die einprogrammierte Höhe. Neigt sich die Akkuleistung dem Ende zu, fahren sie selbstständig in ihre Ladestation und „tanken Energie“ für ihren nächsten Einsatz.

Mähroboter (Bild: Pixabay, CC0)
Mähroboter (Bild: Pixabay, CC0)

Arbeitserleichterung, aber neue Haftungsfragen

Die Roboter erleichtern im besten Fall die Gartenarbeit, werfen aber auch neue Versicherungsfragen in der Privathaftpflicht- und der Hausratversicherung auf.

„Der Rasenmäher wird vom Besitzer selbst und in dessen Anwesenheit gelenkt, geschoben und gefahren. Der Mähroboter erledigt die Mäharbeiten nach vorheriger Programmierung eigenständig und meist in Abwesenheit des Besitzers und Eigentümers“, erklärt Stefan Taschner, Pressesprecher Universa Allgemeine Versicherung AG.

Bei herkömmlichen, geschobenen Rasenmähern komme es unter anderem häufiger vor, dass beispielsweise Steine durch die Schneidblätter hochgeschleudert werden und dabei etwas beschädigen, erörtert Taschner. Bei Robotermähern sei derartiges auch denkbar. Bei der Universa selbst hätte es aber bisher noch keine Schäden mit diesen Geräten gegeben.

Vielfältige Schäden möglich

Denkbar seien grundsätzlich unter anderem Personen- und Sachschäden, so der Universa-Pressesprecher.

Beispielsweise könne der Robomäher über die programmierten Grenzen hinausfahren und die Blumenrabatte des Nachbarn niedermähen. Er könnte aber auch auf die Straße fahren und im schlimmsten Fall sogar einen Autounfall verursachen. Dafür müsste der Benutzer bei Verschulden haften.

Erhebliche Sicherheitsmängel in Test bescheinigt

Dass etwaige Schäden nicht auszuschließen sind, bestätigte auch die Marktüberwachung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg im Frühsommer vergangenen Jahres.

Die Marktüberwachung untersuchte zwölf Geräte nach eigens entwickelten Testverfahren und auf gesetzliche Kennzeichnungs-Vorschriften hin. Zehn der zwölf Mäher wiesen demnach Mängel bei der Kennzeichnung oder den Sicherheits-Einrichtungen auf. Bei drei Mähern gab es erhebliche Sicherheitsmängel. Unter anderem hätten Füße oder Hände von den Messern verletzt werden können, weil Sicherheitsvorkehrungen fehlten.

„Die Hebe- oder Hindernissensoren, die das Schneidwerkzeug abschalten sollen, wenn der Roboter gegen ein Hindernis fährt oder wenn er angehoben wird, funktionierten bei sieben Geräten nicht richtig“, heißt es in einer Pressemeldung zum Test.

Weiterer Test bestätigt Mängel

Auch die Redaktion des Magazins Öko-Test bescheinigte vor vier Jahren den Mährobotern diverser Hersteller Sicherheitsmängel. Als besonders negativ wurde auch hier hervorgehoben, dass einige Mäher keinen Schutzmechanismus besaßen, bei dem die Mähblätter stoppen, sobald man das Gerät anhebt. Auch ein manueller „Abschaltknopf“, den man betätigen kann, wenn man den Mäher reinigen will, fehlte bei vielen Modellen.

Es geht demnach ein nicht unerhebliches Gefahren- und auch ein Haftungspotenzial von einem Mähroboter aus. Aufgrund dieser besonderen Eigenschaften im Vergleich zu normalen Rasenmähern sollten Besitzer – so der Universa-Pressesprecher – prüfen, ob Robomäher in der privaten Haftpflichtversicherung inkludiert sind.

Ein Gerät, drei Definitionen

Unter welchen Bedingungen und bis zu welcher Höchstgrenze Mähroboter mitversichert sind, hat die Redaktion des VersicherungsJournals stichprobenweise bei acht Versicherern erfragt.

Bei denen sind Schäden durch Mähroboter in allen aktuellen Privathaftpflicht-Tarifen mitversichert. Voraussetzung ist der private Gebrauch des Geräts.

Die befragten Gesellschaften definieren Robomäher aber unterschiedlich. Diese reichen vom privaten Arbeitsgerät (nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrenden Kraftfahrzeugen) über (selbstfahrende) Arbeitsmaschine bis zum Kraftfahrzeug mit einer Maximalgeschwindigkeit von sechs Kilometern in der Stunde.

Diese unterschiedlichen Fahrzeuge sind auch laut den Musterbedingungen für die private Haftpflichtversicherung (PDF-Datei, 111 KB) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mitversichert.

Einschluss auch in der Hausratversicherung?

Wer Wert auf ein Gerät eines Markenherstellers legt, muss mit Preisen von rund 800 bis mehrere Tausend Euro rechnen.

Die Geräte arbeiten meist, ohne dass der Besitzer im direkten Umfeld ist. Auch das Aufladen in der Station geschieht häufig unbeaufsichtigt und auf der freien Fläche des Grundstücks. Und sie werden nicht unbedingt bei Nichtgebrauch eingeschlossen.

So sind die Mäher dem Risiko des einfachen Diebstahls ausgesetzt und können ein Fall für die Hausratversicherung werden.

Rasenmähroboter

Versicherer

In Hausrattarifen gegen einfachen Diebstahl versichert?

Definition Mähroboter in der Haftpflicht?

In Haftpflicht mitversichert?

* bis sechs km/h Höchstgeschwindigkeit, ** Entschädigungsgrenzen und Jahresbeiträge: 1.500 Euro für 21 Euro, im Premium Schutz abzüglich eines Preisvorteils von rund 30%, 5.000 Euro für 38,68 Euro, 10.000 Euro für 71,55 Euro (bei fünf Jahren Vertragslaufzeit, inklusive Vers.-Steuer), *** „HR Einfach Gut“ bis 1% der Versicherungssumme (VSU), „HR Einfach Besser“ und „HR Einfach Komplett“: bis 5% der VSU. **** bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, ***** bis 20 km/h, das Grundstück muss eingefriedet sein.

Allianz Versicherungs-AG

Ja, in den Tarifen „SicherheitBest“ und „SicherheitPlus“

Kraftfahrzeug

Ja *

Ergo Versicherung AG

Nein, aber über Bausteine der modularen Produktwelt der Hausratversicherung versicherbar. **

Arbeitsgerät

Ja

Haftpflichtkasse Darmstadt – Haftpflichtversicherung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes – VVaG

Ja, in allen aktuellen Tarifen. ***

Kraftfahrzeug

Ja

Huk-Coburg Allgemeine Versicherungs-AG

Ja

Kraftfahrzeug

Ja ****

Interrisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group

Ja

Arbeitsmaschine

Ja ****

R+V Allgemeine Versicherung AG

Ja, in aktueller „PrivatPolice“ bis 1.000 Euro und in „PrivatPolice Comfort“ bis 2.000 Euro.

Privates Arbeitsgerät

Ja ****

Universa

Ja, in „Hausrat-Exklusiv-Police“ bis 1.500 Euro.

Selbstfahrende Arbeitsmaschine

Ja *****

VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.

Ja, bis 5% der Versicherungssumme.

Selbstfahrende Arbeitsmaschine

Ja *****

Unterschiedliche Hausratversicherungs-Bedingungen

Die Stichprobe zeigt, dass Robomäher in den Hausratpolicen nicht überall gegen einfachen Diebstahl mitversichert sind. Das gilt insbesondere bei Altverträgen.

Auch die Entschädigungsgrenzen variieren. Bei der Huk-Coburg spiele der Wert „keine Rolle“, teilte Thomas von Mallinckrodt aus der Pressestelle des Versicherers mit. Andere haben Höchstsätze von 1.000 bis 10.000 Euro für einen Mäher und wiederum andere setzen einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme als Entschädigungsgrenze bei Diebstahl an.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

zurück