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Be­triebs­ren­ten-Stär­kungs­ge­setz auf der Ziel­ge­ra­den

28.03.2017

An den Eckpunkten zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) dürfte sich auch nach der Expertenanhörung im Bundestag nichts mehr ändern. Die Fachpolitiker von CDU/CSU und SPD suchen aber noch nach Optimierungen.

Die Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD versuchen derzeit hinter den Kulissen, sich über die Details des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes zu verständigen. Anregungen dazu sollte gestern eine Expertenanhörung des federführenden Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales geben. Die Betriebsrentenreform war auch Thema auf der gestern gestarteten Handelsblatt-Konferenz zur betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) befindet sich derzeit in der „heißen Phase“ der Umsetzung. Gestern fand in Berlin zum einen die öffentliche Expertenanhörung zum BRSG im Deutschen Bundestag statt, zum anderen startete auch die hochkarätig besetzte Handelsblatt-Tagung zur betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Fahimi und Meister bekräftigen Tarifrentenmodell und Riester-Förderung

An der bAV-Tagung nahmen unter anderem auch die parlamentarische Staatssekretärin Yasmin Fahimi (SPD) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister (CDU) vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) teil.

Yasmin Fahimi, Michael Meister (Bild: Brüss)
Yasmin Fahimi, Michael Meister (Bild: Brüss)

Beide skizzierten noch einmal den Rahmen, mit dem die beiden Zielgruppen kleine und mittelgroße Unternehmen (KMUs) sowie Geringverdiener für die bAV gewonnen werden können und welche Verbesserungen in der Riester-Förderung vorgesehen sind. Der Ball liegt jetzt aber bei den Koalitionsfraktionen.

Weiß: „Mitten im Prozess der Meinungsbildung“

Der CDU-Sozialexperte Peter Weiß, der dem Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages angehört und an beiden Veranstaltungen teilnahm, sagte, die Fachleute der Koalitionsfraktionen hätten sich allein vergangene Woche zweimal getroffen, um Optimierungs-Möglichkeiten auszuloten.

„Wir stehen mitten im Prozess der Meinungsbildung“, sagte Weiß, ohne konkreter zu werden. Das vorgesehene Garantieverbot werde zwar heftig diskutiert; die Zielrente gehe aber nur mit Garantieverbot.

Streitpunkt Garantieverbot

Im Rahmen der Expertenanhörung im Bundestag wurde insbesondere das Für und Wider eines Garantieverbots heftig diskutiert. Dabei warb Dr. Peter Schwark vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) dafür, Garantien weiter zuzulassen oder es wenigstens den Tarifparteien zu überlassen, ob sie Garantien einbauen wollen oder nicht. Zumindest in der Auszahlungsphase wären aber Garantien richtig.

Dem wiedersprach in der Anhörung Rechtsanwalt Dr. Marco Arteaga, der im Auftrag der Bundesregierung gutachterlich tätig war. Garantien müssten verboten bleiben, da man sie auch gar nicht benötige, sagte Arteaga.

Expertenanhörung im Bundestag zum BRSG (Bild: Brüss)
Expertenanhörung im Bundestag zum BRSG (Bild: Brüss)

Streitpunkt Doppelverbeitragung

In der Bundestagsrunde musste sich Matthias W. Birkwald, rentenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, heftige Kritik anhören, weil er die neue Betriebsrente als „Zocker-Rente“ gebrandmarkt hatte. „Sie machen die Tarifparteien zu Spielern“, sagte die SPD-Politikerin Carola Reimann.

Dabei würden gerade die Tarifparteien für die neue Betriebsrente Vertrauen schaffen. Birkwald blieb seiner Linie treu. Die Entgeltumwandlung sei letztlich wegen der Doppelverbeitragung Diebstahl an den Arbeitnehmern.

Reimann machte wenig Hoffnung, dass sich an der Doppelverbeitragung noch etwas ändern werde, zumal dies Milliarden Euro kosten würde. Auch Weiß sieht die Doppelverbeitragung kritisch. Ein Ausweg könnte sein, dass die Arbeitgeber ihre bei der Entgeltumwandlung eingesparten Sozialbeiträge in die Betriebsrente einzahlen. Nach dem BRSG sollen sie 15 Prozentpunkte des rund 20 Prozent umfassenden Arbeitgeberbeitrags als Zuschuss leisten.

Gewerkschaften und Arbeitgeber dürften Tarifrentenmodell umsetzen

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba), Heribert Karch, der ebenfalls an beiden Veranstaltungen teilnahm, äußerte sich überzeugt, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber den neuen Weg in der bAV auch gehen werden.

Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung im Hintergrund droht, das wichtige Prinzip der Freiwilligkeit in Frage zu stellen. „Die Tarifparteien können gar nicht anders, als den Ball aufzunehmen“, sagte Karch.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Dr. Rainer Dulger ,und der Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeber-Verbands Chemie e.V., Dr. Klaus-Peter Stille, machten jedenfalls auf der bAV-Konferenz deutlich, dass sie das Tarifpartnermodell aufgreifen und umsetzen wollen.

Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) war in der Anhörung besonderen die Tarifexklusivität wichtig. Erleichterungen wünscht man sich bei der Allgemein-Verbindlichkeit-Erklärung (AVE). Und wenn es schon keine Garantien mehr geben solle, dann müssten die Arbeitgeber durch Eigenbeiträge für einen Puffer sorgen, um das Kapitalmarktrisiko abzufedern.

Quelle: VersicherungsJournal Verlag GmbH

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